Löhne: Arbeitsministerin Bas bringt Gesetz zur Tariftreue auf den Weg
Berlin. Unternehmen sollen künftig nur dann Aufträge des Bundes erhalten können, wenn sie sich an tarifliche Standards halten. Den Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) jetzt in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Unternehmen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen, sollen künftig bei öffentlichen Aufträgen keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenten mit niedrigeren Lohnkosten haben.
Der Bund gehe mit gutem Beispiel voran und setze einen Anreiz für mehr Tarifbindung, sagte Bas. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur nehme die Regierung viel Geld in die Hand, um das Land nach vorn zu bringen. „Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben“, betonte die Ministerin. „Damit ist klar: Lohndumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.“
Die Tarifbindung in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Im vergangenen Jahr war nur noch etwa jeder zweite Beschäftigte und knapp ein Viertel der Betriebe an einen Tarifvertrag gebunden. Allerdings orientieren sich auch viele nicht tarifgebundene Unternehmen an tarifvertraglichen Regelungen ihrer Branche, ohne sie in Gänze zu übernehmen.
Laut Referentenentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, müssen Unternehmen ab einem Auftragsschwellenwert von 50.000 Euro vertraglich zusichern, sich an einschlägige tarifliche Standards zu halten. Sie müssen aber nicht selbst zwingend an einen Tarifvertrag gebunden sein. Für Start-ups gilt mit 100.000 Euro ein höherer Schwellenwert.
Schon Bas’ Vorgänger Hubertus Heil (SPD) hatte in der Koalition von SPD, Grünen und FDP einen Anlauf für ein Bundestariftreuegesetz versucht, das aber wegen des Bruchs der Ampelregierung nicht mehr verwirklicht wurde. Vonseiten der Arbeitgeber gibt es heftige Kritik an dem geplanten Vorhaben, weil das Gesetz aus ihrer Sicht in die Tarifautonomie eingreift.
Nach Bas’ Entwurf bezieht sich die Tariftreue nicht nur auf das Arbeitsentgelt, sondern auch auf Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld. Bei einer Auftragsdauer ab zwei Monaten werden auch tarifliche Regelungen zum Mindestjahresurlaub, zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen erfasst.
Welcher Tarifvertrag jeweils in einer Branche maßgeblich sein soll, kann laut Referentenentwurf das Arbeitsministerium unter Beteiligung der Sozialpartner per Verordnung verbindlich festlegen. Dazu bedarf es des Antrags einer Tarifvertragspartei, also einer Gewerkschaft oder der Arbeitgeber.
Neue Prüfstelle geplant
Bas plant eine neue Prüfstelle, die die Einhaltung der Tariftreue überwachen soll. Bei Verstößen drohen Unternehmen Vertragsstrafen, die außerordentliche Kündigung des Auftrags und im Extremfall der Ausschluss von weiteren Vergaben des Bundes.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen tarifliche Arbeitsbedingungen notfalls vor den Arbeitsgerichten einklagen können. Um Bürokratie zu minimieren, sollen sich Arbeitgeber aber die Einhaltung von Tarifstandards auch vorab zertifizieren lassen können.
Wie es aus Regierungskreisen heißt, soll der Entwurf im August vom Bundeskabinett verabschiedet werden – zusammen mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, das Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorbereitet. Ziel ist, das Gesetz noch im Laufe dieses Jahres durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.