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CovPassWas Sie über den digitalen Impfnachweis jetzt wissen müssen

Seit Donnerstag können Geimpfte ihre Immunisierung per Smartphone nachweisen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.Julian Olk 10.06.2021 - 15:03 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Neben der CovPass-App kann der Impfstatus auch in der Corona-Warn-App oder auf Papier nachgewiesen werden.

Foto: Imago

Düsseldorf. Wer ein Restaurant besuchen oder in den Sommerurlaub fliegen will und dafür seinen Impfstatus vorweisen muss, kann das künftig per Smartphone machen. Das Robert Koch-Institut stellt seit Donnerstag die CovPass-App zur Verfügung, mit der vollständig Geimpfte ihre Immunisierung nachweisen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Projekt initiiert und ein Konsortium um den IT-Konzern IBM Deutschland mit der Entwicklung beauftragt.

Seit Donnerstagmittag ist CovPass in den App-Stores von Apple, Google und Huawei erhältlich, die Corona-Warn-App kann bereits seit Mittwoch Impfzertifikate speichern. Nun werden nach und nach die Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgestattet, damit sie die Impfnachweise ausstellen können. Wichtig sei, dass der Impfnachweis nun Schritt für Schritt zur Verfügung gestellt würde, erklärte Spahn bei der Vorstellung. „Aber nicht alle sind heute oder morgen angeschlossen“, sagte der Minister. Ziel sei es, dass der digitale Impfnachweis spätestens bis Ende Juni für alle zur Verfügung stünde.

Wofür brauche ich den Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis erlaubt es seinem Nutzer, seinen Impfstatus offiziell vorzuweisen. Das kann den Geimpften je nach aktuellen Regeln den Zutritt zu Restaurants oder Kultureinrichtungen ermöglichen, sie von Ausgangssperren befreien oder das Reisen ermöglichen. Möglich ist das 14 Tage nach der Zweitimpfung beziehungsweise nach der Erstimpfung, wenn das Vakzin von Johnson & Johnson verwendet wurde.

Der Bundesgesundheitsminister sagte, er selbst wolle den digitalen Impfnachweis in der Corona-Warn-App nutzen.

Foto: Imago

Neben dem Impfstatus soll die CovPass-App künftig auch als Nachweis für Genesene und negativ Getestete dienen. In den nächsten Wochen würden diese Funktionen ergänzt, sagte Spahn. Die Nutzung des digitalen Impfnachweises ist freiwillig und kostenfrei.

Ist der digitale Nachweis dasselbe wie ein Impfpass?

Nein. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge. Der jetzt gestartete Impfnachweis zeigt lediglich rudimentäre Daten zum Impfstatus und ist nur für die Covid-19-Immunisierung bestimmt. Er ist damit nicht die digitale Version des gelben Papier-Impfpasses, bei dem es sich um ein medizinisches Dokument für jegliche Impfungen handelt.

Dieser wird auch noch digitalisiert, aber erst ab 2022. Dann können Bürger sich den Impfpass in ihre elektronische Patientenakte einspielen lassen. Damit keine Doppelstrukturen entstehen, sollen digitaler Impfnachweis und digitaler Impfpass später zusammengeführt werden können.

Wo bekomme ich den digitalen Impfnachweis?

Der einfachste Weg ist die Ausstellung gleich in der Arztpraxis oder im Impfzentrum direkt nach der Immunisierung. In welchen Impfzentren der digitale Impfnachweis wann erhältlich sein wird, ist nicht eindeutig zu beantworten. Einige Standorte waren bereits Teil der Erprobung, sie werden daher schnell dazu fähig sein. Bei anderen dürfte das länger dauern.

Gleichzeitig läuft die Anbindung der Arztpraxen. Diese werden die Impfnachweise über eine Webanwendung ausstellen können, die das Robert Koch-Institut anbietet. Dafür müssen die Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff und Datum zunächst manuell nach der Anmeldung in ein Onlineformular eingegeben werden, bevor der QR-Code erstellt werden kann.

Auch die Arztpraxen würden erst nach und nach den Impfnachweis ausstellen können, sagte der zuständige IBM-Manager Ronald Fritz. Die Abrechnung läuft über die Kassenärztlichen Vereinigungen, doch noch nicht bei allen von ihnen sind die Strukturen dafür bereitet.

Nur Arztpraxen, die in Modellprojekte eingebunden seien, könnten die Impfnachweise ab sofort ausstellen, erklärte Stephan Hofmeister, Vorstandsvize der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Noch sind die technischen Voraussetzungen und Klarheit über genaue technische Abläufe in den Praxen nicht gegeben“, sagte Hofmeister.
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Perspektivisch sollen die Mediziner die Nachweise direkt über ihre gängigen IT-Systeme ausstellen, um den Aufwand zu reduzieren. Bis spätestens zum 12. Juli sollen die Hersteller die Integration umsetzen. Allerdings klagen derzeit viele über technische Fehler bei den Tests der Schnittstelle.

Ich wurde schon geimpft. Bekomme ich den Nachweis trotzdem?

Da bereits rund 19 Millionen Deutsche geimpft sind, will die Bundesregierung einen Ansturm auf Arztpraxen und Impfzentren vermeiden. Daher werden Apotheken ab Montag die Zertifikate nachträglich ausstellen können. Auf der Internetseite www.mein-apothekenmanager.de können Bürger dann bundesweit Apotheken in ihrer Nähe finden, die digitale Impfnachweise kostenlos anfertigen.

Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich sagte, in den ersten Tagen würden voraussichtlich nicht allzu viele Pharmazeuten dieses Angebot machen. „Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt“, erklärte Dittrich.

