Klimaziel Kritik am Klimaschutzgesetz: Der Unmut der Wirtschaft wächst

Die Bundesregierung schießt mit ihrem Gesetzentwurf nach Überzeugung der Wirtschaft über das Ziel hinaus.
Berlin Die E-Mail des Bundesumweltministeriums mit dem Gesetzentwurf ging am Montag dieser Woche um 22.11 Uhr an die Verbände, die Frist zur Stellungnahme endete wenige Stunden später, nämlich am Dienstag um 15 Uhr. „Für die politisch vorgegebene äußerst kurze Frist bitte ich um Verständnis“, ließ der zuständige Ministerialrat die Empfänger wissen.
Die extrem knapp bemessene Zeit für die Verbändeanhörung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes veranschaulicht die Ungeduld der Bundesregierung. Schon am heutigen Mittwoch soll das Bundeskabinett das Gesetz verabschieden.
Erst in der vergangenen Woche war die Novelle eilig geschrieben worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Beschluss größere Anstrengungen im Klimaschutz und entsprechende Gesetzesänderungen bis Ende 2022 gefordert hatte.
Das Misstrauen der Wirtschaft wächst. „Die Eile ist unnötig und nicht zielführend“, schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Es fehle ein durchdachter Plan, der alle Beteiligten im Blick habe – und nicht nur den Termin der Bundestagswahl im September.
Die Bundesregierung schießt mit ihrem Gesetzentwurf nach Überzeugung des IW über das Ziel hinaus. So habe das Bundesverfassungsgericht nicht gefordert, das Ziel der Klimaneutralität von 2050 auf 2045 vorzuziehen.
Kein „Metagrundrecht Klima“
Das Gesetzesvorhaben folge einem Extremszenario, das vor zwei Jahren vom Umweltbundesamt skizziert worden sei. Bestandteil dieses Szenarios seien beispielsweise der Verzicht auf Wirtschaftswachstum ab 2030 und die Aufgabe des deutschen Exportmodells sowie ein spürbarer Produktionsrückgang in wichtigen Grundstoffindustrien.
Thomas Mock, Vorsitzender des Klima-Ausschusses im VIK, kritisiert in einer Stellungnahme die „irrwitzige Frist“ der Anhörung und warnt, das Gesetz bringe Unternehmen und Bevölkerung an ihre Belastungsgrenzen, es werde in sozialer und finanzieller Hinsicht sowie mit Blick auf die Freiheitsrechte der Bevölkerung „immense und existenzielle Folgen“ haben. Das alles müsse gleichrangig abgewogen werden.
Das Bundesverfassungsgericht spreche nirgends von einem „Metagrundrecht Klima“. Weder „bedroht uns das Klima so unmittelbar, noch bewirken die Maßnahmen des Gesetzes ad hoc Klimaänderungen in einer Weise, dass nicht noch etwas mehr Zeit für eine gründliche Prüfung und externen fachlichen Rat gegeben ist“, schreibt Mock. Der VIK ist ein Zusammenschluss großer Energieverbraucher aus der Industrie.
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