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MobilitätsprämieSo holen Sie sich Geld für Ihren Arbeitsweg zurück

Pendeln ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer. Die Mobilitätsprämie kann Menschen mit niedrigem Einkommen und einem langen Arbeitsweg finanziell entlasten. Ein Überblick.Elena Rathai 12.12.2024 - 12:06 Uhr Artikel anhören
Die Mobilitätsprämie soll Menschen mit geringem Einkommen und langem Arbeitsweg finanziell entlasten. Foto: IMAGO/Nikita

Düsseldorf. In Deutschland pendeln mehr als 20 Millionen Menschen täglich zwischen ihrem Wohnort ihrem Arbeitsplatz. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung hervor. Seit 2021 können Pendler die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wer aber zu wenig verdient und daher keine Einkommensteuer zahlt, profitiert davon nicht. In solchen Fällen greift die Mobilitätsprämie.

Welche Kriterien müssen für die Auszahlung erfüllt sein? Wie hoch ist sie und wie lässt sich die Prämie beantragen? Das Handelsblatt klärt die wichtigsten Fragen zur Mobilitätsprämie.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Menschen mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags zahlen keine Einkommensteuer und können die Fahrtkosten daher nicht von der Steuer absetzen. Genau hier setzt die Mobilitätsprämie an: Sie wurde 2021 für Menschen mit geringem Einkommen eingeführt und dient als zeitlich begrenzte steuerliche Unterstützung.

Gesetzlich ist sie im Einkommensteuergesetz verankert. Wie die Pendlerpauschale gilt die Mobilitätsprämie vorerst nur für die Jahre 2021 bis 2026.

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass die Mobilitätsprämie etwa 250.000 Pendelnde finanziell entlastet. Vor allem Auszubildende können davon profitieren, wenn sie einen längeren Weg zu ihrer Ausbildungsstätte haben, da ihr Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag liegt.

Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie?

Anspruch auf die Mobilitätsprämie haben Geringverdienende, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, also dem Existenzminimum, liegt. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Er wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt und liegt derzeit bei 11.784 Euro für Ledige und 23.568 Euro für Verheiratete. Im November 2024 hat ihn die Bundesregierung zuletzt rückwirkend um 180 Euro angehoben.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen ist. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich erst nach Abzug bestimmter Kosten, wie zum Beispiel der Werbungskosten.

Laut dem Lohnsteuerhilfeverein zählen zu den Werbungskosten alle beruflich bedingten Ausgaben, etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder ein Arbeitszimmer. Die Mobilitätsprämie greift jedoch nur, wenn die Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag von derzeit 1230 Euro pro Jahr überschreiten.

Zusätzlich muss der Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer betragen. Wer nur 20 Kilometer zur Arbeit fährt, hat keinen Anspruch auf die Prämie. Die Auszahlung erfolgt zudem nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens zehn Euro beträgt – kleinere Summen zahlt das Finanzamt nicht aus.

Wie hoch ist die Mobilitätsprämie 2024?

Laut dem Bundesfinanzministerium liegt die Mobilitätsprämie bei 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der Strecke. Die erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer liegt bei 0,38 Euro pro Kilometer. Damit erhalten Pendelnde eine Mobilitätsprämie von 5,32 Cent pro Kilometer, da diese erst ab dem 21. Kilometer greift.

Wie lässt sich die Mobilitätsprämie beantragen?

Die Mobilitätsprämie wird nicht automatisch ausgezahlt. Pendelnde müssen sie beantragen. Das geschieht über die Steuererklärung. Wer die Prämie erhalten möchte, muss die Anlage „Mobilitätsprämie“ und die Anlage N ausfüllen und mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die entsprechenden Formulare sind zum Beispiel im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung abrufbar.

Wann wird die Mobilitätsprämie ausgezahlt?

Das Finanzamt zahlt die Mobilitätsprämie als Zulage aus. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen nicht wie die Entfernungspauschale. Der Anspruch darauf entsteht mit Ablauf des Steuerjahres. Erstmals wurde die Prämie also 2022 für das Steuerjahr 2021 ausgezahlt. Geringverdienende können die Prämie noch bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Steuerjahr beantragen, also auch rückwirkend für die Jahre 2023, 2022 und 2021. Um die Mobilitätsprämie für das Jahr 2021 zu erhalten, wäre ein Antrag bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 möglich.

Welche Verkehrsmittel werden berücksichtigt?

Für die Mobilitätsprämie ist das genutzte Verkehrsmittel nicht entscheidend, der Arbeitsweg kann mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn Pendelnde im Auto einer anderen Person mitfahren.

Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung – also bei einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz – sind ebenfalls laut Einkommensteuergesetz abgedeckt.

Wie berechnet das Finanzamt die Mobilitätsprämie?

Die Berechnung der Mobilitätsprämie hängt von mehreren Faktoren ab: der Entfernung zum Arbeitsplatz, dem zu versteuernden Einkommen, dem Grundfreibetrag und den Werbungskosten. Um die Mobilitätsprämie zu berechnen, sind fünf Schritte erforderlich. Hier ein Beispiel:

Sie fahren 45 Kilometer zur Arbeit. Insgesamt waren Sie im Jahr 2024 an 150 Tagen im Büro. Nach Abzug aller Kosten und Sonderausgaben beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 10.000 Euro.

1. Werbungskosten berechnen

  • Für die ersten 20 Kilometer:
    150 Tage x 20 km x 0,30 Euro = 900 Euro
  • Ab dem 21. Kilometer (erhöhte Pendlerpauschale):
    150 Tage x 25 km x 0,38 Euro = 1425 Euro
  • Sonstige Werbungskosten = 0 Euro
  • Werbungskosten insgesamt: 900 Euro + 1425 Euro = 2325 Euro

2. Werbungskosten vom Werbungskosten-Pauschbetrag abziehen

  • 2325 Euro – 1230 Euro = 1095 Euro
  • Folglich wird der Werbungskosten-Pauschbetrag um 1095 Euro überschritten.

3. Differenz zwischen zu versteuerndem Einkommen und Grundfreibetrag berechnen

  • 11.784 Euro – 10.000 Euro = 1784 Euro

4. Den niedrigsten Betrag aus den Schritten 1 bis 3 nehmen

  • Ergebnis Schritt 1 (erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer) = 1425 Euro
  • Ergebnis aus Schritt 2 = 1095 Euro
  • Ergebnis aus Schritt 3 = 1784 Euro

5. Mobilitätsprämie ermitteln

  • Die Mobilitätsprämie liegt bei 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale
  • 1095 Euro x 14 % = 153,30 Euro
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Sie würden also eine Mobilitätsprämie in Höhe von 153,30 Euro erhalten. Je näher das zu versteuernde Einkommen am Grundfreibetrag liegt, desto geringer fällt der Zuschlag aus – unabhängig von der Länge des Fahrwegs. Diese Regelung sorgt dafür, dass vor allem Arbeitnehmende mit geringem Einkommen und langem Arbeitsweg von der Prämie profitieren können.

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