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InfektionsschutzgesetzMerkel verteidigt Bundes-Notbremse gegen heftige Kritik – die nächste Hürde wartet schon

Der Bundestag berät über Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Im Parlament kommt es zu lauten Zwischenrufen. Die Kanzlerin muss sich auf noch mehr Widerstand einstellen.Jürgen Klöckner 16.04.2021 - 13:20 Uhr aktualisiert Artikel anhören

„Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst.“

Foto: AP

Berlin. Nach nur vier Minuten musste Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Debatte zur geplanten „Bundes-Notbremse“ unterbrechen. Zu laut waren die Zwischenrufe, während Kanzlerin Angela Merkel (CDU) das Vorhaben verteidigte. Man müsse der Notlage auch in der Debatte Rechnung tragen, sagte Schäuble.

Der Bund will nach mehr als einem Jahr Pandemie und angesichts steigender Infektionszahlen mehr Kompetenzen an sich ziehen. In Deutschland sollen demnach regional automatisch schärfere Corona-Schutzmaßnahmen wie eine nächtliche Ausgangssperre greifen, wenn die Zahl der neuen Corona-Fälle den Schwellenwert von 100 pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschreitet.

Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes nimmt an diesem Freitag ihre erste Hürde im parlamentarischen Prozess. Nach der ersten Lesung am Vormittag wird am Nachmittag in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss über die Bundes-Notbremse beraten. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen.

„Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst“, sagte Merkel im Bundestag. Das geplante Gesetz solle das Land aus der „furchtbaren Phase“ der ständig steigenden Infektionszahlen herausführen und ein immer weiteres Ansteigen der Zahl der Schwerkranken und Intensivpatienten verhindern.

Die CDU-Politikerin verteidigte die geplanten Ausgangsbeschränkungen. „Es geht darum, abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen – im Übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – zu reduzieren.“

Die Opposition hingegen meldete sich mit heftiger Kritik zu Wort. FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner drohte der Bundesregierung mit einer Verfassungsbeschwerde. „Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird“, sagte er. Die geplanten Regelungen zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nannte er verfassungsrechtlich „hochproblematisch“.

Man werde Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen. Er sagte an die Koalitionsfraktionen gerichtet, die FDP-Fraktion werde sich gezwungen sehen, „den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen“, wenn auf die Bedenken nicht eingegangen werde.

Grüne und Linke wiederum warfen der Regierung vor, das Wirtschaftsleben in dem Gesetz unzureichend zu berücksichtigen. In der Wirtschaft gebe es faktisch gar keine Beschränkung, sagte der Linken-Politiker Klaus Ernst. Im Gesetz stehe etwa nicht, dass man testen müsse, bevor man sich am Arbeitsplatz aufhalte. „Warum schreiben Sie das nicht rein? Weil Sie den Unternehmerverbänden im Hintern hängen!“

Und Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte, dass „dringend nachgebessert“ werden müsse. „Und da geht es zuallererst für mich um die Kontakte in der Arbeitswelt, die müssen maximal rechtsverbindlich runter, und der Schutz muss hoch.“ Göring-Eckardt kritisierte zudem den geplanten Grenzwert für Schulschließungen, der im Gesetz bei 200 festgelegt wird. Erst ab dieser Sieben-Tage-Inzidenz zu handeln sei zu spät, sagte sie.

Nächste Hürde im Gesundheitsausschuss

Das Gesetz sorgt jedoch nicht nur bei Parlamentariern für heftigen Widerstand. Dieser dürfte sich am Nachmittag in der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss äußern. Dort werden neben Experten auch zahlreiche Vertreter von Interessenverbänden gehört, die ihre Einwände teilweise bereits in Stellungnahmen veröffentlicht haben. Es ist die nächste Hürde für das Vorhaben der Bundesregierung – und die Grundlage für mögliche Änderungen an dem Gesetz.

Der Deutsche Landkreistag etwa spricht angesichts der bundesweit einheitlichen Regeln von einem „in Gesetzesform gegossenen Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“. Diese seien gar mit Nachteilen in der Corona-Bekämpfung verbunden.

Indem die Regel auf „die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte abstellt, schließt sie weitere räumliche Differenzierungen bei der Corona-Bekämpfung aus, obwohl sich diese in der Praxis – auch zur Wahrung der Akzeptanz – als dringend erforderlich erwiesen haben“, heißt es. Zudem stelle sich die Frage, ob die Beschlüsse überhaupt umsetzbar seien – etwa die Ausgangssperre in ländlichen Räumen.

Darauf weist auch der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität in einer Einschätzung hin. Die Novelle habe das richtige Ziel, die Mittel aber seien problematisch.

Käme es zu einer Beanstandung durch Gerichte – etwa gegen die Ausgangssperre –, „würde das als Niederlage des gesamten politischen Prozesses wahrgenommen werden, selbst wenn das Gericht nur Teile des Gesetzes aufheben würde – mit viel weitreichenderen Folgen für die Akzeptanz der Corona-Politik als bei verwaltungsgerichtlichen Beanstandungen im Einzelfall“.

Kritisch wird auch gesehen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz als alleiniger Maßstab für die Maßnahmen herangezogen wird. Diese sei ein „zu grobes Maß“ für Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für die Bürger, schreibt die Bundesärztekammer in einer Stellungnahme. Es müssten weitere Kennzahlen berücksichtigt werden, etwa die Auslastung der Intensivstationen oder die Anzahl der neu aufgenommenen Covid-19-Patienten.

Gaß: „Wir brauchen eine Entlastung der Krankenhäuser“

Generell aber unterstütze die Bundesärztekammer einheitliche Maßnahmen, insbesondere „vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens und um die Intensivstationen in den Krankenhäusern schnellstmöglich zu entlasten und weitere Todesfälle zu verhindern“.

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Passend dazu skizzierte Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, am Freitagvormittag die Lage in den Krankenhäusern. „Wir brauchen eine Entlastung der Krankenhäuser“, forderte er auf einer Pressekonferenz in Berlin mit Blick auf die angespannte Situation auf den Intensivstationen.

Es drohe allerdings keine totale Überlastung. „Es ist nicht der Fall, dass wir Bilder wie in Bergamo erleben werden“, sagte Gaß. Die Region war zu Beginn der Pandemie so stark betroffen, dass zeitweise Patienten nicht mehr versorgt werden konnten. Davon sei man hierzulande weit entfernt.

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