Risikolebensversicherung: Die Police für den Fall der Fälle
Düsseldorf. Es ist unwahrscheinlich und beängstigend, eine Situation, die man sich eigentlich gar nicht vorstellen möchte: Ein Unglück oder eine plötzliche schwere Krankheit, die das Leben kostet. Doch junge Familien oder auch junge Unternehmer mit einer gemeinsamen Firma haben oft keine Wahl. Mit Blick auf ihre Angehörigen oder ihr Business müssen sie sich mit der Frage beschäftigen: Was kommt danach? Kommt meine Familie, mein Geschäftspartner im Fall der Fälle auch ohne mich finanziell über die Runden?
Lautet die Antwort ‚nein‘ – und das dürfte in den meisten Fällen der Fall sein – empfehlen Experten, das Todesfallrisiko abzusichern. Eine Möglichkeit dafür bietet die sogenannte Risikolebensversicherung. Sie zahlt an begünstigte Dritte, zum Beispiel den Ehepartner, eine vorher vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn der Versicherte unerwartet verstirbt.
„Insbesondere Familien mit Kindern, aber auch Paare ohne Kinder oder Geschäftspartner mit hohen finanziellen Belastungen stehen oftmals vor dem finanziellen Ruin, wenn ein Partner stirbt“, schreibt etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber „Richtig versichert“. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung sei daher dringend geboten, immer dann, wenn der Tod eines Partners „eine finanzielle Lücke reißt, die weder durch Renten noch vorhandenes Vermögen auszugleichen ist.“
Dabei hat die Risikolebensversicherung verglichen mit anderen Versicherungsarten einen entscheidenden Vorteil für Verbraucher: Weil die Voraussetzung für die Leistung und die Leistung selbst so klar definiert sind – die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall – müssen sich Verbraucher nicht vor Billigtarifen auf Kosten geringerer Leistung fürchten, wie es im Zweifel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Privaten Krankenversicherung vorkommen kann.
Statt auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu schauen, genügt bei der Risikolebensversicherung in der Regel der Blick auf den Preis. Das bestätigt auch Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). Verbraucher, die vor Abschluss einer Risikolebenpolice korrekte Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand machen – und damit das Risiko ausschließen, dass der Versicherer im Zweifel nicht bezahlt – könnten „im Großen und Ganzen Police nach dem Preis auswählen“, so der Experte.
Welcher Anbieter nun individuell am günstigsten ist, können Verbraucher zum Beispiel mit Hilfe des Rechners auf Handelsblatt Online herausfinden. Dabei muss ein Interessent lediglich sein Geburtsdatum, die gewünschte Versicherungsdauer und Versicherungssumme eintragen. Das Tool ermittelt dann für Policen verschiedener Anbieter einen monatlichen und einen maximalen Beitrag.
Der maximale Beitrag ist der Höchstbeitrag, den ein Versicherer vom Kunden theoretisch verlangen kann, wenn er das Risiko falsch kalkuliert hat, sich Todesfälle also entgegen der ursprünglichen Annahmen häufen. In der Regel müssen Verbraucher damit aber nicht rechnen. Diese Vertragsgestaltung heißt im Fachjargon „Vertrag mit Beitragsverrechnung“: Risikogewinne im Unternehmen werden direkt mit den Beiträgen des Kunden verrechnet.
Alternativ existieren auch Risikopolicen „mit Todesfallbonus“. Bei dieser Variante würde der Anbieter dem Versicherten nur einen Bruchteil der gewünschten Versicherungsleistung tatsächlich zugesichert – und die Leistung im Todesfall je nachdem, wie viele Überschüsse das Unternehmen erzielt, aufstocken. Für den Verbraucher ist dieses „Bonussystem“ riskant, da die eigentliche Versicherungssumme nicht garantiert ist. Darüber hinaus zahlt er von Vornherein höhere Beiträge. Verbraucherschützer raten davon aber normalerweise ab.
Für die gängigere Vertragsart „mit Beitragsverrechnung“ hat das Analysehaus Morgen & Morgen beispielhaft für einen 40-jährigen Nichtraucher die besten Anbieter für Handelsblatt Online gerankt (siehe Tabelle). Der Auswertung zufolge käme der Mustermann mit monatlich 28 Euro bei der Europa-Versicherung am günstigsten weg. Unterstellt wurde eine Laufzeit von 20 Jahren bei einer Versicherungssumme von 300.000 Euro. Deutlich wird auch hier die Beitragsersparnis zwischen dem eigentlichen Zahlbetrag (28 Euro) und dem Maximalbetrag (68 Euro).
Welche Laufzeit und welche Versicherungssumme empfehlenswert sind, sollten Verbraucher indessen laut BdV individuell prüfen. „Verbraucher müssen sich fragen, wie viel Geld Hinterbliebene im Ernstfall bräuchten, um wieder auf die Beine zu kommen“, sagt Vorstandssprecher Kleinlein. Läuft zum Beispiel noch ein Kreditvertrag nebenher? Dann zum Beispiel müsste die Versicherungssumme dem Experten zufolge nach oben hin angepasst werden.
Generell rät Kleinlein aber zur Faustregel, dass die Versicherungssumme „vier bis fünf Jahresbruttogehältern entsprechen – und lieber ein wenig zu hoch als zu niedrig gewählt werden“ sollte. Die Vebraucherzentrale NRW empfiehlt für eine Familie mit kleinen Kindern, die Versicherungssumme etwa viermal dem Jahresnettogehalt zu wählen, für kinderlose Paare reiche dagegen ein einfaches Jahresnettogehalt.
Zur Dauer der Versicherung rät Kleinlein, sie so lange laufen zu lassen, „bis die Hinterbliebenen sicher auf eigenen Beinen stehen“, also zum Beispiel die Kinder erwerbstätig sind. „Die Beträge werden nicht ein Leben lang ausreichen“, merkt auch die Verbraucherzentrale NRW an. Sie sollten jedoch hoch genug sein, „um den Angehörigen eine Neuordnung der Lebensumstände zu ermöglichen“.
In dem Sinn trifft auch der Musterfall von Morgen & Morgen realistische Annahmen: Der 40-Jährige Büroangestellte versichert sich 20 Jahre lang. Würde er früher versterben, blieben den Angehörigen 300.000 Euro. Gut 14,5 Jahre würde dieser Betrag ihnen reichen, wenn sie monatlich 2.000 Euro entnehmen und das Restkapital zu zwei Prozent anlegen würden.
Was die Prämien betrifft, wird es vor allem für Raucher teuer. Laut Joachim Geiberger, Geschäftsführer von Morgen & Morgen, werden bei Versicherern aber auch andere Kriterien immer wichtiger, etwa der Body-Mass-Index, der Beruf, die Ausbildung oder riskante Hobbies. „Früher haben nur eine Handvoll Versicherer alle Kriterien bei der Berechnung ihrer Tarife angesetzt, heute ist das eher der Standard“, so Geiberger.
So würde versucht, Differenzierungen bei den Beiträgen, die nach der Einführung der Unisex-Tarife Ende 2012 weggefallen waren, ein Stück weit wieder einzuführen. „Freeclimber oder Base-Jumper zum Beispiel zahlen leicht das Doppelte“, sagt Geiberger. Und allgemein weiß der Experte: „Bei den Beiträgen von zwei Versicherten, einem mit riskanter und einem mit unauffälliger Lebensführung, können schon einmal 200 bis 300 Prozent Differenz liegen.“
Höhere Beiträge sind allerdings nur die eine Seite. Laut Verbraucherzentrale NRW verweigern manche Versicherer mittlerweile Risikosportlern oder Motorradfahrern die Versicherungsleistung auch gänzlich, sollten sie bei der Ausübung des Hobbies tödlich verunglücken. „Da Extremsportarten immer beliebter werden, haben die Versicherer individuelle Ausschlüsse eingeführt, die bei Vertragsschluss vereinbart werden“, so die Verbraucherzentrale.
Wer hingegen Beiträge sparen will, hat auch eine Möglichkeit: nämlich einen Vertrag mit linear fallender Versicherungssumme. „Das kann Sinn ergeben, wenn jemand ein Darlehen abzubezahlen hat, die Restschuld, die er absichern will aber über die Jahre aber immer geringer wird“, sagt Stefan Albers, Vorstand des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB).
Ebenso sinnvoll könnte eine linear fallende Versicherungssumme bei Familien sein. „Wenn die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben, wird es für den Partner leichter, wieder voll berufstätig zu sein“, so Albers. Die meisten Deutschen allerdings greifen noch zur klassischen Risikolebensversicherung mit einer gleichbleibenden Versicherungssumme.
Rund 7,5 Millionen Risikoversicherungen hielten die Bundesbürger in 2013, sagen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Zahl ist aber nur bedingt aussagekräftig. Entscheidender als die Stückzahl der Verträge ist laut Stefan Albers vom BVVB die eine ausreichender Versicherungssumme. Und da hapert es offenbar:
Denn die 7,5 Millionen Verträge sichern laut GDV-Statistik insgesamt gut 579 Milliarden Euro ab – im Schnitt kommt jeder Vertrag damit auf einer Versicherungssumme von 77.400 Euro. „Die Menschen haben die Notwendigkeit erkannt, sich gegen das Todesfallrisiko abzusichern“, sagt Albers, „oft wählen sie aber die Versicherungssumme zu gering“.
Besonders brisant ist die zu geringe Absicherung des Todesfallrisikos im Rahmen einer Kapitallebensversicherung – dort geht die Leistung im Todesfall oft um ein paar Zehntausend Euro nicht hinaus. „Eine ausreichende Versicherungssumme zur Hinterbliebenenabsicherung wäre bei einer Kapitallebensversicherung unbezahlbar“, so Albers. Er, wie auch Verbraucherschützer und der BdV, raten daher stets zu einer separaten Risikopolice.
Lesen Sie in den folgenden Wochen immer donnerstags alles Wichtige rund um die private Haftpflichtversicherung (27.11.), Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (4.12.) und Rechtsschutzversicherung (11.12.). Bereits erschienen sind die Texte zum allgemeinen Versicherungsschutz, zur Kfz-Versicherung und zur Privaten Krankenversicherung.