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SteuernFinanzamt darf in Mietverträge schauen

Der BFH hat entschieden: Fordert das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Vermietern Mietverträge an, ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich.Martina Schäfer 21.12.2024 - 18:51 Uhr Artikel anhören
Gläserne Mieter: Die Datenschutzgrundverordnung schützt Mieter nicht vor dem Finanzamt. Foto: IMAGO/Zoonar

Berlin. Wie weit darf und soll der Datenschutz gehen? Diese Frage wird in Deutschland immer wieder intensiv und kontrovers diskutiert. Doch während sich viele Menschen in Bezug auf die Nutzung durch private Unternehmen meist schnell dagegen aussprechen, sieht es anders aus, wenn Behörden auf Daten zugreifen wollen.

In diesem Fall liegen die Meinungen mitunter erheblich auseinander. Dabei geht es gerade in diesem Bereich oft um sehr persönliche Informationen. Dazu zählen zum Beispiel die umfangreichen Angaben, die aus Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen hervorgehen.

Zuletzt erst hatte der Bundesfinanzhof (Az. IX R 6/23) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise zu Erhaltungsaufwendungen angefordert hatte.

Finanzamt darf Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen einsehen

Mithilfe dieser Unterlagen wollte der Sachbearbeiter des Finanzamts die geltend gemachten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung überprüfen.

Die Vermieterin reichte daraufhin eine Aufstellung der Brutto- und Netto-Mieteinnahmen mit geschwärzten Namen der Mieter ein. Außerdem fügte sie eine Liste der Betriebskosten für verschiedene Wohnungen und Belege für die Instandhaltungsaufwendungen bei.

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