Millionenschwere Pannen Carsten Maschmeyer und sein teures Pech mit den Anwälten

„Relativ prominent.“
Düsseldorf Wer solche Anwälte hat, der braucht keine Feinde. Carsten Maschmeyer war guter Dinge, als ihn sein Rechtsberater über die Chancen in einem seit Jahren währenden Streit aufklärte.
Man habe zwar vor dem Landgericht Frankfurt verloren, teilte ihm sein Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz mit. Doch das Urteil enthalte Fehler. In der nächsten Instanz würde Maschmeyer fraglos recht bekommen.
Das waren angenehme Nachrichten in einem unangenehm langen Rechtsstreit. 2008 wollte Maschmeyer als Chef des Finanzdienstleisters AWD den Konkurrenten MLP übernehmen. Doch das Projekt mit dem Namen „Manta“ ging schief.
Maschmeyer verhedderte sich im Aktienrecht. Als MLP-Aktionär verletzte er Meldepflichten und verlor das Recht auf die Dividenden. 1,48 Millionen Euro gingen Maschmeyer verloren, dann trat die Finanzaufsicht nach. Sie informierte die Staatsanwaltschaft Hannover. Die Strafbehörde hegte den Verdacht auf Marktmanipulation. Eine Anklage blieb aus, doch Maschmeyer musste 2,9 Millionen Euro zahlen.
So ging das nicht, fand der Investor und verklagte seine Anwälte. Immerhin hatte er die renommierte Daniela Weber-Rey von der Edelkanzlei Clifford Chance an seiner Seite. Die hätte ihn doch über seine Pflichten aufklären müssen. Hatte sie, entgegnete Clifford. Maschmeyer aber habe nicht auf den Rat gehört. Maschmeyer klagte – und verlor. Das Landgericht wies Ende 2017 seine Klage ab.
Maschmeyers neuer Anwalt Schmitz kündigte Berufung an. Da das Gericht ihm zumindest zum Teil recht gegeben habe, sei er mit seinem Mandanten fast am Ziel: Schadensersatz. Schließlich, so Schmitz, „hat Herr Maschmeyer Clifford Chance ein Millionenhonorar gezahlt, damit er fehlerfrei beraten wird“.
So weit, so richtig. Doch dann lief wieder etwas falsch – diesmal bei Schmitz selbst. Er hätte bis zum 4. Dezember 2017 Zeit gehabt, Berufung einzulegen.
Doch die Frist lief ab, ohne dass Schmitz lieferte. „Maschmeyers Prozessanwälte sind sehr erfahren. Für uns bleibt unklar, warum sie die Frist versäumt haben wollen“, freut sich Dimitrios Christopoulos, der Clifford Chance vertritt.
Der Versuch, die juristische Bummelei wiedergutzumachen, misslang. Es handele sich um einen Bürofehler, argumentierte Schmitz in einem sogenannten Wiedereinsetzungsantrag. Nicht nur eine, gleich zwei Assistentinnen hätten im „Fristenheft“ den Eintrag „Maschmeyer“ übersehen.
Gilt nicht, befand das Gericht. Maschmeyers Anwalt hätte aufgrund der „relativen Prominenz des Klägers, des nicht unbeträchtlichen Streitwerts und des nicht alltäglichen Streitgegenstands … den drohenden Fristablauf täglich im Auge behalten“ müssen.
„Relativ prominent“ – so hat Maschmeyer schon lange niemand mehr genannt. Er spendet gern Millionen vor einem Millionenpublikum, schreibt Bücher mit seinem Gesicht auf dem Umschlag und ist Juror in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“. Doch offenbar gilt auch vor Gericht: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Was nun? Wahrscheinlich ist, dass der Milliardär den Weg zur letzten Instanz sucht: dem Bundesgerichtshof. Anwalt Schmitz wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Doch Menschen, die Maschmeyer in jüngster Zeit gesprochen haben, sagen dies: dass er den Rechtsweg nicht voll ausschöpfe, wenn es um Millionen gehe, sei relativ unwahrscheinlich.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.