BfArM: Wie viele Mitarbeitende kümmern sich um DiGA?
Die Bundesregierung listet derzeit 45 digitale Gesundheitsanwendungen.
Foto: imago images/PanthermediaDüsseldorf. „Fast-Track“ nennt sich das Verfahren, nach dem die Zulassung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) konzipiert ist. Dabei handelt es sich um Gesundheitsapps, die Ärzte Patienten verordnen können. Krankenkassen übernehmen die Kosten für Versicherte. Das DiGA-Siegel vergibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Bewertungszeit dauert laut der Webseite der Behörde höchstens drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags. Neben der Fachgebietsleitung kümmern sich genau acht Personen um das Thema DiGA. Sie prüfen, ob eine App überhaupt der Definition einer DiGA entspricht, ob sie alle Anforderungen beim Datenschutz, der Nutzerfreundlichkeit oder der Evidenz erfüllt.
Möglich ist es auch, Beratungsgespräche mit ihnen zu vereinbaren. 45 DiGA sind derzeit im BfArM-Verzeichnis gelistet (Stand 26.04.2023), zuletzt kam ein Onlinekurs von Selfapy für chronische Schmerzen dazu. Sie sind auch für das Fachgebiet der digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) zuständig, das schleppend angelaufen ist.
