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WerkstudentenrechnerBerechnen Sie Ihr Gehalt als Werkstudent

Mit dem Gehaltsrechner für Werkstudenten lässt sich schnell herausfinden, wie hoch Ihre Steuerlast bei einer Einstiegsposition ausfällt. 11.09.2024 - 09:58 Uhr Artikel anhören

Berechnen Sie hier Ihr Gehalt als Werkstudent.

Foto: Monika Skolimowska/dpa

Düsseldorf. Studieren in Deutschland ist beliebt. Waren zum Wintersemester 02/03 noch rund 1,9 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen immatrikuliert, fanden zum Wintersemester 24/25 etwa 2,9 Millionen ihren Weg in den Hörsaal. Das zeigen Daten des Statistischen Bundesamts. Gleichzeitig ist der Bedarf an Nachwuchskräften in  Unternehmen hoch.

Vor allem die Zahl der Einstiegsstellen in Deutschlands Topkonzernen wächst stetig – darunter Positionen für Praktikanten, Auszubildende und Werkstudenten. Letztere genießen dabei einen arbeitsrechtlichen Sonderstatus, der sich unmittelbar aufs Gehalt auswirkt. Finden Sie hier alle wichtigen Infos zum Werkstudenten-Gehalt und seiner Berechnung. 

Werkstudent: Steuern mit dem Gehalts-Rechner ermitteln

Werkstudenten-Gehalt: Wie viel verdienen Berufseinsteiger?

Einige rechtliche Bestimmungen grenzen das Gehalt von Werkstudenten ein. Die untere Grenze bildet der Mindestlohn, der auch für diese Form der Beschäftigung gilt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 12,82 Euro pro Stunde. Nach oben deckelt das Gehalt von Werkstudenten vor allem die Zahl der Stunden, die wöchentlich gearbeitet werden darf.

Grundsätzlich dürfen Werkstudenten in der Vorlesungszeit wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, um ihre Privilegien in den unterschiedlichen Versicherungszweigen – darunter Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – zu behalten. Denn: Regulär zahlen Werkstudenten keine Sozialversicherungsbeiträge. Den Beschäftigten bleibt dadurch mehr Netto-Gehalt, Arbeitgeber sparen an Lohnnebenkosten. 

Übersteigt das Arbeitspensum innerhalb eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) an mehr als 26 Wochen die 20 Stunden pro Woche, gilt das Studium offiziell nicht mehr als Schwerpunkt der eigentlichen Arbeitsleistung. In dem Fall droht ein Verlust der Versicherungsfreiheit.  

Um das konkrete Zeitjahr zu ermitteln, wird vom voraussichtlichen Ende des Zeitraums, in dem Studierende mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ein Jahr zurückgerechnet. Das kann zum Beispiel das Ende der Semesterferien sein, in denen Studierende häufig mehr als 20 Stunden pro Woche bei ihrem Arbeitgeber arbeiten. Wichtig: In der Rentenversicherung besteht auch als Werkstudent grundsätzlich Versicherungspflicht.

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Dieser Artikel erschien im Januar 2023. Der Artikel wurde am 15.09.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert. 

nb
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