Immobilien: Justizminister will Abläufe beim Grundstückskauf digitalisieren
Berlin. Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) vor, der dem Handelsblatt vorab vorliegt. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.
Der Vollzug eines Immobilienvertrags laufe „fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg“, heißt es in dem Entwurf. Dieses Verfahren verzögere die Abläufe bei Immobilienverträgen und verursache einen deutlichen Mehraufwand, weil „identische Daten mehrfach erhoben werden müssen“.
Die digitalen Abläufe sollen spätestens zum 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Die jeweiligen Startzeitpunkte würden von den Bundesländern per Rechtsverordnung bestimmt. Auf diese Weise soll den Verwaltungsbehörden „ein ausreichender Zeitraum“ für die Modernisierung verbleiben. Das Vorhaben stärke den deutschen Immobilienmarkt, hieß es im Ministerium. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung.
Über eine Million Kaufverträge
Nach den Angaben des Justizministeriums werden jährlich mehr als eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Grundstücksübertragungen beurkundet.