Menschenrechte: Bund schafft Berichtspflichten aus dem Lieferkettengesetz ab
Berlin. Die Bundesregierung setzt die Berichtspflichten aus dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus. Das heißt, dass Unternehmen künftig nicht mehr mit umfangreichen Berichten dokumentieren müssen, dass entlang ihrer Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden und es beispielsweise nicht zu Kinderarbeit kommt.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet. Das Lieferkettengesetz war von Vertretern der Wirtschaft wegen des bürokratischen Aufwands heftig kritisiert worden.
Allerdings gehen der Wirtschaft die Entlastungen nicht weit genug. Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, warf der Bundesregierung deshalb „Wortbruch“ vor. Und es ist auch keineswegs sicher, dass die Unternehmen dauerhaft entlastet werden. Denn das nationale Lieferkettengesetz soll von einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) abgelöst werden, die die Bundesregierung bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht überführen muss. Diese Richtlinie enthält weitergehende Sorgfaltspflichten, die nicht nur die Menschenrechte, sondern auch den Umweltschutz umfassen.
Drei Dinge, die die Wirtschaft stören
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten und galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten, ein Jahr später wurde die Schwelle auf 1000 Beschäftigte gesenkt. Das Gesetz ist von den großen Wirtschaftsverbänden von Anfang an massiv bekämpft worden – aus drei Gründen.
Zum einen, argumentierten sie, hätten viele Unternehmen so viele verschiedene Zulieferer aus teils entlegenen Weltregionen, dass sich die Einhaltung der Menschenrechte unmöglich bis ins letzte Glied der Lieferkette kontrollieren lasse. Zum anderen fürchteten die Firmen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten, die nicht so strengen Auflagen unterworfen sind. Und drittens störten sich die Unternehmen am bürokratischen Aufwand.
Die vom Gesetz erfassten Firmen müssen nicht nur ein Risikomanagement aufbauen, um die Gefahr von Menschenrechtsverstößen zu minimieren. Sie sind auch verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu schreiben, an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu übermitteln und auf ihrer Internetseite zugänglich zu machen.
Nach Bas‘ Gesetzentwurf sind etwa 5200 Unternehmen den Berichtspflichten unterworfen, die bald ausgesetzt werden dürften. Dadurch sollen die Firmen insgesamt jährlich 4,1 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen können.
Die Arbeitsministerin betonte am Mittwoch aber, dass das nationale Gesetz nahtlos weiter gelte, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt sei. „Entscheidend ist die im Koalitionsvertrag getroffene feste Vereinbarung, dass Standards aus dem Bereich Menschenrechte nicht abgesenkt werden“, sagte Bas.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Zander sieht denn auch kaum eine Entlastung für die Unternehmen. Die Bundesregierung halte sich nicht an die eigene Ankündigung sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Beschlusspapier der Klausurtagung der Fraktionsspitzen von Union und SPD in Würzburg, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ganz abzuschaffen, kritisiert Zander.
Zwar würden die Berichtspflichten abgeschafft, die Sorgfaltspflichten und auch die internen Dokumentationspflichten für die Unternehmen blieben dagegen unverändert erhalten. Deshalb rechne die Regierung auch nur mit einer Entlastung der Wirtschaft um etwa vier Millionen Euro. Bei etwa 5000 betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeute das etwa 800 Euro Entlastung pro Unternehmen, sagte Zander: „Das ist noch nicht mal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.“
Russwurm: „Unternehmen am Rand der Verzweiflung“
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einer Umfrage nach den Auswirkungen durch das Gesetz gefragt. 92 Prozent der Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen, nannten den bürokratischen Mehraufwand „hoch“ oder „sehr hoch“.
Über Mehraufwand berichteten auch viele, meist kleine und mittelständische Unternehmen, die laut Gesetz selbst gar nicht zur Dokumentation verpflichtet sind. Doch um selbst rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sahen sich ihre Auftraggeber oft gezwungen, doch eine Dokumentation zu verlangen.
„Der enorme bürokratische Aufwand, den das Gesetz erzeugt, bringt viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, an den Rand der Verzweiflung“, kommentierte der damalige BDI-Präsident Siegfried Russwurm die Ergebnisse der Umfrage.
Wegen der anhaltenden Klagen der Wirtschaft nahmen Union und SPD das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit in ihr Programm zum Bürokratieabbau auf – sehr zum Unmut von Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbänden.