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GesundheitArztbesuche am Wochenende? Koalition bringt Notfallreform voran

Angesichts milliardenschwerer Defizite der Krankenkassen will die Bundesregierung die Notfallversorgung neu ordnen. Die Reform soll Ausgaben senken – und Ärzte und Rettungsdienste entlasten.Britta Rybicki 07.11.2025 - 16:26 Uhr Artikel anhören
Rettungswagen: Die Bundesregierung regelt die Versorgung von Notfallpatienten neu. Foto: dpa

Berlin. Die Bundesregierung bringt die Reform der Notfallversorgung auf den Weg. Die Ressorts stimmen seit dieser Woche einen Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ab. Das Ziel: Patientinnen und Patienten im Notfall rund um die Uhr schneller an die richtigen Stellen im Gesundheitssystem zu leiten und damit die überfüllten Notaufnahmen zu entlasten.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will nicht nur die Notaufnahmen entlasten, sondern auch Geld sparen. Das Ministerium rechnet mit einem Effizienzgewinn von bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr durch die Reform. Ein Betrag, den die Krankenkassen angesichts ihrer Defizite gut brauchen könnten.

Ärztevertreter bezweifeln, dass der neue Bereitschaftsdienst rund um die Uhr überhaupt funktionieren kann. Sie warnen vor Überlastung und fehlendem Personal. Die Länder fürchten Chaos bei der Organisation der Rettungsdienste und zusätzliche Kosten.

Die Reform knüpft an Pläne der Ampel-Regierung an. Bereits unter dem damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Ministerium Anfang 2023 Eckpunkte für eine Neuordnung der Notfallversorgung vorgelegt.

Der ursprüngliche Plan war, an fast allen Krankenhäusern mit Notaufnahme und ärztlichem Bereitschaftsdienst gemeinsame Anlaufstellen für Notfälle einzurichten – sogenannte integrierte Notfallzentren. Dort sollten Ärztinnen und Ärzte aus Kliniken und Praxen zusammenarbeiten, um schneller zu entscheiden, wer ins Krankenhaus muss und wer ambulant behandelt werden kann.

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Die neue Regierung hält an dieser Idee fest, setzt aber andere Schwerpunkte. Künftig soll es solche zentralen Notfallzentren zwar überall im Land geben, aber nur an ausgewählten Krankenhäusern. Dort sollen Notaufnahmen und ärztliche Bereitschaftsdienste eng zusammenarbeiten.

Rettungsdienst als Kassenleistung

Die bisherige Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 soll künftig eine zentrale Rolle spielen. Sie wird zu einer Akutleitstelle ausgebaut und kann direkt zur Notrufnummer 112 weiterschalten. Wer die 116 117 anruft, soll nicht mehr nur einen Termin bekommen, sondern sofort Hilfe: Medizinisches Personal berät und entscheidet, ob ein Arzt nach Hause kommt, ein Termin in einer Praxis reicht oder ein Rettungswagen nötig ist.

Hausärzte sollen einen rund um die Uhr erreichbaren Hausbesuchsdienst aufbauen, der einspringt, wenn Patientinnen oder Patienten nicht mehr in der Lage sind, eine Hausarztpraxis oder ein Notfallzentrum aufzusuchen. So will die Regierung verhindern, dass Menschen mit leichten Beschwerden in den Notaufnahmen sitzen.

Auch die Rettungsdienste sollen künftig anders arbeiten und werden anders in das System eingebunden. Ihre Einsätze werden grundsätzlich Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sanitäter und Notärzte dürfen zudem vor Ort behandeln, wenn kein Transport ins Krankenhaus nötig ist.

Behandlungsdaten im Rettungswagen

Gleichzeitig soll die Notfallversorgung digital vernetzt werden. Leitstellen, Rettungsdienste und Krankenhäuser sollen künftig in einem gemeinsamen System arbeiten, das freie Betten in Echtzeit anzeigt und wichtige Patientendaten direkt übermittelt – auch an die elektronische Patientenakte.

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Außerdem sollen Leitstellen am Telefon bei Wiederbelebungen anleiten. Über spezielle Apps werden künftig Freiwillige alarmiert, die sich in der Nähe eines Notfalls befinden. Ein bundesweites Register soll zeigen, wo Defibrillatoren hängen, damit Helfer sie schneller finden.

Im Unterschied zu den früheren Plänen sollen sich Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen künftig auf gemeinsame Regeln einigen. Dafür sieht der Entwurf bundesweite Vereinbarungen zwischen den Verbänden vor, damit Abläufe vereinheitlicht und Doppelstrukturen abgebaut werden. In Regionen, in denen die ambulante Versorgung gut funktioniert, können statt Bereitschaftsdienstpraxen auch bestehende medizinische Versorgungszentren eingebunden werden.

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Dass die Reform in dieser Form nun auf den Weg kommt, überrascht manche Beobachter kaum. „Eine neue Handschrift der Ministerin – nun ja – das Gesetz lag schon fertig bei Karl Lauterbach in der Schublade“, sagt der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel.

Dennoch sieht er große Dringlichkeit: „Mit dem neuen Gesetz stellen wir die Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt und denken den Rettungsdienst erstmals als medizinische Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Ein echter Systemwechsel hin zu mehr Verantwortung und Qualität, meint er.

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