Investitionsrisiken und Nachhaltigkeit ins Gleichgewicht bringen – Bewertung des geistigen Eigentums
Geistiges Eigentum
- 27.12.2023

Den Anker setzen, durch den Schutz der eigenen Marke

Mit Nachhaltigkeit assoziierte Marken können demnach sehr attraktiv für Unternehmen und somit auch für Investoren sein. Ein Beispiel für nachhaltige oder auch "grüne Marken" liefert das European Union Intellectual Property Office (EUIPO), in dessen Datenbank sich über 900 "Harmonised Green Terms" finden lassen, die Nachhaltigkeitsthemen abdecken. Zur Bestimmung dieser als nachhaltig klassifizierten Marken setzt das EUIPO nicht nur auf eine spezielle Ausbildung der Prüfer, sondern auch auf die Unterstützung durch künstliche Intelligenz. Dies führt zu klaren Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in den Katalog nachhaltiger Marken aufgenommen zu werden.
Eine nachhaltige oder "grüne" Marke ist förderlich für eine positive Kundenwahrnehmung von Unternehmen, Produkten und Services. Aber neben den Nachhaltigkeitsanforderungen dieser Marken müssen auch die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Anmeldung und spätere Nutzung der Marke erfüllt sein.
Sicher durch internationale Patentgewässer navigieren

Die Anreize durch Politik, Investoren und Kunden für die Entwicklung nachhaltiger Technologien nehmen zu und sind für manche Branchen bereits verpflichtend. Die EU hat entschieden das ab 2035 keine neuen Autos mit Verbrennermotor zugelassen werden. Das macht die Entwicklung nachhaltiger Innovationen und deren Schutz durch "grüne Patente" – nicht nur in der Autoindustrie – aussichtsreich und für Unternehmen und Investoren gleichermaßen finanziell attraktiv. Mit der gesteigerten Attraktivität geht allerdings auch eine erhöhte Gefahr für Patentverletzungen einher. Für Patentinhaber ist daher erhöhte Wachsamkeit geboten. Sie sollten ihre Konkurrenten und mögliche Fälschungen genau im Blick behalten.
Dafür ist eine Strategie zur Identifizierung und Verfolgung von Patentverletzungen, sowie eine möglichst umfassende Überwachung der globalen Patentlandschaft empfehlenswert. So können rechtzeitig Patentanmeldungen von Wettbewerbern erkannt werden, die möglicherweise einem eigenen Schutzrecht entgegenstehen und damit Potenzial für einen Einspruch bieten. Darüber hinaus gibt die globale Patentlandschaft nicht nur Auskunft über den Stand der Technik, der dabei hilft, eigene Verletzungen und kostspielige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Außerdem kann sie auch strategisch wertvolle Hinweise auf Trends, Chancen und Risiken sowie die Pläne des Wettbewerbs liefern.
In ruhigem Fahrwasser durch den weltweiten Ozean der Patentämter
Ganz gleich, ob Unternehmen mit eigenen Ressourcen, unterstützt durch externe Finanzierungen oder beides, nachhaltige Innovationen vorantreiben, gilt es immer, das Investitionsrisiko zu minimieren. Das Europäische Patentsystem dient als gutes Beispiel. So haben sich alle Mitgliedstaaten der "European Patent Convention" grundsätzlich dazu bereit erklärt, ein durch das Europäische Patentamt erteilte Patent auch in ihren Ländern zu prüfen und gegebenenfalls zu akzeptieren. Für Patenanmelder bedeutet das, dass sie mit einer europäischen Patentanmeldung 39 Länder zur Auswahl haben, in denen ihre Erfindung geschützt werden kann.Mit der diesjährigen Einführung des Einheitspatents und des dazugehörigen Einheitlichen Patentgerichts ist es aktuell sogar möglich, Patentschutz in 17 Mitgliedsstaaten der europäischen Union zu erhalten, ohne eine weitere Prüfung durch die nationalen Patentämter dieser Staaten.
Beide Modelle – Europäisches Patent und Einheitspatent – bieten Vor- und Nachteile. Während die Erteilung eines europäischen Patents durch die einzelnen nationalen Patentämter langwierig und kostspielig sein kann, bietet sich auf der anderen Seite die Möglichkeit gezielt einzelne Länder auszuwählen – auch außerhalb der Europäischen Union (zum Beispiel England und Türkei). Das Einheitspatent bietet hingegen aktuell "nur" Schutz in den 17 Staaten, die es bislang ratifiziert haben. Die Verhandlung von Einsprüchen und Nichtigkeitsklagen vor lediglich einer juristischen Instanz, dem Einheitlichen Patentgericht, macht es allerdings auch leichter angreifbar.
Ein vermeintlich kleiner, aber dennoch nicht zu vernachlässigender Risikofaktor hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Patentschutzes ist es, den Patentinhaber aktuell zu halten. Das gilt insbesondere im Zuge von M&A-Transaktionen. Um einen erfolgreichen Deal nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die jeweiligen Patentämter über Besitzwechsel und geänderte Lizenzvereinbarungen zu informieren. Geschieht dies nicht, kann es zum Verlust des Patentschutzes und gegebenenfalls auch zu kostspieligen Verletzungsklagen führen.
Kurs setzen Richtung nachhaltigem Erfolg

Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten ist bereits heute für viele Unternehmen Realität. Sollten aber die genannten Anreize dazu führen, dass in Zukunft alles "grün" wird, wie können dann auf dieser Basis "risikoreiche" von "lukrativen Investments" unterschieden werden?
Wie eingangs erwähnt, liegt die Lösung im Pragmatismus und ausgewogenen Erwartungen. Letztendlich ist ein maßgeschneidertes IP-Valuation-Projekt zur Bewertung von geistigem Eigentum eine der besten Möglichkeiten, um zusätzliche Klarheit für Investoren zu schaffen. Die Angabe des Werts eines Zielportfolios in Euro und Cent hilft dabei, Risiken einzuschätzen und diese gegenüber einem positiven Nachhaltigkeitseffekt abzuwägen.
Wenn die See also einmal rauer wird, kann ein erfahrener IP-Steuermann dabei helfen, dass Schiff auf den richtigen Kurs und letztendlich sicher in den Hafen zu bringen.