Außerdem sollen bereits Geimpfte ihr Zertifikat per Post erhalten. Durch Abscannen können sie es in ihrem Smartphone speichern. Problematisch dabei ist jedoch, dass nicht alle Impfzentren die Meldedaten der Impflinge vorliegen haben. Gesundheitsminister Spahn kündigte jedoch an, dass „viele Bundesländer“ jetzt mit dem postalischen Versand beginnen würden. Die Briefe würden laut Spahn in maximal zehn bis 14 Tagen bei den Geimpften ankommen.

Wie genau funktioniert die Nutzung des Nachweises?

Gleich nach der Impfung wird anhand der Daten des Geimpften ein Barcode erstellt, den die Nutzer abscannen können. In der Folge wird in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App das digitale Impfzertifikat generiert, das kann der Nutzer frei entscheiden. Im Gegensatz zur Corona-Warn-App hat die CovPass-App keine Funktion zur Kontaktnachverfolgung.

Gastronomen, Reiseveranstalter oder andere können ihrerseits eine Prüf-App nutzen. Sie scannen dann das Impfzertifikat auf dem Smartphone ihres Gastes, woraufhin ihnen Impfstatus, Name und Geburtsdatum angezeigt wird. In der Regel werden Nutzer zusätzlich einen Ausweis vorzeigen müssen. Weil die Daten direkt auf dem Smartphone gespeichert werden, kann man den Code auch ohne Internetverbindung vorzeigen.

Gilt der digitale Impfnachweis nur in Deutschland?

Nein. Schon zu Beginn des Jahres hatte der Europäische Rat beschlossen, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einen Impfnachweis anbieten müssen. Erst daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium die Entwicklung eines digitalen Impfzertifikats initiiert.

Mit dem „CovPass“ sollen Menschen europaweit ihren Impfstatus gegen Covid-19 nachweisen können. Für die Überprüfung kommt ein QR-Code zum Einsatz. Vollständig Geimpfte sollen den Code Gesundheitsminister Jens Spahn zufolge postalisch erhalten.

Das zugehörige EU-Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Staaten haben eine Übergangszeit von sechs Wochen ausgehandelt, in der sie noch nicht verpflichtet sind, das Zertifikat auszugeben. Spätestens Mitte August wird es also EU-weit Impfnachweise geben.

Die Zertifikate berechtigen dazu, die Grenzen des Schengenraums wie vor der Pandemie zu überqueren – ohne zusätzliche Auflagen wie Quarantäne oder Tests. Die Staaten dürfen nur unter bestimmten Umständen Reisebeschränkungen erlassen. Dazu müssen sie sich auf die Erkenntnisse der Seuchenschutzbehörde ECDC berufen. Zum Beispiel könnte ein Land mit sehr niedriger Inzidenz Einreisen aus einem Land mit sehr hoher Inzidenz einschränken. Auch Mutanten können dabei eine Rolle spielen.

Ich habe kein Smartphone oder gerade ein neues Smartphone bekommen. Kann ich den Nachweis trotzdem nutzen?

Anstatt den Barcode gleich nach der Impfung einzuscannen, können Geimpfte diesen auch auf Papier erhalten. Sie können diesen entweder später scannen oder direkt die Papiervariante nutzen. Diese ist maschinenlesbar und kann ebenso durch die Prüf-App ausgelesen werden. In der CovPass-App können zudem mehrere Impfnachweise gespeichert werden, zum Beispiel von Eltern für ihre Kinder. Die Corona-Warn-App kann nur ein Zertifikat speichern. Außerdem behält das gelbe Papier-Impfheft weiter seine Gültigkeit.

Bei einem neuen Smartphone müssen Nutzer den Code erneut scannen. Auch wer die CovPass-App deinstalliert und später wieder nutzen will, muss das machen.

Wie sicher ist der digitale Impfnachweis?

Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen nur autorisierte Personen den digitalen Impfnachweis erstellen. „Wir akzeptieren nur Impfzertifikate, die EU-konform sind und von autorisierten Stellen in Deutschland ausgestellt sind“, sagte IBM-Manager Fritz. Geschieht das nachträglich ausgehend vom Papier-Impfheft, soll man einen Ausweis vorzeigen müssen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben zudem ihre vorläufige Freigabe für den Start des Impfnachweises erteilt. Weitere Prüfungen behalten sie sich jedoch vor.

Was die grundsätzliche Architektur des Systems angeht, lässt sich diese als vergleichsweise sicher einstufen. Anders als bei Pilotprojekten in der Schweiz und in Thüringen, wo in den vergangenen Wochen große Sicherheitsmängel festgestellt worden waren, werden beim bundesweiten Impfnachweis die Daten lediglich lokal gespeichert. Ein Cyberangriff würde, wenn er gelingt, immer nur einzelne Zertifikate betreffen.

Einen potenziellen zentralen Angriffspunkt gibt es dennoch. Die Signaturen, die die Echtheit des Impfnachweises belegen, werden durch einen zentralen Server erstellt. Dabei hätte ein dezentrales System mit einer Offline-Signatur durch die Arztpraxen respektive Impfzentren genauso gut realisiert werden können, sagt Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC).

Das allerdings wäre zu zeitaufwendig gewesen, meint ein IT-Verantwortlicher aus dem Umfeld der Bundesregierung. Vom Bundesgesundheitsministerium hieß es, die zentrale Signaturerstellung sei sicherer. Schließlich seien bei einem dezentralen Ansatz sehr viele Institutionen und IT-Systeme für die Signatur des Impfnachweises verantwortlich.

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Fehlen wird auch eine Funktion, mit der man falsche oder erschlichene Impfnachweise sperren könnte. Laut dem Ministerium scheitert das an den Vorgaben der EU, die Bundesregierung setze sich aber weiter dafür ein.

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