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BankenUrteil zu Bankgebühren belastet die Genossenschaftsbanken

Die Volks- und Raiffeisenbanken rechnen mit einem hohen bürokratischem Aufwand, sie erwarten aber keine Rückzahlungen von „Riesenbeträgen“.Elisabeth Atzler 13.07.2021 - 11:14 Uhr Artikel anhören

In der Bankengruppe sank der Gewinn vor Steuern 2020 von zehn Milliarden Euro im Vorjahr auf auf 7,2 Milliarden Euro.

Foto: dpa

Frankfurt. Die deutschen Genossenschaftsbanken warnen vor erheblichen Folgen aus dem jüngsten BGH-Urteil zu Bankgebühren. Die Präsidentin des Verbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, sagte am Dienstag, das Bankgeschäft verlange transparente und standardisierte Regelungen. „Dieser Anspruch wird durch die immer häufigeren Änderungen der Rechtsprechung konterkariert.“ Dies führe angesichts der Rückwirkung der Urteile „in der Kreditwirtschaft zu erheblicher Belastung“.

Für die Geldhäuser ist es nun zum einen aufwendiger, Entgelte anzuheben, weil sie Kunden individuell ansprechen müssen. Für bisherige Gebührenerhöhungen müssen sie die Zustimmung der einzelnen Kunden einholen. Zum anderen müssen sie mit Rückforderungen rechnen.

BVR-Vorstand Gerhard Hofmann verwies auf den „bürokratischen Aufwand“. Die Genossenschaftsbanken hätten alle ihre rund 27 Millionen Privatkunden über das Urteil informiert. Nun würden sie die Kunden ansprechen und bilaterale Vereinbarungen abschließen.

Kunden könnten nur Entgelterhöhungen der vergangenen drei Jahre zurückfordern

Gleichwohl rechnet der BVR nicht damit, dass die Geldhäuser Riesenbeträge zurückzahlen müssen. „Es ist für unsere Gruppe in jedem Fall gut verkraftbar.“ Genau beziffern kann der BVR die Kosten noch nicht. Hofmann zufolge dürften sie aber nicht die Größenordnung erreichen, die die Finanzaufsicht Bafin für möglich hält. Die Bafin schließt nicht aus, dass die Hälfte des Jahresüberschusses in der Finanzbranche betroffen sein könnte, wie sie Mitte Mai erklärte.

Mit Blick auf die Verjährung der Ansprüche geht der BVR von einer dreijährigen Frist aus – auch was den Zeitpunkt der Gebührenerhöhungen angeht. Zurückfordern können Kunden demzufolge nur Entgelterhöhungen seit Anfang 2018. Verbraucherschützer meinen dagegen, das Urteil betreffe auch weiter in der Vergangenheit liegende Gebührenanhebungen.

Die Genossenschaftsbanken würden sich wünschen, dass es künftig einen gesetzlich vorgegebenen AGB-Änderungsmechanismus gibt, sagte Hofmann weiter. Das Handelsblatt hatte vor zwei Wochen bereits berichtet, dass sich die Bankenverbände an die Bundesregierung gewandt haben und es auch ein Gespräch dazu mit Bankenvertretern sowie Verbraucherschützern geben soll.

Volksbanken setzen Hoffnungen in den neuen Bafin-Chef Mark Branson

Für das laufende Jahr rechnet die genossenschaftliche Finanzgruppe mit einem eher etwas besseren Ergebnis als im Vorjahr. 2020 betrug der konsolidierte Gewinn vor Steuern 7,2 Milliarden Euro, 2019 waren es 10,2 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr hatten die Genossenschaftsbanken ihre Risikovorsorge deutlich aufgestockt, in diesem Jahr ist eine weitere Erhöhung bisher nicht nötig, so Hofmann.

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Einmal im Jahr tun die Volks- und Raiffeisenbanken, die Sparda-Banken, die PSD-Banken und ihre Verbundunternehmen so, als wären sie ein großer Konzern, und berechnen einen gemeinsamen Jahresabschluss, das „konsolidierte Ergebnis“. Da das eine komplexe Rechnung ist, veröffentlicht der BVR die Zahlen erst im Juli des Folgejahres. Zu den Verbundunternehmen gehören die DZ Bank, die Versicherung R+V, die Fondsgesellschaft Union Investment und die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

In Sachen Regulierung hoffen die Volks- und Raiffeisenbanken auf den neuen Bafin-Chef Mark Branson, der zuvor die Schweizer Finanzaufsicht geleitet hat. Im Zuge strengerer Eigenkapitalregeln erwartet der BVR zusätzliche Belastungen auch für kleine und mittlere Banken. Hoffmann verwies darauf, dass es in der Schweiz eine stärkere Differenzierung der Bankregeln nach Größe gebe. „Insofern richtet sich ein Teil unserer Hoffnungen auch auf Mark Branson.“

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