Wirtschaftsprüfung: EY akzeptiert Strafe im Wirecard-Skandal – Sperre für neue Mandate in Kraft
Düsseldorf. Die Prüfungsgesellschaft EY nimmt die im Fall Wirecard verhängte Strafe der deutschen Prüferbehörde Apas an. Man werde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, auch wenn man die Bewertungen der Apas „nicht in ihrer Gesamtheit teile“, erklärte EY Deutschland am Dienstag.
EY werde sich in vollem Umfang an die verhängten Sanktionen halten. „Damit ist dieses Verfahren abgeschlossen“, teilte die Gesellschaft mit. Die Strafen der Apas treten ab sofort in Kraft: EY muss eine Geldbuße von eine halben Million Euro zahlen.
Schwerer wiegt, dass die Gesellschaft nun zwei Jahre keine neuen Prüfungsmandate von börsennotierten Unternehmen ausführen darf. Bestehende Mandate wie das von Volkswagen und der Deutschen Bank sind davon nicht betroffen.
Apas ging mit EY offenbar hart ins Gericht
EY war mehr als ein Jahrzehnt lang Abschlussprüfer von Wirecard und hatte die Bilanzen bis 2018 uneingeschränkt testiert. Das brachte EY und einzelne Berufsträger in den Verdacht, nachlässig kontrolliert zu haben.
Die Apas entdeckte in dem Ende 2023 zugestellten Bericht mehrere Pflichtverletzungen von EY bei den Prüfungen der Wirecard- Jahresabschlüsse. Details sind nicht öffentlich. Unter Insidern heißt es, die Prüferaufsicht gehe darin hart mit EY ins Gericht – teils auch härter als erwartet. Die Apas habe „eigentlich in fast allen zentralen Prüfungspunkten Pflichtverletzungen gesehen“. Von „quasi zwei dunkelblauen Augen“ für EY war die Rede.
Die Beanstandungen der Aufseher sind auf mehr als 2000 Seiten aufgelistet. Das schlimmste Szenario aber blieb der Gesellschaft den Angaben zufolge erspart. Demnach verletzten die EY-Prüfer nach Ansicht der Apas zwar ihre Berufspflichten an zahlreichen Stellen fahrlässig, handelten aber nicht vorsätzlich.
Milliardenschwere Klagen eingereicht
Dieser Aspekt ist von grundsätzlicher Bedeutung, denn bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen greift die gesetzliche Begrenzung der Haftung von Wirtschaftsprüfern nicht. Dem Apas-Bescheid dürfte auch einige Bedeutung für zivilrechtliche Auseinandersetzungen zukommen.
Ende 2023 hat Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé eine Schadenersatzklage gegen EY über 1,5 Milliarden Euro eingereicht. Nahezu zeitgleich reichte die Aktionärsvertretung DSW eine Klage über 700 Millionen Euro gegen EY ein. Die Commerzbank will rund 200 Millionen Euro auf gerichtlichem Weg von der Gesellschaft erstreiten. Diese Verfahren stehen noch aus.
Die Entscheidung von EY kommt wenige Wochen nach eine gesellschaftsrechtlichen Neuordnung von EY Deutschland. Das Unternehmen hat sich in eine Kommanditgesellschaft gewandelt und neu strukturiert.
Kritiker werfen EY vor, sich damit einer zivilrechtlichen Haftung im Fall Wirecard entziehen zu wollen. Die Gesellschaft weist das zurück.
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Schon bei nach Zustellung des Apas-Berichts Mitte Dezember 2023 hatte sich abgezeichnet, dass „EY stark geneigt ist, den Bescheid zu akzeptieren“, wie mehrere Insider damals sagten. Denn die Gesellschaft will das Skandalkapitel ihrer Prüferarbeit endlich abstreifen und nach vorn blicken. Doch nutzte die Gesellschaft die Möglichkeit zur Überprüfung des komplexen Dokuments.
Nun ist der zweijährige, teilweise Ausschluss aus dem Prüfermarkt im Börsensegment rechtskräftig. Diese Strafe mag hart erscheinen, ist aber für EY verkraftbar – aus zwei Gründen.
Zum einen wird EY Deutschland seit dem Fall Wirecard ohnehin von börsennotierten Unternehmen in der Abschlussprüfung gemieden. Die Gesellschaft hat seit 2021 kein neues Prüfer-Mandat in diesem Segment bekommen. Der Marktanteil bei den 40 Unternehmen im Leitindex Dax sank von einst 30 Prozent auf aktuell nur noch 15 Prozent.
Dazu kommt, dass in den kommenden zwei Jahren kaum Ausschreibungen für die Vergabe neuer Prüfungsmandate börsennotierter Unternehmen anstehen. Nahezu alle Firmen haben gemäß der gesetzlich vorgeschrieben Rotation einen neuen Prüfer engagiert und müssen erst wieder nach zehn Jahren wechseln. Größere Wechsel stehen erst 2026/27 an.
Auf die kann EY Deutschland dann wieder hoffen. Das Verbot durch die Apas gilt nicht für die schon weit vorher startenden Vergabeverfahren, sondern für die Ausführung der Mandate. Sollte ein Unternehmen also im März 2026 entscheiden, EY als künftigen Prüfer zu engagieren, wäre dies möglich. Denn die Hauptversammlungen, auf denen über die Vergabe entschieden wird, finden zumeist erst ab April statt.
EY hat den Zeitpunkt zur Zustimmung zum Apas-Bericht also geschickt gewählt. „Die vergangenen Jahre waren für uns schwieriger, als es die kommenden sein werden“, sagt ein hochrangiger EY-Manager. Jetzt wolle sich die Gesellschaft organisatorisch und personell für die kommende Rotationsperiode rüsten.
„EY hat wichtige Lehren aus diesem speziellen Fall gezogen“, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit. Man habe neue Technologien implementiert, erweiterte Analysen eingeführt und „lege generell viel stärker den Fokus auf Betrugsrisiken“.