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KommentarBankenkrise: Offenbarungseid der Aufseher

Eines der zentralen Probleme der Finanzregulierung ist noch immer ungelöst: Großbanken lassen sich im Notfall nicht abwickeln. Dieser Fehler lässt sich nur durch mit einem Mittel kompensieren.Michael Maisch 08.08.2023 - 17:06 Uhr
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Ein Zusammenbruch von Credit Suisse hätte nach Ansicht der Schweizer Aufsicht eine Finanzkrise auslösen können.

Foto: dpa

War da irgendwas? Im März stand nach dem Kollaps der Schweizer Großbank Credit Suisse und dem Zusammenbruch einer Reihe von Regionalbanken in den USA für einige prekäre Tage die Stabilität des Finanzsystems auf dem Spiel.

Nun ist das Frühjahr dem Sommer gewichen und die Banken stehen noch immer, und das sogar ziemlich stabil, wie die jüngsten Quartalsergebnisse und Stresstests gezeigt haben. Alles in Ordnung also? Nein: Die Doppelkrise im März hat gezeigt, dass einer der entscheidenden Punkte der Bankenregulierung nicht funktioniert und wahrscheinlich nie funktionieren wird.

Aber zuerst zur guten Nachricht: Alles in allem hat sich die Regulierungsoffensive nach der großen Finanzkrise 2008 bewährt. Die Ansteckungsgefahr der Doppelkrise hielt sich in Grenzen. Sowohl bei Credit Suisse als auch bei den kollabierten US-Banken mussten die Aktionäre einen großen Teil der Verluste tragen, bei der Schweizer Bank wurden außerdem die Gläubiger besonders riskanter Anleihen in Haftung genommen.

Über die Frage, ob die Steuerzahler bei der Rettung der Banken trotzdem wieder einspringen müssen, lässt sich trefflich streiten. Bei der Credit Suisse hilft der Staat mit milliardenschweren Garantien, allerdings kann es gut sein, dass diese Garantien nie gezogen werden. Beim Kollaps der Silicon Valley Bank mussten die US- Behörden die Einlagen der Kunden absichern, allerdings ist es Pflicht der Banken, und nicht des Staates, die Töpfe der Einlagensicherung wieder aufzufüllen.

Über eine Frage lässt sich allerdings nicht streiten: Die März-Krise hat bewiesen, dass sich große Banken, die in eine Schieflage geraten, noch immer nicht abwickeln lassen, obwohl die nach 2008 eingeführten Regeln genau das sicherstellen sollten. Bei der Credit Suisse musste der größere Lokalrivale UBS mit einer Notübernahme einspringen, bei der Silicon Valley Bank schlüpfte der Wall-Street-Riese JP Morgan in die Rolle des Retters. Die Folge sind noch größere Banken, die sich im Notfall noch schlechter abwickeln lassen.

Globale Ansteckungsgefahr

In den turbulenten Tagen nach dem Credit-Suisse-Kollaps räumten die Schweizer Aufseher ein, dass eine Abwicklung keine Option war, zu groß wäre die Gefahr einer globalen Finanzkrise gewesen – ein Offenbarungseid. Es wird Zeit, dass sich Politiker und Regulierer von der Fiktion verabschieden, dass sich mit den aktuellen Regeln das im angelsächsischen Fachjargon als „too big to fail“ bekannte Problem lösen lässt. Nur eine massive Verschärfung und vor allem Internationalisierung der Bankenregulierung würde an dieser Situation etwas ändern.

Dass es zu einer solchen Reform der Reform kommt, ist unwahrscheinlich. Die einzige Alternative dazu ist ein deutlich entschlosseneres und mutigeres Durchgreifen der Aufseher, bevor eine große Bank in eine existenzbedrohende Schieflage rutscht. Jahrelang beklagten die Schweizer Kontrolleure die mangelhaften internen Kontrollen von Credit Suisse. Eine grundlegende Verbesserung gab es nicht, das Institut taumelte von Skandal zu Skandal, so lange, bis das Vertrauen endgültig verspielt war.

Nach dem Kollaps rechtfertigten sich die Schweizer Aufseher mit dem Argument, dass es nicht ihr Job sei, sich in die Strategie der Credit Suisse einzumischen. Was aber, wenn diese Strategie in Richtung Abgrund führt? Dann sollten die Aufseher ihre Maßnahmen eskalieren. Warnungen, finanzielle Strafen und das Entsenden von Aufpassern reichen irgendwann nicht mehr.

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Dann geht es um die Abberufung von Managern, Geschäftsbeschränkungen, Kapitalerhöhungen und am Ende um die Abspaltung von Geschäftsbereichen. Wenn Großbanken nicht pleitegehen dürfen, dann müssen die Aufseher so gut es geht sicherstellen, dass erst gar keine Pleitegefahr aufkommt – und im Zweifel früh und beherzt eingreifen.

Erstpublikation: 06.08.2023, 15:49 Uhr

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