Spezifikationen: Krankenkassen warten auf Startschuss für digitale Identitäten
Die Gesundheitskarte ist eine von mehreren Optionen, mit der Versicherte in Kombination mit einem NFC-fähigen Gerät ihre Digitale Identität nutzen können.
Foto: imago images/Martin Bäuml FotodesignBerlin. Der Geschäftsführer der Gematik Markus Leyck Dieken kündigte vergangene Woche auf dem Hauptstadtkongress die digitalen Identitäten an: Die Krankenkassen würden diese im zweiten Quartal des kommenden Jahres – in der Zeit von April bis Juni 2023 – einführen.
Per Gesetz wären die Krankenkassen zur Einführung schon am 1. Januar 2023 verpflichtet. Bisher fehlen jedoch die dafür notwendigen Festlegungen der Gematik, die sogenannten Spezifikationen. Die Gematik hängt damit den Vorgaben des Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege hinterher. Sie hätte die Spezifikationen bis zum 1. April 2022 veröffentlichen müssen.
Bei einer digitalen Identität handelt es sich um eine Art digitalen Ausweis, der die Chipkarten der Versicherten ablösen soll. Sie soll künftig auch als Versicherungsnachweis in einer Arztpraxis dienen. Zudem sollen Leistungserbringer, darunter Ärzte und Apotheker, ihre Berufsausweise in digitaler Form erhalten. Die digitalen Identitäten sind entscheidend für einen unkomplizierten Zugriff auf das Gesundheitsdatennetzwerk, die Telematikinfrastruktur (TI). Dies würde die Nutzung von TI-Anwendungen, etwa der elektronische Patientenakte, fördern.