Russland-Embargo: Nachweispflichten für Metall-Importe werden zum Problem
Ab Oktober dürfen Eisen- und Stahlwaren auch aus Drittstaaten nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden, wenn Vorprodukte aus Russland stammen.
Foto: W. Schuering/WirtschaftsWocheDüsseldorf. Bei der Firma Amec im niedersächsischen Wedemark, einem Importeur elektronischer Bauteile, stapeln sich seit wenigen Tagen die Kundenanfragen. „Alle wollen von uns einen Nachweis, dass es für ihre bestellten Artikel keine Vorlieferanten aus Russland gab“, berichtet Geschäftsführer Marcel Fehrmann.
Ausgelöst werden die hektischen Bitten von der EU-Kommission. Sie nämlich untersagt seit dem 30. September, Waren aus Drittländern zu kaufen, einzuführen oder zu transportieren, die mit Eisen- oder Stahlteilen aus Russland versehen sind. Mit dem verschärften Embargo sollen dem Land weitere Einnahmequellen verwehrt werden, die den Krieg in der Ukraine finanzieren.
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Schon seit März 2022 existiert für EU-Unternehmen ein Importverbot für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland. Seit wenigen Tagen jedoch untersagt Brüssel außerdem die Einfuhr von Artikeln aus allen übrigen Ländern, sobald sich in ihnen Vorprodukte russischen Ursprungs befinden.
Die Liste der EU-Verordnung ist gewaltig und reicht von Roheisen-Blöcken bis zu simplen Haushaltseinrichtungen. Fensterläden, Nägel, Ketten, Federblätter oder Heizkörper müssen Händler und Speditionen auf mögliche Russlandverbindungen prüfen, aber auch Essbestecke, Geländer, Kannen, Dosen, Kabel oder Drähte. Der üppige Katalog startet mit Schrauben und endet bei Schiffsankern.