Verfahrensdauer: 20 Jahre für den Bau einer Bahnstrecke? Buschmann will Gerichtsprozesse bei Infrastruktur beschleunigen
Derzeit dauert der Bau einer neuen Bahnstrecke in Deutschland im Schnitt 20 Jahre.
Foto: dpaBerlin. Hatte die Ampelregierung von SPD, Grünen und FDP schon in ihrem Koalitionsvertrag kürzere Planungs- und Genehmigungsverfahren versprochen, so bekommt das Vorhaben angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine neue Dringlichkeit: Nur mit beschleunigten Infrastrukturprojekten lässt sich die Abhängigkeit von russischer Energie schnell überwinden.
Alle Ministerien sind aufgerufen, Reformen zu erarbeiten. Nun hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) seinen Vorschlag vorgelegt. Er will erreichen, dass wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte künftig nicht mehr durch jahrelange Gerichtsverfahren blockiert werden.
Buschmann sagte: „In Zeiten zunehmender Energieknappheit ist die überragende Bedeutung dieses Vorhabens noch einmal besonders deutlich geworden.“ Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals habe höchste Priorität.
So werde Deutschland auch unabhängiger von ausländischen Importen. „Die Energiewende verlangt zudem den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien“, erklärte Buschmann. „Auch unser Straßen- und Schienennetz muss rasch verbessert werden.“ Dafür brauche es eine reduzierte Verfahrensdauer.
Konkret hat der Minister den Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ am Donnerstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt.
Derzeit dauert der Bau einer neuen Bahnstrecke im Schnitt 20 Jahre
Laut Entwurf sollen Gerichtsverfahren zu „besonders bedeutsamen Infrastrukturvorhaben“ Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Besonders bedeutsam sind demnach zum Beispiel:
- Anlagen für die Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern
- Planfeststellungsvorhaben zu Hochspannungsleitungen, Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern und Anbindungsleitungen von Anlagen für Flüssigerdgas (LNG)
- Planfeststellungen für Verkehrsflughäfen, Straßenbahnen, öffentliche Eisenbahnen, Bundesfern- und Landstraßen, Bundeswasserstraßen
Derzeit dauert der Bau einer neuen Bahnstrecke in Deutschland im Schnitt 20 Jahre. Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen gehen vier bis fünf Jahre ins Land. Die Verfahren sind komplex. Natur- und Artenschutz sowie Bürgerinteressen sind zu wahren. Oft kommt es zu Klagen.
Verfahren werden gestrafft
Für Klagen gegen „besonders bedeutsame“ Projekte sollen künftig in erster Instanz gleich die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein. Klagen zu LNG-Terminals oder zu Vorhaben nach dem Energiesicherungsgesetz sollen in erster und letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.
Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen die Gerichte künftig zum Beispiel formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel „in absehbarer Zeit“ behoben sein werden.
Im Entwurf heißt es: „Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bereits ein ergänzendes Verfahren zur Mangelbehebung eingeleitet worden ist.“ Ziel ist, dass die Gerichte Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu „irreversiblen“, also unumkehrbaren Nachteilen führen können.
Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten sollen Vorrang vor anderen Verfahren erhalten.
Foto: ReutersEine solche „Vollzugsfolgenabwägung“ gilt vor allem, wenn die Projekte „im überragenden öffentlichen Interesse liegen“, wie es in einer Mitteilung des Justizministeriums heißt. Dies umfasse etwa die Errichtung oder Änderung von grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen, Anbindungsleitungen von Offshore-Windpark-Umspannwerken und Vorhaben für die sichere Gasversorgung wie stationär schwimmende Anlagen zur Einfuhr verflüssigten Erdgases.
Eine zentrale Rolle soll laut Entwurf künftig ein Erörterungstermin „in einem frühen Verfahrensstadium“ spielen. Hier sollen die Richter zum einen die Möglichkeiten einer „gütlichen Beilegung des Rechtsstreits“ ausloten. Zum anderen soll, wenn es nicht zu einer solchen Beilegung kommt, ein Verfahrensplan festgelegt werden, mit dem das weitere Verfahren strukturiert wird. Die Frist soll hier zwei Monate nach Eingang der Klageerwiderung betragen.
Richterinnen und Richter sollen sich spezialisieren
Für eine weitere Beschleunigung soll laut Entwurf eine Spezialisierung auf Planungsrecht bei den Verwaltungsgerichten sorgen, in Form von Planungskammern oder Planungssenaten: „Durch die Einrichtung spezialisierter Spruchkörper soll gewährleistet werden, dass Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren eingesetzt werden.“
So hat etwa Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, Anfang August einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein.
Herausforderung für die Gerichte
Das Bundesjustizministerium betonte, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. „So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet“, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums.
In der Gesetzesbegründung wird aber zugegeben, dass durch das Inkrafttreten der Regelungen die Praxis und insbesondere die Gerichte und die Gerichtsorganisation „unter Umständen“ vor Herausforderungen gestellt würden. „Angesichts der Dringlichkeit der Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturprojekte aufgrund der aktuellen Herausforderungen ist dies jedoch geboten“, heißt es weiter.
Zuletzt hatte der damalige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, im Interview mit dem Handelsblatt mehr Personal gefordert, wenn dem Gericht mehr erstinstanzliche Zuständigkeiten übertragen würden.
Bislang war das bereits mit dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen (Bau von Straßen und Schienenwegen), mit dem Bundesbedarfsplangesetz (Ausbau von Hochspannungsleitungen), mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz (Ausbau der Offshore-Windkraft) und dem Investitionsbeschleunigungsgesetz (Genehmigung von Eisenbahn- und Wasserstraßenprojekten sowie Windenergieanlagen) der Fall.
Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen. Für den parlamentarischen Prozess kündigte die SPD-Fraktion bereits an, sicherstellen zu wollen, „dass sich die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Gesetz wiederfinden“.