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PolitikVorfahrt für Energietransporte: Industrie und Transporteure kritisieren Regierungspläne

Güter- und Personenzüge sollen in der Not ausfallen, um Energietransporte auf der Schiene durchzulassen. Das missfällt vielen Betroffenen arg.Daniel Delhaes 20.08.2022 - 11:15 Uhr Artikel anhören

Die Bundesregierung will Energietransporte priorisieren.

Foto: dpa

Berlin. Die Pläne der Bundesregierung, für die kommenden sechs Monate Energietransporte auf dem Schienennetz vorrangig zu behandeln und notfalls andere Güter- und Personentransporte ausfallen zu lassen, stößt auf umfangreiche Kritik von Industrie und Eisenbahnunternehmen. Das geht aus den Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände zum Entwurf der geplanten Energiesicherungstransportverordnung hervor. Sie liegen dem Handelsblatt vor.

Die Kritik bezieht sich nicht allein darauf, dass die Verbände nur 24 Stunden Zeit hatten, die Pläne zu bewerten. „Nicht akzeptabel“ nennt etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie den Umstand, dass jegliche Folgenabschätzung fehlt.

„Es ist bei dem ohnehin teilweise schon überlasteten Schienennetz damit zu rechnen, dass eine Priorisierung von Schienentransporten den Ausfall anderer Schienentransporte zur Folge hat“, stellt der BDI klar. „Das würde zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen führen, da sie die Produktionsabläufe anpassen beziehungsweise, falls möglich, auf andere Verkehrsträger ausweichen müssten.“

Ebenso könnten die Transporteure „Entschädigungsforderungen“ ausgesetzt sein, wenn sie andere Aufträge stornieren müssen. Ein Ausgleich durch die öffentliche Hand sei aber nicht vorgesehen.

Die Haftung der öffentlichen Hand sei ebenso nötig wie „Ersatz für entgangenen Gewinn“. Auch sei ein Ausgleich zu zahlen, wenn der Verkehr auf die Straße verlagert wird. „Dies ist dringend zu korrigieren“, fordert der BDI.

Der Staat soll Schäden der Transporteure übernehmen

Der Industrieverband verweist zudem darauf, dass im Falle der Priorisierung „mindestens die Betriebsfähigkeit der Industrie gewährleistet sein“ müsse, „ohne andere Schienengüter- und -personenverkehre über Gebühr einzuschränken“. Die Unternehmen müssten frühzeitig informiert werden, um Ersatzverkehre zu organisieren.

„Die Organisation jener Ausweichverkehre ist vor dem Hintergrund des schon stark ausgelasteten Straßenmarktes sowie verminderter Kapazitäten der Binnenschifffahrt ohnehin nur schwer zu realisieren“, heißt es weiter in der Stellungnahme. „Ferner sollte die Möglichkeit einer Härtefallregelung zur Priorisierung ausgewählter höchstrangiger Verkehre geschaffen werden.“ Um überhaupt noch Kapazitäten zu schaffen, sollte das zulässige Gesamtgewicht von Lastwagen von 44 Tonnen möglich sein, „wo immer die Straßeninfrastruktur dies heute zulässt“.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium erarbeitete Verordnung am Donnerstagnachmittag den Verbänden zugesendet und nur 24 Stunden Zeit gegeben, um sie zu bewerten. Angesichts der Energieknappheit durch den Ukrainekrieg und die Sanktionen gegen Russland soll die Verordnung möglichst kurzfristig in Kraft treten und für ein halbes Jahr gelten, um Raffinerien und Kraftwerksstandorte notfalls mit alternativen Energien wie Kohle und Transformatoren zu versorgen.

So soll die Gaskrise abgefedert werden. Dazu soll der Netzbetreiber, DB Netz AG, bestehende Verträge mit Eisenbahnunternehmen über Transportslots kündigen können, ohne für die Folgen haften zu müssen.

Unisono teilen die Verbände das Ziel, die Energieversorgung im Land sicherzustellen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kritisiert indes, dass die Verordnung „über die ursprüngliche Zielsetzung hinausgeht“.

Energietransporte nicht zulasten des Personenverkehrs

So seien nicht bestimmte Strecken benannt, auf denen die Sondertransporte stattfinden sollen, sondern vielmehr „nahezu das gesamte Netz der Hauptabfuhrstrecken“ der Bahn. In der Tat sind es 31 Seiten des Entwurfs, auf denen das „Energiekorridornetz“ beschrieben ist.

Auch betont der Verband, dass „große Teile der Bevölkerung auf den Schienenpersonenverkehr, insbesondere im Nahverkehr, angewiesen sind“. Entsprechend sei eine „Mindestgrundlast“ unabdingbar. Auch müsse der Staat entstehende Schäden der Unternehmen ausgleichen.

Die Sicht teilt auch der Bundesverband Schienennahverkehr. So sei der Nahverkehr Daseinsvorsorge und für Berufstätige zwingend notwendig. Daher fordert der Verband, „die Hauptverkehrszeiten zwischen fünf und neun Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr bei den Taktverkehren des Schienenpersonennahverkehrs gleichrangig mit den Energieträgertransporten zu werten“.

Der Verband Mofair, der die Unternehmen im Personennahverkehr vertritt, stößt in eine ähnliche Kerbe und spricht wie die anderen Verbände von „Unbestimmtheit“ der Verordnung und „intransparenten Regelungen zur Haftung“. Dies stoße auf umso mehr Unverständnis, als dass seit fünf Monaten über eine neue Energieversorgungsstrategie geredet werde.

Konkrete Kritik übt Mofair etwa an der Regelung, dass ein Energietransport fünf Tage vor dem geplanten Transport angemeldet werden muss. Diese Frist sei zu kurz bemessen, „um im Schienenpersonenverkehr einen geeigneten Schienenersatzverkehr organisieren zu können“.

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Der Entwurf lasse „zu viele Fragen offen“, heißt es weiter, und „lässt den Eisenbahnsektor mit zu vielen – weder von ihm zu vertretenden, noch zu lösenden – Problemen allein und wird innerhalb kürzester Zeit erheblichen Nachbesserungsbedarf haben“.

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, in dem die Güterbahnen organisiert sind, findet deutliche Worte: „Es droht noch höheres Chaospotenzial für den gesamten Bahnverkehr als zuvor erwartet. Es müssen endlich alle Optionen und Beteiligten an einen Tisch“, sagte Geschäftsführer Peter Westenberger dem Handelsblatt.

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