Mietrecht: SPD mahnt Buschmann: „Wir möchten mehr sehen als die Mietpreisbremse“
Berlin. Die Ampel hat ihren Streit über Verbesserungen beim Mieterschutz teilweise beigelegt. Der für das Mietrecht zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) machte den Weg für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 frei.
Teil der Einigung, die am Mittwoch in Berlin von den Ampelfraktionen und der Bundesregierung bekannt gegeben wurde, ist eine Verständigung bei der Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken. Buschmann hatte die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten mietrechtlichen Vorhaben davon abhängig gemacht.
Ohne die jetzt erzielte Einigung wäre die 2015 eingeführte Regelung zur Mietpreisbremse Ende 2025 ausgelaufen. Das Instrument deckelt in angespannten Wohnungsmärkten Neuvertragsmieten bei zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Verlängerung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dem Handelsblatt: „Wir erwarten kurzfristig einen umsetzungsfähigen Gesetzentwurf, damit die Länder zeitnah die Verlängerung umsetzen können.“
Streit über das Mietrecht hält an
Der Streit in der Ampel über das Mietrecht ist damit allerdings nicht beigelegt. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte: „Die Frage der Bezahlbarkeit von Mieten ist für uns ein Topthema, und da möchten wir auch mehr sehen als die Mietpreisbremse.“ Grünen-Wohnungsbaupolitikerin Christina-Johanne Schröder sprach am Mittwoch von einem „Minimalkompromiss“ und forderte weitere Verbesserungen im Mietrecht.
„Die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag sind für uns nicht verhandelbar“, sagte Daldrup. Für SPD und Grüne gehört dazu, die sogenannte Kappungsgrenze von 15 auf künftig elf Prozent herabzusetzen. Das würde bedeuten, dass künftig die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb von drei Jahren nur um maximal elf Prozent erhöht werden darf. „Wir erwarten Vertragstreue der FDP“, sagte Daldrup dem Handelsblatt.
Wie tief die Differenzen bei weiteren mietrechtlichen Forderungen gehen, zeigte sich am Mittag in der Bundespressekonferenz. Ein Sprecher Buschmanns erklärte, der Minister sehe noch „Diskussionsbedarf“. Darauf entgegnete die Sprecherin des Bauministeriums: „Diskussionsbedarf würden wir eigentlich nicht sehen. Was im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, gilt für uns weiterhin.“ Buschmanns Sprecher wies darauf hin, dass das Justizministerium bei diesen Fragen federführend sei, daher müssten hierzu „andere mit ihm diskutieren“.
FDP warnt vor weiteren Verschärfungen
Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warnte dagegen vor weiteren Verschärfungen im Mietrecht. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Regierung hier noch Diskussionsbedarf sieht“, sagte Föst. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich seit der Einigung im Koalitionsvertrag grundlegend geändert, was auch an den drastisch eingebrochenen Baugenehmigungen sichtbar werde. Daran müsse sich die Politik orientieren.
Föst forderte, „Bauen und Vermieten besonders für Genossenschaften und Kleinvermieter“ attraktiver zu machen. „Nur wenn wir das Angebot auf dem Wohnungsmarkt drastisch erhöhen können, werden wir auch die Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten schützen können.“ Verschärfungen im Mietrecht führten langfristig nur zu einem noch knapperen Angebot, sagte Föst. „Der Wohnraummangel lässt sich nicht wegregulieren.“
Die Wohnungsbaubranche reagierte erleichtert. Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, erklärte, zwar solle leider die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden, erfreulicherweise sei jedoch die „Absenkung“ der Kappungsgrenze vom Tisch. Preiseingriffe bremsten private Investitionen, die dringend benötigt würden. Gerade in Ballungsräumen fehlten aber viele Wohnungen, und „Unternehmen können freie Stellen nicht besetzen, weil potenzielle Mitarbeiter keine Wohnung finden“.
Auch für Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW), scheinen weitere Verschärfungen im Mietrecht vom Tisch zu sein. Eine zu Beginn der Legislaturperiode noch geplante weitere Verschärfung der Kappungsgrenze würde die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen „komplett abtöten“, sagte er.
Innenministerium beharrt auf Speicherung von IP-Adressen zu Ermittlungszwecken
Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Buschmann. Dass es hier nicht voranging, lag vor allem daran, dass sich die Sozialdemokraten bei einem anderen für die FDP wichtigen Thema querstellten – der sogenannten Quick-Freeze-Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten, die zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden können.
Dieser Streitpunkt wurde nun vorerst geklärt. „Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, verkündete Buschmann auf der Plattform X. Man gebe damit den Ermittlungsbehörden ein Instrument an die Hand, das „effektiv, grundrechtsschonend und rechtssicher“ sei. „Ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit“, so Buschmann.
Trotz Zustimmung rückt das Bundesinnenministerium von Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) nicht von seiner ursprünglichen Forderung nach einer weiter gehenden Regelung ab, die in Richtung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gehen sollte. Die jetzige Verständigung mit dem Justizministerium bei Quick Freeze „beinhaltet ausdrücklich keine Vereinbarung darüber, wie IP-Adressen künftig gespeichert werden, ob und wie diese gespeichert werden“, sagte ein Ministeriumssprecher. „Das heißt, diese Frage wurde ausgeklammert.“
Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten ist ein Dauerstreitthema innerhalb der Ampelregierung. Faeser bezweifelt den Nutzen des Quick-Freeze-Verfahrens für die Sicherheitsbehörden. Dabei muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen.
Die Ministerin setzte sich dagegen für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Speicherung von IP-Adressen ein. Diese Adressen werden bei einer Einwahl ins Internet vergeben und können Internetanschlüssen eindeutig zugeordnet werden. Für die Polizei sind sie zur Identifizierung von Tatverdächtigen daher in der Regel der vielversprechendste Ermittlungsansatz.
Grüne unterstützen FDP – Union unterstützt Faeser
Das Innministerium hält das auch für rechtlich möglich und verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2022. Die Richter hatten geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Für vertretbar hielt der EuGH jedoch eine anlasslose Speicherung allein von IP-Adressen für Ermittlungen bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit. „Und für uns bleibt weiterhin das Maßstab, was der Europäische Gerichtshof entschieden hat“, betonte der Sprecher von Faeser.
Während die Grünen die FDP bei dieser Frage unterstützen, kommt aus der Union Unterstützung für die Position des Innenministeriums. Das „Quick Freeze“-Verfahren gesetzlich festzuschreiben sei „ein herber Rückschlag“ für alle Ermittler, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Quick Freeze“ sei keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen durch die Provider.
Auch für die SPD ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dirk Wiese und Verena Hubertz, erklärten mit Blick auf Quick Freeze, im parlamentarischen Verfahren „werden wir nun intensiv beraten, wie diese Methode den Anforderungen einer effizienten Strafverfolgung im Internet gerecht wird“.