1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Vorsorge
  4. Versicherung
  5. Risikolebensversicherung: Die Police für den Fall der Fälle

RisikolebensversicherungDie Police für den Fall der Fälle

Wer Angehörige im Todesfall absichern möchte, kann eine Risikolebensversicherung abschließen. Beiträge sind günstig, und die Versicherung eine der wenigen, die Kunden nach dem Preis auswählen können. Das Tool der Woche.Sara Zinnecker 20.11.2014 - 15:51 Uhr Artikel anhören
Foto: Getty Images

Düsseldorf. Es ist unwahrscheinlich und beängstigend, eine Situation, die man sich eigentlich gar nicht vorstellen möchte: Ein Unglück oder eine plötzliche schwere Krankheit, die das Leben kostet. Doch junge Familien oder auch junge Unternehmer mit einer gemeinsamen Firma haben oft keine Wahl. Mit Blick auf ihre Angehörigen oder ihr Business müssen sie sich mit der Frage beschäftigen: Was kommt danach? Kommt meine Familie, mein Geschäftspartner im Fall der Fälle auch ohne mich finanziell über die Runden?

Lautet die Antwort ‚nein‘ – und das dürfte in den meisten Fällen der Fall sein – empfehlen Experten, das Todesfallrisiko abzusichern. Eine Möglichkeit dafür bietet die sogenannte Risikolebensversicherung. Sie zahlt an begünstigte Dritte, zum Beispiel den Ehepartner, eine vorher vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn der Versicherte unerwartet verstirbt.

„Insbesondere Familien mit Kindern, aber auch Paare ohne Kinder oder Geschäftspartner mit hohen finanziellen Belastungen stehen oftmals vor dem finanziellen Ruin, wenn ein Partner stirbt“, schreibt etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem Ratgeber „Richtig versichert“. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung sei daher dringend geboten, immer dann, wenn der Tod eines Partners „eine finanzielle Lücke reißt, die weder durch Renten noch vorhandenes Vermögen auszugleichen ist.“

Dabei hat die Risikolebensversicherung verglichen mit anderen Versicherungsarten einen entscheidenden Vorteil für Verbraucher: Weil die Voraussetzung für die Leistung und die Leistung selbst so klar definiert sind – die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall – müssen sich Verbraucher nicht vor Billigtarifen auf Kosten geringerer Leistung fürchten, wie es im Zweifel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Privaten Krankenversicherung vorkommen kann.

Risiko- oder Kapital-Lebensversicherung? Die Unterschiede
Oft wird nur allgemein von Lebensversicherung gesprochen. Wichtig ist jedoch zu beachten, was genau in dem angebotenen Produkt steckt. Die meisten verbinden mit dem Begriff eine Kapital-Lebensversicherung. Diese Police beinhaltet immer zwei Verträge: eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen und einen Sparplan mit einer langen Laufzeit.Bei der Risikolebensversicherung ist dagegen nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt.Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Bei vielen Gesellschaften erfahren die Kunden nicht, wie der Beitrag auf die beiden Verträge in einer Kapitallebensversicherung aufgeteilt wird. Die Auszahlung setzt sich am Ende der Laufzeit aus einer Garantiesumme und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammen. Kunden ertragsschwacher Gesellschaften erlebten in den letzten Jahren, dass die Überschüsse bisweilen in Richtung "Null" tendierten.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder/und die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Anders als früher können die Beiträge einer Kapital-Lebensversicherung nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 neu abgeschlossen wurden, gibt es am Ende der Laufzeit auch keine steuerfreie Auszahlung mehr. Die Kapital-Lebensversicherung sei daher nur noch ganz selten sinnvoll, urteilen Verbraucherschützer.
Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten Steuervorteile.
Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen, raten Verbraucherschützer. Denn: Vorher kündigen bedeute Verlust.
Viele Versicherungsvertreter wollen ihren Kunden statt einer Risikolebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung aufschwatzen, warnen die Verbraucherschützer. Grund hierfür sei, dass die Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten.
Schutz für Hinterbliebene kann durch eine erheblich günstigere Risikolebensversicherung aufgestockt werden. Aufwand und Ertrag stehen in einem besseren Verhältnis als bei einer Kapital-Lebensversicherung.
Wer vornehmlich sparen möchte, kann besser andere Sparformen als die Kapital-Lebensversicherung wählen. Dort bestehe in der Regel der Vorteil, dass kurzfristig über das eingezahlte Kapital verfügt werden kann, raten Verbraucherschützer. Und dies bei besseren und kalkulierbareren Gewinnen.
Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung könne verzichtet werden. „Sie ist überflüssig und zu teuer“, urteilen die Verbraucherschützer aus Düsseldorf.
Vereinbaren Sie den Einschluss der Zusatzversicherung "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit", raten Verbraucherschützer. Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahle dann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter.
Die Versicherer unterscheiden sich in der Risikolebensversicherung weniger durch ihre Leistungen, als vielmehr durch die Höhe des Beitrags. Es lohnt sich also, Preise zu vergleichen.

