Eon, RWE und Vattenfall sind gegen den 2011 beschlossenen beschleunigten Atomausstieg vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Den Konzernen geht es nicht darum, den bis Ende 2022 geplanten Ausstieg rückgängig zu machen. Sie fordern jedoch Schadenersatz, da die Bundesregierung wenige Monate vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeiten der Meiler noch verlängert hatte. Sollte das Verfassungsgericht den Unternehmen Recht geben, müssten diese den Schadenersatz in weiteren Verfahren erstreiten. Eon fordert mehr als acht Milliarden Euro. Bei RWE gehen Analysten von sechs Milliarden aus. Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro und klagt auch vor einem Schiedsgericht in den USA.
Eon, RWE und EnBW klagen auf eine Befreiung und Rückzahlung der 2011 eingeführten Brennelementesteuer. Eon hat nach eigenen Angaben bislang rund 2,7 Milliarden Euro an den Fiskus gezahlt, RWE bis Ende 2015 rund 1,5 Milliarden Euro und EnBW 1,2 Milliarden Euro. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) billigte im Juni 2015 die Steuer. Das Bundesverfassungsgericht könnte sie noch kippen. Eine Entscheidung in Karlsruhe ist noch nicht absehbar.
Eon, RWE und EnBW klagen gegen Bund und Länder wegen des nach der Atomkatastrophe von Fukushima verhängten dreimonatigen Betriebsverbots für die sieben ältesten der damals 17 deutschen AKWs und des damals geschlossenen AKW Krümmel. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im Sommer in den endgültigen Ausstiegsbeschluss. Ursprünglich hatte lediglich RWE geklagt. Nachdem der Energieriese vor Gericht Recht bekam, zogen Eon und EnBW nach. Eon klagt auf Schadenersatz in Höhe von 380 Millionen Euro, RWE auf 235 Millionen und EnBW auf 261 Millionen. RWE und EnBW haben bei ersten Anhörungen vor Gerichten allerdings einen Dämpfer erhalten. Urteile stehen aus.
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