Gesetzesentwurf: Mieterrecht soll gestärkt werden – Das müssen Vermieter heute schon beachten
Modernisierungen, die nur dazu dienen, die Mieter aus der Wohnung zu drängen, sollen mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden.
Foto: picture alliance/dpaErfurt. Das deutsche Mietrecht gilt als eines der strengsten in Europa. Angesichts des zunehmenden Drucks am Mietmarkt möchte die Bundesregierung gleichwohl nochmals nachschärfen – mit dem „Mietrechtsanpassungsgesetz“. Der Kern des Kabinettsentwurfs: Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten müssen künftig die Vormiete ausweisen, wenn ihre Wohnung unter die Mietpreisbremse fällt.
Modernisierungsausgaben dürfen für fünf Jahre nur noch zu acht statt bisher elf Prozent umgelegt werden. Modernisierungen, die nur dazu dienen, die Mieter herauszudrängen, sollen mit bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Was die Änderungen bedeuten – und worauf Vermieter schon heute bei Mieterhöhungen, Modernisierungen und Kündigungen achten müssen.
Miete erhöhen
In angespannten Märkten, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete rein rechtlich bei Neuvermietungen nicht auf mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden – sofern es sich nicht um einen Neubau nach Oktober 2014 oder eine kernsanierte Wohnung handelt. Mieter können schlimmstenfalls auf Schadensersatz klagen. Dass dagegen immer wieder verstoßen wird, mag an den Strafen liegen: Die gibt es nicht. Vermieter müssen allenfalls die zu viel gezahlte Miete zurückbezahlen.