Statt auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu schauen, genügt bei der Risikolebensversicherung in der Regel der Blick auf den Preis. Das bestätigt auch Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). Verbraucher, die vor Abschluss einer Risikolebenpolice korrekte Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand machen – und damit das Risiko ausschließen, dass der Versicherer im Zweifel nicht bezahlt – könnten „im Großen und Ganzen Police nach dem Preis auswählen“, so der Experte.

Welcher Anbieter nun individuell am günstigsten ist, können Verbraucher zum Beispiel mit Hilfe des Rechners auf Handelsblatt Online herausfinden. Dabei muss ein Interessent lediglich sein Geburtsdatum, die gewünschte Versicherungsdauer und Versicherungssumme eintragen. Das Tool ermittelt dann für Policen verschiedener Anbieter einen monatlichen und einen maximalen Beitrag.

Der maximale Beitrag ist der Höchstbeitrag, den ein Versicherer vom Kunden theoretisch verlangen kann, wenn er das Risiko falsch kalkuliert hat, sich Todesfälle also entgegen der ursprünglichen Annahmen häufen. In der Regel müssen Verbraucher damit aber nicht rechnen. Diese Vertragsgestaltung heißt im Fachjargon „Vertrag mit Beitragsverrechnung“: Risikogewinne im Unternehmen werden direkt mit den Beiträgen des Kunden verrechnet.

Versicherung

Mehr Durchblick im Versicherungsdschungel

Alternativ existieren auch Risikopolicen „mit Todesfallbonus“. Bei dieser Variante würde der Anbieter dem Versicherten nur einen Bruchteil der gewünschten Versicherungsleistung tatsächlich zugesichert – und die Leistung im Todesfall je nachdem, wie viele Überschüsse das Unternehmen erzielt, aufstocken. Für den Verbraucher ist dieses „Bonussystem“ riskant, da die eigentliche Versicherungssumme nicht garantiert ist. Darüber hinaus zahlt er von Vornherein höhere Beiträge. Verbraucherschützer raten davon aber normalerweise ab.

Für die gängigere Vertragsart „mit Beitragsverrechnung“ hat das Analysehaus Morgen & Morgen beispielhaft für einen 40-jährigen Nichtraucher die besten Anbieter für Handelsblatt Online gerankt (siehe Tabelle). Der Auswertung zufolge käme der Mustermann mit monatlich 28 Euro bei der Europa-Versicherung am günstigsten weg. Unterstellt wurde eine Laufzeit von 20 Jahren bei einer Versicherungssumme von 300.000 Euro. Deutlich wird auch hier die Beitragsersparnis zwischen dem eigentlichen Zahlbetrag (28 Euro) und dem Maximalbetrag (68 Euro).

