Patientendaten: Zukunft des Endoprothesenregisters ungewiss
Es ist unklar, wie es mit dem Endoprothesenregister weitergeht.
Foto: pa/obs/obs/BVMedKöln. Eingesetzte Implantate werden in Deutschland nicht bei allen Patienten nachverfolgt. Dass das gefährlich werden kann, zeigt der Skandal um die inzwischen liquidierte französische Firma Poly Implant Prothèse. Das Unternehmen hatte Brustimplantate mit minderwertigem Industriesilikon befüllt, die deshalb ab 2012 ausgetauscht werden mussten. Wie viele Frauen in Deutschland betroffen waren, ist allerdings nicht bekannt, weil es hierzulande kein zentrales Register für Brustimplantate gibt.
Das soll sich mit dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Implantateregister Deutschland (IRD) ändern. Ab Juli 2024 soll es in den Regelbetrieb gehen. Die Meldung von eingesetzten Brustimplantaten wird dann verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um Kassen- oder Privatpatientinnen handelt. In den Folgejahren sollen weitere Implantate wie Knie- und Hüft-Endoprothesen und Aortenklappen in das IRD fließen.
Mit dem IRD ist die hundertprozentige Datenlieferung vorgesehen. Genau deswegen hält Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und Chefarzt der Fachklinik Herzogenaurach, das IRD auch für sinnvoll. Allerdings führen die Orthopäden seit elf Jahren ein eigenes Register für Knie- und Hüftprothesen – das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) mit inzwischen 2,6 Millionen Datensätzen.