Kommentar: Die Kritik an Wissing ist nur teilweise gerechtfertigt

Auch der Bundesrechnungshof bescheinigt Verkehrsminister Volker Wissing nun das, was dem FDP-Politiker viele Bahnfahrer seit Monaten vorwerfen: totales Versagen bei der Deutschen Bahn. Diese Rüge ist nicht unberechtigt.
Es gelinge Wissing nicht, das bundeseigene Unternehmen ausreichend zu steuern, schreibt der Rechnungshof in einem Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Rechnungshof mahnt, dass der Bund seine Interessen als Eigentümer gegenüber der Deutschen Bahn nicht ausreichend wahrnehme.
Damit hat der Bundesrechnungshof teilweise recht. Viel zu lange ist nichts passiert. Die Infrastruktur wurde jahrelang auf Verschleiß gefahren, die Pünktlichkeitsquote rutschte von einem Tiefpunkt zum nächsten. Konsequenzen für die Konzernspitze gab es keine.
Doch Tatenlosigkeit kann Wissing nicht vorgeworfen werden. Es gibt Schritte in die richtige Richtung: Wissing hat mit seinem Großprojekt die Sanierung der maroden Schieneninfrastruktur angepackt. Mehr als 40 wichtige Schienenkorridore sollen generalüberholt werden. Zwei Wochen vor Weihnachten soll die erste generalsanierte Strecke wieder freigegeben werden.
Nach einer desaströsen Halbjahresbilanz hat Wissing zudem die Bahn dazu verdonnert, in mehreren Bereichen organisatorisch und wirtschaftlich umzusteuern. Der Verkehrsminister fordert nun konkrete Kennzahlen – auch bei der Pünktlichkeit. Werden sie nicht eingehalten, dann möchte der Minister mit den jeweils verantwortlichen Personen sprechen. Damit maßregelt Wissing nun endlich den Bahnvorstand.
Der Verkehrsminister und sein Ressort müssen jetzt darauf bestehen, dass die Bahn die angestoßenen Maßnahmen umsetzt. Sollte das nicht der Fall sein, müssen personelle Konsequenzen gezogen werden.