Was Lebensversicherte wissen sollten
1,25 Prozent – so viel (oder wenig) Verzinsung garantieren deutsche Lebensversicherer Neukunden ab dem 1.1.2015. Zuvor lag der Garantiezins noch bei 1,75 Prozent (ab 2012) beziehungsweise 2,25 Prozent (ab 2007). Bei Abschluss zwischen 2004 und 2006 lag der Satz bei 2,75 Prozent. Versicherte, die zwischen den Juli 2000 und Ende 2003 abgeschlossen haben, können mit einem Garantiezins von 3,25 Prozent rechnen. Zwischen Juli 1994 und Juni 2000 betrug der Garantiezins noch vier Prozent.
Die Höhe des Garantiezinses wird regelmäßig  vom Bundesfinanzministerium überprüft. Der Satz darf nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwertes des Anleihezinses der vergangenen zehn Jahre betragen. Wegen des aktuell niedrigen Zinsumfeldes war der bisherige Satz nicht mehr haltbar.
Der Garantiezins wird nicht für die Beiträge, sondern nur für den Sparanteil gewährt. Damit liegt die Beitragsrendite bezogen auf den Garantiezins ab 2012 je nach Kostenquote der Versicherer aber deutlich unter 1,75 Prozent. Ein Inflationsausgleich durch den Garantiezins wird gleichzeitig schwerer. Versicherte müssen daher auf eine attraktive Gewinnbeteiligung der Gesellschaften hoffen.
Neben dem Garantiezins bestimmt vor allem die Überschussbeteiligung die Rendite. Auch dieser Satz sinkt. Für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 senkten die meisten Gesellschaften ihre Überschussbeteiligung. Wenn der Vertrag endet, kommen noch ein Schlussbonus und eine Beteiligung an den stillen Reserven hinzu. Aus diesen Werten ergibt sich die Gesamtverzinsung.
Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der Beiträge. Was letztlich übrig bleibt, hängt daher auch an den Kosten für Abschluss und Verwaltung. In Zukunft wird die Auswahl kostengünstiger Versicherer noch wichtiger.
Keine. Die höheren Garantiezinsen aus alten Verträgen gelten weiter.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt zur Absenkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent: „Sie sollten ihre Entscheidung, ob sie in Form einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer Riester-Rente die immer wichtiger werdende ergänzende Altersversorgung betreiben, nicht von der Höhe des „Garantiezinses“ abhängig machen. Vielmehr bleibt die Lebensversicherung auch nach einer möglichen Absenkung des „Garantiezinses“ attraktiv. Sie kombiniert neben Sicherheit und Rendite auch Risikoschutz und die Möglichkeit einer lebenslangen Rente, egal wie alt man wird.“
Das steht erst einmal nicht zur Debatte, kann aber langfristig angesichts des niedrigen Zinsniveaus nicht ausgeschlossen werden.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Für risikoscheue Sparer kann der Abschluss trotz niedriger Renditen weiterhin attraktiv bleiben. Die Kosten müssen allerdings niedrig sein, die Verzinsung hoch und die bilanzielle Situation der Gesellschaft stabil. Die grundsätzlichen Nachteile bleiben aber. Bei einer vorzeitigen Kündigung verschenken Kunden in der Regel viel Geld. Die Produkte bleiben im Vertrieb häufig intransparent, das gilt auch für die Kosten.Auch für die Anlagepolitik der Gesellschaften können wegen der Finanzkrise ungeahnte Risiken entstehen, etwa bei einer Ausfallwelle am Anleihemarkt. Eine steigende Inflation ist wegen der niedrigen Verzinsung und der mangelnden Flexibilität ebenfalls Gift für die Versicherten.

Welche Laufzeit und welche Versicherungssumme empfehlenswert sind, sollten Verbraucher indessen laut BdV individuell prüfen. „Verbraucher müssen sich fragen, wie viel Geld Hinterbliebene im Ernstfall bräuchten, um wieder auf die Beine zu kommen“, sagt Vorstandssprecher Kleinlein. Läuft zum Beispiel noch ein Kreditvertrag nebenher? Dann zum Beispiel müsste die Versicherungssumme dem Experten zufolge nach oben hin angepasst werden.

