1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel + Konsumgüter
  4. Corona News: Was die Überbrückungshilfe III für den Handel taugt

Überbrückungshilfe IIIWie die neuen Hilfen für den Handel aussehen – und welche Bedingungen gelten

Das überarbeitete Hilfsprogramm kostet den Bund elf Milliarden Euro pro Monat. Doch es gibt Kritik. Antworten auf die wichtigsten Fragen.Klaus Stratmann und Jannik Deters 14.12.2020 - 18:12 Uhr Artikel anhören

Um den Ausfall des wichtigen Weihnachtsgeschäfts im stationären Verkauf abzufedern, stellt der Staat viel Geld bereit.

Foto: dpa

Köln, Berlin. Um direkt und indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen zu helfen, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III entwickelt. Sie existiert zwar bereits seit einigen Wochen, wird aber nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Sonntag neu justiert.

Verbände und Experten kritisieren, dass die Regierung andere Maßstäbe setzt als bei den jüngsten Hilfen für die Gastronomie. Manche Branchen würden „fast schon überfördert, während etwa Soloselbstständige kaum Beachtung finden“, sagt Andreas Steinberger, Experte für Fördermittel beim Beratungsunternehmen Ecovis.

Das Bundeswirtschaftsministerium wies am Montag darauf hin, dass noch nicht alle Details abschließend geklärt seien, da es noch Abstimmungsbedarf gebe. Die Grundzüge der Regelungen zeichnen sich allerdings ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Unternehmen sollen von der Überbrückungshilfe III profitieren?

Die Überbrückungshilfe III richtet sich an alle Unternehmen, die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen erfasst sind, die Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am vergangenen Sonntag getroffen hat. Die Hilfe zielt besonders auf den Einzelhandel ab. Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat.

Außerdem steht die Hilfe Unternehmen zu, die im neuen Jahr weiter von den bereits am 28. Oktober vereinbarten Schließungen betroffen sind, etwa Restaurants und Veranstalter. Die „November-“ und „Dezemberhilfen“ für diese Firmen enden mit Ablauf des Jahres.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Welchen Umfang hat die Hilfe?

Der Erstattungsbetrag beläuft sich in der Regel auf bis zu 200.000 Euro, in besonderen Fällen, etwa im Einzelhandel, auf bis zu 500.000 Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung läuft das Programm bis Ende Juni 2021.

Was wird erstattet?

Erstattungsfähig sind Fixkosten – also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Kosten.

Woran bemisst sich der Umfang der Erstattung?

Die Erstattung der Fixkosten hängt vom Umsatzrückgang im betreffenden Kalendermonat ab, typischerweise im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019. Die Erstattung ist folgendermaßen gestaffelt:

Weiterhin gilt, dass Unternehmen, die von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von entweder 50 Prozent an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 Prozent im Gesamtzeitraum April bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben, grundsätzlich im gesamten ersten Halbjahr 2021 antragsberechtigt sind.

Wo kann man einen Antrag stellen?

Der Antrag muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Soloselbstständige konnten im Fall der Überbrückungshilfe II selbst einen Antrag stellen, ohne einen „prüfenden Dritten“ einzuschalten. Das dürfte auch bei der Überbrückungshilfe III so bleiben.

Wie reagieren die Unternehmen auf die Ankündigung?

Den Verbänden geht das Programm nicht weit genug. Der Handelsverband HDE und der Mittelstandsverbund ZGV fordern, dass der Staat wie in der Gastronomie die Umsätze des jeweiligen Vorjahresmonats zu 75 Prozent ausgleicht. Das sieht auch Stefan Herzog, Präsident des Verbands Deutscher Sportfachhandel, so: Er begrüße die Hilfen – „wenn sie ansatzweise auf die diskutierten 70 Prozent vom Umsatz hinauslaufen“, sagt er.

Der Mittelstandsverbund ZGV betont, dass anders als im ersten Lockdown die Rücklagen der meisten Firmen aufgebraucht seien. Dem ZGV gehören Unternehmen mit insgesamt rund 2,5 Millionen Mitarbeitern an. Die geplanten Hilfen verfolgten zwar „gute Absichten“. Sie würden aber „die Bedürfnisse in der Praxis bei Weitem nicht abdecken“, sie seien zu bürokratisch und würden zu spät ausgezahlt.

Welche Kritikpunkte gibt es konkret?

Die Politik setze die falschen Messwerte an, klagt der ZGV. Andreas Steinberger, Experte für Fördermittel beim Beratungsunternehmen Ecovis, sagt: „Die wechselnden Berechnungsgrundlagen je nach Hilfsprogramm sind fragwürdig.“ Er kritisiert vor allem drei Punkte.

Fixkosten: Die Fixkosten als Bemessungsgrundlage brächten Solounternehmern „nichts“, sagt Steinberger. „Wenn ich zu Hause arbeite und kaum Fixkosten habe, habe ich keinen Zugang zu den Förderprogrammen und zum entsprechenden Ausgleich für ausbleibende Umsätze.“ Der ZGV teilt mit, es sei zwar gut, dass der Höchstbetrag für die Unterstützung aufgestockt worden sei, es würden aber längst nicht alle Fixkosten abgedeckt.

Abschreibungen: „Was bringt mir eine Abschreibung, wenn ich keinen Gewinn habe?“, fragt Steinberger. Ein Steuervorteil durch eine Abschreibung entstehe einem Unternehmen nur, wenn es Gewinn mache. Vielen Firmen fehle aber genau das.

Rechtssicherheit: Immer noch seien die Hilfsprogramme im Detail zu kompliziert, sagt der Berater. Was genau etwa als Sachaufwand gilt, sei von Bewilligungsstelle zu Bewilligungsstelle unterschiedlich. Ein Antrag auf Hilfe müsse aber rechtlich gut überlegt sein. Ein Steuerberater, der sich nicht sicher sei, ob die Voraussetzungen gegeben seien, rate von einem Antrag eher ab. „Denn sollte sich später herausstellen, dass die Voraussetzungen dafür gar nicht gegeben waren, steht schnell der Verdacht des Subventionsbetrugs im Raum.“

Was kostet die Überbrückungshilfe III den Staat?

Die Bundesregierung schätzt die Kosten der Überbrückungshilfe III während eines Monates mit angeordneten Schließungen auf 11,2 Milliarden Euro. „Die Kosten in Monaten ohne angeordnete Schließungen sind geringer“, heißt es in einem gemeinsamen Papier von Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium.

Verwandte Themen
Deutschland
Wirtschaftspolitik

Wo gibt es weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III?

Das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium haben die wichtigsten Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zusammengestellt.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt