D&O-Versicherung: Managerhaftpflicht ist für Versicherer ein Verlustbringer
Der Ex-Wirecard-Chef bei einem Auftritt vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss.
Foto: ReutersMünchen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch sein Urteil gesprochen. Ein Konsortium von Versicherern unter der Führung der US-Gesellschaft Chubb muss die Verteidigungskosten von Ex-Wirecard-Chef Markus Braun übernehmen, der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg-Gablingen sitzt. Die daraus resultierenden Kosten für die Versicherer der Managerhaftpflicht dürften in die Millionen gehen.
Es ist ein weiterer prominenter Fall mit teuren Folgen für die Versicherer. Viele Anbieter schreiben schon seit Jahren in der sogenannten Directors & Officers Liability Insurance (D&O) Verluste.
Dabei sind die Prämien für die Versicherung immens, mit denen Konzerne ihre Topmanager gegen juristische Risiken ihrer Tätigkeit absichern. Nach Berechnungen der Allianz lagen die weltweiten Beitragseinnahmen in der D&O-Versicherung im Jahr 2019 bei 15 Milliarden Dollar. Gleichzeitig steigen aber Zahl und Höhe der Schadensfälle.
In Deutschland verdient die Branche nach Berechnungen der Allianz-Tochter AGCS schon seit dem Jahr 2017 kein Geld mehr; ebenso in den wichtigen Industriemärkten USA und Großbritannien. In der Folge haben sich einige Anbieter in den vergangenen Jahren bereits aus dem Markt zurückgezogen. Andere begrenzen die Versicherungssummen oder erhöhen die Selbstbehalte.
Als Faustregel für die Deckungssumme gilt entweder die Hälfte des Eigenkapitals oder zehn Prozent der Bilanzsumme eines Unternehmens. Während im Mittelstand gewöhnlich Deckungssummen im einstelligen Millionenbereich vereinbart werden, kommen bei Dax-Konzernen vielmals dreistellige Millionensummen zustande. Diese werden dann in einem aufwendigen Vertragswerk über ein Konsortium von teils mehreren Dutzend Versicherern abgedeckt.
Auch bei Volkswagen und Bilfinger zahlte die Versicherung
Ein anderes prominentes Beispiel war Anfang Juni die Einigung zur Managerhaftung im Dieselskandal bei Volkswagen. 270 Millionen Euro erhält der Konzern demnach von einem D&O-Konsortium von mehr als 30 Versicherern. Dort hatte der Wolfsburger Konzern die Verträge für sein Topmanagement abgeschlossen. Zudem zahlen der ehemalige Vorstandschef Martin Winterkorn 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Rupert Stadler 4,5 Millionen Euro und die beiden ehemaligen Entwicklungschefs von Audi und Porsche, Stefan Kirsch und Wolfgang Hatz, eine Million beziehungsweise 1,5 Millionen Euro.
Schon davor gab es prominente Fälle der Managerhaftung. So zahlte die D&O-Versicherung dem Industriedienstleister Bilfinger insgesamt 16,75 Millionen Euro im Streit über mögliche Pflichtverletzungen ehemaliger Vorstände um den einstigen CEO Roland Koch.
Häufig kommt es auch zu außergerichtlichen Einigungen, wie Fälle bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) zeigen, die teils weit mehr als ein Jahrzehnt zurücklagen. Im vergangenen Jahr einigten sich die Parteien letztendlich abseits des Gerichts: Ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag floss von den D&O-Versicherern unter Führung der Allianz Italien an die HVB. Dort hatte die HVB-Mutter Unicredit einst die Policen abgeschlossen.
Branche rechnet durch Corona mit weiteren Belastungen
Durch die Coronakrise rechnen die Versicherer in diesem Jahr mit einer steigenden Zahl an Schadensfällen, auch wenn kleine und mittelständische Unternehmen tendenziell seltener mit einer D&O-Police abgesichert sind. „Im Ergebnis werden somit die Belastungen für die Versicherer steigen, aber eben nicht so stark wie der Anstieg der strittigen Insolvenzfälle“, erwartet Jan Wicke, Finanzchef der Talanx.
Der Wettbewerber Allianz hat bereits vor einigen Monaten den Unternehmen Ratschläge zum richtigen Verhalten in der Krise gegeben. Demnach sollten Führungskräfte und Aufsichtsräte alle Covid-19-Auswirkungen ehrlich und klar kommunizieren. Dabei sollten auch Lieferketten und wichtige Märkte nicht ausgeblendet werden. Des Weiteren sollten die Stakeholder frühzeitig eingebunden, Entscheidungen gut dokumentiert und Prognosen nur sehr vorsichtig abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen D&O-Versicherungen nicht zahlen, wenn ein versicherter Manager eine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen hat. Bis das bei Wirecard letztinstanzlich vor Gericht entschieden ist, dürfte noch viel Zeit vergehen.