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Fehlende InsolvenzabsicherungVerbraucherschützer Müller warnt vor Pleitewelle bei Reiseanbietern

Nach der Thomas-Cook-Pleite sollten Reisende bei Insolvenzen künftig besser abgesichert werden. Doch das Regierungsprojekt stockt. Das könnte sich in der Coronakrise rächen.Dietmar Neuerer 09.12.2020 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Das Corona-Krisenjahr brachte der Reisebranche einen historischen Umsatzeinbruch von geschätzt 80 Prozent.

Foto: dpa

Berlin. Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat vor einer größeren Pleitewelle bei Reiseanbietern im Zuge der Coronakrise gewarnt. Mit der zum Jahreswechsel wieder geltenden Insolvenzantragspflicht für Unternehmen „befürchte ich, dass eine Vielzahl von Reiseanbietern wegen Überschuldung Insolvenz anmelden muss“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt.

Dann könne das Geld der Versicherungen wieder nicht ausreichen, um den Schaden der Pauschalreisenden vollständig auszugleichen. „Das Vertrauen in die Pauschalreise würde noch mehr beschädigt“, fügte Müller hinzu. „Die bittere Folge wäre, dass, wie bei Thomas Cook, die Steuerzahler für Versäumnisse aufkommen müssen.“

Die Coronakrise trifft den Tourismus so hart wie kaum eine andere Branche. Auch 2021 erwartet die Branche keine durchgreifende Erholung.

Müller warf der Bundesregierung Versäumnisse beim Schutz von Pauschalreisenden vor, weil die im Sommer angekündigte Neuregelung der Insolvenzabsicherung immer noch aussteht. Das zuständige Bundesjustizministerium sei zu lange untätig gewesen, sagte der VZBV-Chef. „Die Gefahr ist groß, dass sich das nun in der Krise rächen wird.“

Nach der Pleite des britischen Reisekonzerns Thomas Cook im vergangenen Jahr wollte die Regierung eigentlich die Vorschriften zur Insolvenzabsicherung von Reiseunternehmen reformieren. Der Grund: Derzeit können Versicherer von Reiseanbietern ihre Haftung für Erstattungen auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen. Im Fall Thomas Cook führte dies dazu, dass nur ein Bruchteil der Forderungen der betroffenen Urlauber aus der Versicherungssumme beglichen werden konnte. Die Bundesregierung sprang für den Rest ein.

Damit sich solche Fälle in Zukunft nicht wiederholen, will das Bundesjustizministerium das Reiserecht ändern. Jedoch: Das Vorhaben kommt nur schleppend voran. Bisher gibt es nur ein „Eckpunktepapier“ mit dem Versprechen, künftig einen „umfassenden Schutz der Reisenden zu gewährleisten“. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.

Grüne wollen neue Insolvenzsicherung noch 2020

„Die bittere Folge wäre, dass wie bei Thomas Cook die Steuerzahler für Versäumnisse aufkommen müssen.“

Foto: dpa

In Sachstandsberichten für den Tourismusausschuss des Bundestags, die dem Handelsblatt vorliegen, ist nur von einem ersten Regelungsvorschlag die Rede, der sich noch in der regierungsinternen „Vorabstimmung“ befinde. Eine Neuregelung solle auch „ein erneutes Einspringen des Staates ausschließen, aber auch die legitimen Interessen der Reiseveranstalter berücksichtigen“, heißt es.

Ursprünglich sollte noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Jetzt heißt es in einem Bericht der Regierung vom 4. November, es werde „beabsichtigt, die Neuregelung der Insolvenzsicherung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen“.

Der Grünen-Tourismuspolitiker Markus Tressel hält den Verzug für riskant. „Gerade die aktuelle Krise bei Tui zeigt doch deutlich, dass die Bundesregierung die Insolvenzabsicherung jetzt dringend auf eine solide Basis stellen muss“, sagte er dem Handelsblatt. Sonst müsse am Ende wieder der Steuerzahler die Zeche zahlen, wenn doch einer der Branchenriesen nicht überleben sollte.

Der Staat stützt den weltgrößten Reisekonzern Tui bereits mit drei Milliarden Euro. Vergangene Woche hatte sich der Konzern aus Hannover dann mit dem Bund sowie privaten Investoren und Banken auf ein weiteres Finanzierungspaket von 1,8 Milliarden Euro geeinigt. Vor allem der Bund ist an dem inzwischen dritten Rettungspaket beteiligt.

„Staatshaftung bei Thomas Cook war ein Sündenfall“

Das Thema treibt auch die Fachpolitiker in der Großen Koalition um. Dass der Staat Tui und auch die Lufthansa in der Coronakrise unterstützt habe, sei zwar angesichts der bedrohten Arbeitsplätze richtig gewesen. „Das kann aber natürlich nicht zur Regel werden“, sagte der Beauftragte für Verbraucherschutz der Unions-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke (CDU), dem Handelsblatt. „Daher brauchen wir einen klugen und krisenfesten Mechanismus dafür, dass Verbraucher schnell und einfach an ihr Geld kommen, wenn Reiseleistungen nicht stattfinden.“

Dass die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei dem Thema bislang nicht geliefert hat, ist für Steineke „in der Tat ärgerlich“. Die Union habe in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Zeit dränge „und wir schnellstmöglich den angekündigten Vorschlag der Bundesjustizministerin erwarten“.

Erst vor einigen Tagen habe er die Ministerin gemeinsam mit weiteren Fraktionskollegen erneut angeschrieben und auf die Dringlichkeit hingewiesen. „Wir erwarten nun zeitnah Ergebnisse“, betonte Steineke. Zumal die Eckpunkte, die Lambrecht im Sommer vorgelegt habe, „ein erster guter Aufschlag“ gewesen seien.

Die Bundesregierung will demnach Reisende bei Insolvenzen künftig mit einem Fonds absichern. Nur Veranstalter, die in diesen gemeinsamen Topf einzahlen, sollen künftig noch Pauschalreisen anbieten. Eine Haftungsbeschränkung soll es künftig weder für Reiseanbieter noch deren Versicherer geben, damit auch riesige Schadenssummen in Zukunft abgesichert sind und nicht vom Steuerzahler übernommen werden müssen. „Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt“, erklärte Justizministerin Lambrecht bei der Vorstellung der Eckpunkte im Juni.

Laut den Plänen müssen die Reiseanbieter als Sicherheit Summen beiseitelegen, deren Höhe sich an ihrer Bonität bemisst. Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, soll zunächst diese Sicherheit verwendet werden und im nächsten Schritt falls nötig Mittel aus dem gemeinsamen Fonds, der in der Aufbauphase noch durch eine staatliche Garantie abgesichert wird. Hinzu kommen als weitere Sicherheit Rückdeckungsversicherungen und gegebenenfalls Kreditzusagen.

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Der FDP-Tourismuspolitiker Marcel Klinge mahnte die Bundesregierung wegen der Coronakrise zur Eile. Ansonsten bestehe die „Gefahr, dass die Allgemeinheit auch für neue Insolvenzen einspringen müsste, wenn die Frage der Kundengeldabsicherung weiterhin ungeklärt bleibt“, sagte Klinge dem Handelsblatt. Verbraucherschützer Müller ergänzte: „Die Pleite von Thomas Cook und die daraus folgende Staatshaftung war ein Sündenfall, der sich nicht wiederholen darf.“

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