Banken: Schweizer Regierung will Banken Notfall-Liquidität geben können
Neben der UBS sollen auch die Zürcher Kantonalbank, die Raiffeisen und die PostFinance von den Geldern profitieren.
Foto: ReutersZürich. Die Schweiz Regierung hat dem Parlament ein überarbeitetes Bankengesetz vorgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass für Liquiditätshilfen wie im Fall der in Schieflage geratenen Credit Suisse nicht mehr auf Notrecht zurückgegriffen werden muss.
Eine solche staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop) will die Regierung nun in ordentliches Recht überführen, wie das Finanzministerium am Mittwoch mitteilte. Einer mit der Situation vertrauten Person zufolge dürfte das Parlament den Gesetzesentwurf frühestens im Dezember behandeln.
Mit einer staatlichen Liquiditätssicherung will die Schweiz ein Instrument schaffen, das es in anderen wichtigen Finanzzentren wie Großbritannien, den USA, der EU oder Japan bereits gibt. In der Ausgestaltung bestehen zwar Unterschiede, alle sollen aber verhindern, dass eine solvente Bank wegen Liquiditätsengpässen pleite geht.
In den Genuss dieser Gelder sollen in der Schweiz neben der UBS auch die anderen drei systemrelevanten Institute kommen, nämlich die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance. Wegen ihrer großen Bedeutung bei Einlagen- und Krediten sowie im Zahlungsverkehr könnte ein Ausfall einer dieser Geldhäuser Verwerfungen in der gesamten Wirtschaft des Landes auslösen.
Obsolet geworden seien in dem Gesetzesvorschlag Bestimmungen zur Verlustgarantie des Bundes gegenüber der UBS. Denn die UBS hat den Garantievertrag inzwischen gekündigt. Zur Absicherung der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS - dem größten Zusammenschluss in der Bankbranche seit der Finanzkrise - hatten Notenbank und Regierung ein staatliches Sicherheitsnetz von 209 Milliarden Franken gespannt. Als Teil davon habe der Staat Verluste der UBS im Umfang von bis zu neun Milliarden Franken in Zusammenhang mit der Abwicklung von Credit-Suisse-Aktiven übernommen.