Pandemie: Streit über Corona-Maßnahmen: Anwaltverein fordert mehr parlamentarische Kontrolle
Der Bundestag hat die Grundlage für die Sonderrechte der Regierung im März beschlossen und kann sie auch wieder aufheben.
Foto: dpaBerlin. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine stärkere Beteiligung des Bundestags an Entscheidungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. „Wir brauchen mehr parlamentarische Kontrolle und eine ausreichende Rechtsgrundlage“, sagte DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge dem Handelsblatt. Im Frühjahr möge der Zeitfaktor noch ein „legitimer Ausschlussgrund“ für ein parlamentarisches Verfahren gewesen sein. „Kaum jemand konnte voraussehen, wie rasant die Pandemie sich entwickeln würde“, so Ruge. Das sei aber jetzt kein Argument mehr.
Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten und auch der Blick auf die Situation in anderen Ländern ermögliche es der Politik, „vorausschauend zu arbeiten“, sagte die Juristin weiter. Die Corona-Eindämmungs-Maßnahmen müssten daher unbedingt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Ähnlich hatten sich auch schon Staatsrechtler und der Deutsche Richterbund geäußert. Auch immer mehr Politiker fordern, dass die Parlamente – Bundestag und Landtage – stärker in die Entscheidungen eingebunden werden müssen.
„Wir sprechen hier schließlich von Einschränkungen, die tief in die Grundrechte der Menschen eingreifen“, betonte Ruge. In einem demokratischen Rechtsstaat müsse das Parlament solche Entscheidungen treffen, sie könnten nicht alleine der Exekutive überlassen werden. „Die Menschen in Deutschland könnten die Einschränkungen sicherlich auch leichter akzeptieren, wenn sie wüssten, dass das gewählte Parlament sie beschlossen hat“, sagte Ruge.
Merkel lobt Föderalismus
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wies am Montag auf die „wichtigen Schritte“ des vergangenen Mittwochs hin. „Mehr ist noch zu tun, das ist klar.“ Die Kanzlerin machte deutlich, dass sie nicht an der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern rütteln will. Sie glaube, dass sich der Föderalismus in der Pandemie bewährt habe, weil sehr viel spezifischer vor Ort reagiert werden könne.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble legte am Montag den Fraktionen Vorschläge für eine stärkere Beteiligung des Parlaments vor. Die öffentliche Debatte zeige, „dass der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum deutlich machen muss, um den Eindruck zu vermeiden, Pandemiebekämpfung sei ausschließlich Sache von Exekutive und Judikative“, heißt es in einem Schreiben an die Fraktionschefs.
Schäuble ließ den Wissenschaftlichen Dienst dazu eine Stellungnahme erarbeiten. Dieser schlägt vor, „konkrete Ermächtigungsgrundlagen für besonders eingriffsintensive und streuweite Maßnahmen“ zu schaffen. So würde eine echte Beschränkung der Eingriffsbefugnisse erfolgen. Maßnahmen gegen die Pandemie sollten befristet und Rechtsverordnungen der Regierung unter einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages gestellt werden. Alternativ sollte dieser die Möglichkeit bekommen, Rechtsverordnungen aufzuheben. Auch eine Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung wird verlangt.
Hintergrund der Debatte sind mögliche weitere Verschärfungen der Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Die Gesundheitsämter in Deutschland melden immer höhere Infektionszahlen. Betroffen sind inzwischen nicht nur Großstädte oder Ballungsräume. So wurden der bundesweite höchste Wert von Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tag mit 252 im bayerischen Landkreis Berchtesgaden registriert. Dort gelten nun ab Dienstagmittag strikte Ausgangsbeschränkungen.
Spahn will Sonderrechte verlängern
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CDU) verlangte am Montag eine bundesweit einheitliche Maskenpflicht für Regionen mit vielen Corona-Fällen – in Schulen, auf öffentlichen Plätzen und auch am Arbeitsplatz.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich mit der Kanzlerin am Mittwoch bereits auf eine schrittweise Ausweitung der Maskenpflicht in Corona-Hotspots verständigt – dies blieb aber wesentlich unpräziser als jetzt von Söder verlangt. Mit Blick auf die starke Zuständigkeit der Länder bei Maßnahmen gegen die Pandemie-Bekämpfung sagte dieser: „Ich bin ein überzeugter Föderalist, aber ich glaube, dass der Föderalismus zunehmend an seine Grenze stößt.“
Die Kritik am geringen Einfluss der Parlamente auf die Entscheidungen über Corona-Maßnahmen entzündet sich unter anderem daran, dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Sonderrechte verlängern lassen möchte, die ihm der Bundestag im März eingeräumt hatte. Sie sind bislang bis März 2021 begrenzt.
Im Gesetzentwurf heißt es nun, die bisherigen Regelungen sollten – „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“ – „verstetigt“ werden. Zur Frage, was das konkret heißt, wollte sich eine Ministeriumssprecherin am Montag in der Bundespressekonferenz nicht äußern.
Allerdings hat der Bundestag durchaus Mitwirkungsrechte. So wurde die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ – die Grundlage für die Sonderrechte der Regierung – im März vom Bundestag beschlossen. Der Bundestag kann sie auch wieder aufheben. Und auch im neuen Gesetzentwurf steht, dem Bundestag werde „das Recht eingeräumt, entsprechende Verordnungen abzuändern oder aufzuheben“.