Kennzahlen der Versicherungswirtschaft
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Statistischen Jahrbuch der Versicherungswirtschaft 2014 die neuesten Kennzahlen der deutschen Versicherer veröffentlicht. Nachfolgenden finden Sie die wichtigsten Entwicklungen von 1980 bis heute.
Lebensversicherungsunternehmen1980: 1082000: 1192013: 90Krankenversicherungsunternehmen1980: 512000: 552013: 48Schadens-/Unfallversicherungsunternehmen1980: 3442000: 2542013: 210Rückversicherungsunternehmen1980: 332000: 412013: 29
1980: 13,2 Milliarden Euro2000: 61,2 Milliarden Euro2013: 90,8 Milliarden Euro
1980: 17,9 Milliarden Euro2000: 49,4 Milliarden Euro2013: 60,6 Milliarden Euro
1980: 4,8 Milliarden Euro2000: 20,7 Milliarden Euro2013: 35,8 Milliarden Euro
1980: 7,1 Milliarden Euro2000: 28,8 Milliarden Euro2012: 43,9 Milliarden Euro2013: k.A.
Lebensversicherer1980: 15,2 Milliarden Euro2000: 88,1 Milliarden Euro2013: 116,2 Milliarden EuroKrankenversicherer1980: 4,6 Milliarden Euro2000: 24,1 Milliarden Euro2012: 40,7 Milliarden Euro2013: k.A.Schadens-/Unfallversicherer1980: 14,3 Milliarden Euro2000: 40,4 Milliarden Euro2013: 49,6 Milliarden Euro
Lebensversicherung1980: 36,7 Prozent2000: 46,6, Prozent2013: 48,5 ProzentKrankenversicherung1980: 13,4 Prozent2000: 15,8 Prozent2013: 19,1 ProzentSchadens-/Unfallversicherung1980: 49,9 Prozent2000: 37,6 Prozent2013: 32,3 Prozent
1980: 126,2 Milliarden Euro2000: 802,7 Milliarden Euro2013: 1393 Milliarden Euro
Lebensversicherungen1980: 65,8 Millionen2000: 87,6 Millionen2005: 96,9 Millionen2013: 91,8 MillionenPKV1980: 24,1 Millionen2000: 47,8 Millionen2012: 68,1 MillionenSchadens-/Unfallversicherungen1980: 157,8 Millionen2000: 262,1 Millionen2013: 299,7 Millionen

Generell rät Kleinlein aber zur Faustregel, dass die Versicherungssumme „vier bis fünf Jahresbruttogehältern entsprechen – und lieber ein wenig zu hoch als zu niedrig gewählt werden“ sollte. Die Vebraucherzentrale NRW empfiehlt für eine Familie mit kleinen Kindern, die Versicherungssumme etwa viermal dem Jahresnettogehalt zu wählen, für kinderlose Paare reiche dagegen ein einfaches Jahresnettogehalt.

Zur Dauer der Versicherung rät Kleinlein, sie so lange laufen zu lassen, „bis die Hinterbliebenen sicher auf eigenen Beinen stehen“, also zum Beispiel die Kinder erwerbstätig sind. „Die Beträge werden nicht ein Leben lang ausreichen“, merkt auch die Verbraucherzentrale NRW an. Sie sollten jedoch hoch genug sein, „um den Angehörigen eine Neuordnung der Lebensumstände zu ermöglichen“.

Versicherer

Alles nach dem Prinzip „Wursttheke“

In dem Sinn trifft auch der Musterfall von Morgen & Morgen realistische Annahmen: Der 40-Jährige Büroangestellte versichert sich 20 Jahre lang. Würde er früher versterben, blieben den Angehörigen 300.000 Euro. Gut 14,5 Jahre würde dieser Betrag ihnen reichen, wenn sie monatlich 2.000 Euro entnehmen und das Restkapital zu zwei Prozent anlegen würden. 

