Oft wird nur allgemein von Lebensversicherung gesprochen. Wichtig ist jedoch zu beachten, was genau in dem angebotenen Produkt steckt. Die meisten verbinden mit dem Begriff eine Kapital-Lebensversicherung. Diese Police beinhaltet immer zwei Verträge: eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen und einen Sparplan mit einer langen Laufzeit.
Bei der Risikolebensversicherung ist dagegen nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Bei vielen Gesellschaften erfahren die Kunden nicht, wie der Beitrag auf die beiden Verträge in einer Kapitallebensversicherung aufgeteilt wird. Die Auszahlung setzt sich am Ende der Laufzeit aus einer Garantiesumme und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammen. Kunden ertragsschwacher Gesellschaften erlebten in den letzten Jahren, dass die Überschüsse bisweilen in Richtung "Null" tendierten.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder/und die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Anders als früher können die Beiträge einer Kapital-Lebensversicherung nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 neu abgeschlossen wurden, gibt es am Ende der Laufzeit auch keine steuerfreie Auszahlung mehr. Die Kapital-Lebensversicherung sei daher nur noch ganz selten sinnvoll, urteilen Verbraucherschützer.
Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten Steuervorteile.
Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen, raten Verbraucherschützer. Denn: Vorher kündigen bedeute Verlust.
Viele Versicherungsvertreter wollen ihren Kunden statt einer Risikolebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung aufschwatzen, warnen die Verbraucherschützer. Grund hierfür sei, dass die Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten.
Schutz für Hinterbliebene kann durch eine erheblich günstigere Risikolebensversicherung aufgestockt werden. Aufwand und Ertrag stehen in einem besseren Verhältnis als bei einer Kapital-Lebensversicherung.
Wer vornehmlich sparen möchte, kann besser andere Sparformen als die Kapital-Lebensversicherung wählen. Dort bestehe in der Regel der Vorteil, dass kurzfristig über das eingezahlte Kapital verfügt werden kann, raten Verbraucherschützer. Und dies bei besseren und kalkulierbareren Gewinnen.
Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung könne verzichtet werden. „Sie ist überflüssig und zu teuer“, urteilen die Verbraucherschützer aus Düsseldorf.
Vereinbaren Sie den Einschluss der Zusatzversicherung "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit", raten Verbraucherschützer. Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahle dann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter.
Die Versicherer unterscheiden sich in der Risikolebensversicherung weniger durch ihre Leistungen, als vielmehr durch die Höhe des Beitrags. Es lohnt sich also, Preise zu vergleichen.
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