Erbe: Wie Sie Ihren Nachlass für Ihre Erben an Bedingungen knüpfen
Düsseldorf. Es war ein langjähriger Streit, den Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ausfechten musste, um als Schlossherr ins Schloss Berleburg einzuziehen. Der Grund: Er liebte die ‚Falsche‘.
Sein Opa soll Medienberichten zufolge ein Testament mit der Bedingung hinterlassen haben, dass sein Nacherbe eine adelige Ehefrau heiraten müsse. Doch Enkel Gustav liebte seit Jahren die nicht adelige amerikanische Kinderbuchautorin Carina Axelsson.
Erst nach jahrelangem Rechtsstreit, auch gegen Ansprüche eines Cousins, konnte sich Gustav durchsetzen. Das Gericht entschied, er sei der rechtmäßige Erbe. Inzwischen hat Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg seine langjährige Partnerin Carina Axelsson geheiratet.
Fälle wie dieser zeigen einen Grundkonflikt. Derjenige, der vererbt, der Erblasser, genießt die sogenannte Testierfreiheit und darf nach eigenem Ermessen sein Testament gestalten. Nur wo endet diese Freiheit? Kann beispielsweise das Erbe an die Bedingung geknüpft werden, dass sich der Sohn von der unliebsamen Schwiegertochter trennt?
Das Handelsblatt klärt mithilfe von Erbexperten, wo die Testierfreiheit endet und was noch erlaubt ist.