Was die Prämien betrifft, wird es vor allem für Raucher teuer. Laut Joachim Geiberger, Geschäftsführer von Morgen & Morgen, werden bei Versicherern aber auch andere Kriterien immer wichtiger, etwa der Body-Mass-Index, der Beruf, die Ausbildung oder riskante Hobbies. „Früher haben nur eine Handvoll Versicherer alle Kriterien bei der Berechnung ihrer Tarife angesetzt, heute ist das eher der Standard“, so Geiberger.

So würde versucht, Differenzierungen bei den Beiträgen, die nach der Einführung der Unisex-Tarife Ende 2012 weggefallen waren, ein Stück weit wieder einzuführen. „Freeclimber oder Base-Jumper zum Beispiel zahlen leicht das Doppelte“, sagt Geiberger. Und allgemein weiß der Experte: „Bei den Beiträgen von zwei Versicherten, einem mit riskanter und einem mit unauffälliger Lebensführung, können schon einmal 200 bis 300 Prozent Differenz liegen.“

Höhere Beiträge sind allerdings nur die eine Seite. Laut Verbraucherzentrale NRW verweigern manche Versicherer mittlerweile Risikosportlern oder Motorradfahrern die Versicherungsleistung auch gänzlich, sollten sie bei der Ausübung des Hobbies tödlich verunglücken. „Da Extremsportarten immer beliebter werden, haben die Versicherer individuelle Ausschlüsse eingeführt, die bei Vertragsschluss vereinbart werden“, so die Verbraucherzentrale.

Wer hingegen Beiträge sparen will, hat auch eine Möglichkeit: nämlich einen Vertrag mit linear fallender Versicherungssumme. „Das kann Sinn ergeben, wenn jemand ein Darlehen abzubezahlen hat, die Restschuld, die er absichern will aber über die Jahre aber immer geringer wird“, sagt Stefan Albers, Vorstand des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB).

Ebenso sinnvoll könnte eine linear fallende Versicherungssumme bei Familien sein. „Wenn die Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben, wird es für den Partner leichter, wieder voll berufstätig zu sein“, so Albers. Die meisten Deutschen allerdings greifen noch zur klassischen Risikolebensversicherung mit einer gleichbleibenden Versicherungssumme.

Rund 7,5 Millionen Risikoversicherungen hielten die Bundesbürger in 2013, sagen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Zahl ist aber nur bedingt aussagekräftig. Entscheidender als die Stückzahl der Verträge ist laut Stefan Albers vom BVVB die eine ausreichender Versicherungssumme. Und da hapert es offenbar:

Verwandte Themen
Nordrhein-Westfalen
Europa
Berufsunfähigkeitsversicherung

Denn die 7,5 Millionen Verträge sichern laut GDV-Statistik insgesamt gut 579 Milliarden Euro ab – im Schnitt kommt jeder Vertrag damit auf einer Versicherungssumme von 77.400 Euro. „Die Menschen haben die Notwendigkeit erkannt, sich gegen das Todesfallrisiko abzusichern“, sagt Albers, „oft wählen sie aber die Versicherungssumme zu gering“.

Besonders brisant ist die zu geringe Absicherung des Todesfallrisikos im Rahmen einer Kapitallebensversicherung – dort geht die Leistung im Todesfall oft um ein paar Zehntausend Euro nicht hinaus. „Eine ausreichende Versicherungssumme zur Hinterbliebenenabsicherung wäre bei einer Kapitallebensversicherung unbezahlbar“, so Albers. Er, wie auch Verbraucherschützer und der BdV, raten daher stets zu einer separaten Risikopolice.

Lesen Sie in den folgenden Wochen immer donnerstags alles Wichtige rund um die private Haftpflichtversicherung (27.11.), Hausrat- und Wohngebäudeversicherung (4.12.) und Rechtsschutzversicherung (11.12.). Bereits erschienen sind die Texte zum allgemeinen Versicherungsschutz, zur Kfz-Versicherung und zur Privaten Krankenversicherung.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt