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Deutsche BahnWas Reisende zum GDL-Warnstreik wissen müssen

Der Tarifstreit mit den Lokführern sorgt dafür, dass am Donnerstag kaum ein Zug fährt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum GDL-Streik.Christoph Schlautmann 16.11.2023 - 11:38 Uhr Artikel anhören

Am Donnerstag stellt die Bahn wegen des Lokführerstreiks den Verkehr zu großen Teilen ein.

Foto: imago images/Lobeca

Düsseldorf. Der Warnstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am Donnerstagmorgen vor allem die Berufspendler heftig getroffen. „In einzelnen Regionen fahren aufgrund der Streikbeteiligung teilweise gar keine Züge“, teilte die Deutsche Bahn online mit. Der Notfahrplan sei aber wie geplant und stabil angelaufen. Dieser sieht unter anderem vor, dass nur rund 20 Prozent der eigentlich geplanten Fernverkehrsfahrten angeboten wird. Die Auswirkungen im Nah- und Regionalverkehr seien je nach Region sehr unterschiedlich.

In Nordrhein-Westfalen waren am Morgen beispielsweise einzelne Stellwerke nicht besetzt – damit hat dort der Warnstreik auch Auswirkungen auf andere Eisenbahnunternehmen, da ohne Fahrdienstleiter ganze Streckenabschnitte nicht befahren werden können. Für Berlin und Brandenburg teilte ein Sprecher mit, dass auf einzelnen Strecken Ersatzbusse eingesetzt werden. Die Kapazitäten eines Zuges können so aber nicht eins zu eins ersetzt werden. Im Güterverkehr dürften die Folgen des Ausstands ebenfalls weitreichend sein.

Wie lange dauert der Warnstreik der Lokführergewerkschaft GDL?

Die Gewerkschaft tritt zwischen Mittwochabend 22 Uhr und Donnerstagabend 18 Uhr in den Ausstand. Der Schienenverkehr der Bahn kommt in dieser Zeit weitgehend zum Erliegen. Dem Konzern zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch bei anderen Unternehmen zu Einschränkungen kommt. Die Fahrdienstleiter der Bahn koordinieren den bundesweiten Bahnverkehr auf dem Schienennetz.

Gibt es trotz des Streiks bei der Bahn funktionierende Zugverbindungen?

Die Bahn selbst rät von nicht notwendigen Reisen ab. Zwar setzt sie verlängerte Fernzüge ein, der Notfahrplan sichere aber nur ein sehr begrenztes Angebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr. Der Konzern rechnet im Fernverkehr mit einem Ausfall von mehr als 80 Prozent aller Fahrten.

„Bei einem Streik, der nur 28 Stunden vor dem Beginn angesagt wird, fällt es schwer, noch rechtzeitig umzudisponieren“, sagt DB-Vorstand Seiler. „Für die Reisenden ist das eine Zumutung.“

Wie erhalte ich mein Geld zurück, falls ich für den Zeitraum des Warnstreiks bereits Tickets gekauft habe?

Die Stornierung erworbener Bahntickets erfolgt auf der Internetseite Bahn.de, und zwar im unteren Teil über den Link „Fahrgastrechte“. Dort müssen DB-Kunden die Auftragsnummer ihrer Buchung (Achtung: nicht den Buchungscode) eintragen sowie ihren Nachnamen.

Bei einem Test erfolgte die Bestätigung binnen Sekunden. Allerdings behielt die Bahn von dem ursprünglichen Fahrpreis von 152,45 Euro ein Erstattungsentgelt von 19 Euro ein. Die Kosten für Sitzplatzreservierungen würden nicht erstattet, hieß es in dem Antwortschreiben.

Die Bahn geht auf Grund des Warnstreiks der Lokführergewerkschaft GDL von massiven Auswirkungen auf den Zugverkehr aus. Bahn-Personalvorstand Martin Seiler bat Reisende, am Mittwoch auf nicht unbedingt notwendige Fahrten zu verzichten.

Bietet die Deutsche Bahn eine Alternative an?

Fahrgästen, die ihre für den Mittwochabend und Donnerstag geplante Reise aufgrund des GDL-Streiks verschieben möchten, gewährt die Bahn eine Ticketnutzung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zugbindung ist dazu aufgehoben, und auch eine geänderte Streckenführung wird akzeptiert. Vorgezogene Reisen sind ebenfalls ohne Zuschlag erlaubt. Hier werden erworbene Sitzplatzreservierungen auch erstattet.

Wo erkundige ich mich, falls ich weitere Fragen habe?

Die Bahn hat unter 08000 / 996 633 eine Hotline geschaltet. Für Businesskunden steht eine weitere unter 030 / 586 020 901 zur Verfügung. Deren Warteschleife hat bei einem Testanruf kaum drei Minuten beansprucht.

Wie weit liegen die Positionen der Parteien im Tarifstreit auseinander?

GDL-Chef Claus Weselsky fordert für ihre Betriebe eine Lohnerhöhung von 555 Euro, was für einen durchschnittlichen Lokführer ein Plus von 15 Prozent bedeuten würde. Der DB-Vorstand bietet einen Lohnzuschlag von elf Prozent an. An Inflationsprämie bietet die DB 2850 Euro, die GDL verlangt 3000 Euro.

Der eigentliche Knackpunkt ist aber die Forderung der GDL, die Wochenarbeitszeit um drei auf 35 Stunden zu verkürzen – und das bei vollem Lohnausgleich. Dies lehnt die Bahn unter Verweis auf den Arbeitskräftemangel kategorisch ab.

Warum kann die kleine GDL den Schienenverkehr der Deutschen Bahn zum Erliegen bringen?

In nur 18 von 300 DB-Betrieben besitzt die GDL die Mehrheit. Allein dort kann sie nach dem Tarifeinheitsgesetz einen Tarifvertrag durchsetzen. Für alle übrigen hat die Konkurrenzgewerkschaft EVG bereits im Frühsommer einen solchen ausgehandelt. Laut Gesetz darf die GDL aber auch dort zum Streik aufrufen, wo sie am Ende keinen Tarifvertrag durchsetzen kann. In solchen Betrieben war die Resonanz in der Vergangenheit zwar überschaubar, Störungen wird es dort aber ebenfalls geben.

Können die Gerichte den Warnstreik der GDL noch stoppen?

Für diese Woche wird es wohl keine Bemühung des Arbeitsgerichts vonseiten der Bahn mehr geben. Bei weiteren Arbeitsniederlegungen ist dies aber nicht ausgeschlossen. Zum einen müssen sich streikende Mitglieder der Konkurrenzgewerkschaft EVG auf arbeitsrechtliche Konsequenzen einstellen, zum anderen könnte die DB die Verhältnismäßigkeit der Ausstände von den Richtern prüfen lassen.

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Erstpublikation: 15.11.2023, 15:28 Uhr (zuletzt aktualisiert: 16.11.2023, 07:12 Uhr).

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