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KlimakatastropheWeltrettung mit Jura? Dieses Buch macht Hoffnung

Keine Lust auf Pessimismus: In einem aktuellen Buch skizzieren ein Journalist und eine Professorin, wie die Welt mithilfe des Rechts verbessert werden kann. Doch der Ansatz hat Grenzen.Ben Mendelson 14.04.2024 - 13:20 Uhr
Ronen Steinke („Süddeutsche Zeitung“) und Nora Markard (Uni Münster) haben „Jura not alone“ geschrieben. Foto: Andreas Schmidt

Düsseldorf. Das Timing hätte kaum besser sein können: Erstmals war am Dienstag eine Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgreich. Eine Gruppe Schweizer Seniorinnen bekam recht, dass ihr Heimatland nicht genug für den Klimaschutz tue, um die Menschenrechte der Seniorinnen zu schützen – und das exakt einen Tag bevor Ronen Steinke und Nora Markard zu genau diesem Thema ein Buch veröffentlichten.

Mit „Jura not alone: 12 Ermutigungen, die Welt mit den Mitteln des Rechts zu verändern“ legen die Rechtsprofessorin Markard und der Journalist Steinke eine aktuelle Erklärung vor, wie die Polykrisen dieser Zeit durch Gesetze und Klagen abgemildert werden könnten. Es ist ein optimistisches und streitbares Buch.

Und es passt in die Zeit. Klimakatastrophe, AfD-Verbot, Gender-Pay-Gap, Asylrecht, Raubkunst in Museen oder die Wohnungsnot: Alle im Buch angerissenen Themen werden aktuell debattiert – oft ohne das hilfreiche juristische Hintergrundwissen, das Steinke und Markard mitbringen. Doch kann die Weltrettung mit Gesetzen und Urteilen wirklich gelingen?

Klimaschutz durch Gerichtsurteile

Das entscheidende Kapitel des Buches widmet sich dem Klimaschutzrecht. Ronen Steinke, Rechtsexperte und Journalist bei der „Süddeutschen Zeitung“, erklärt die Bedeutung von „Jura not alone“ wie folgt: „Wer den Planeten kaputt macht, der begeht ein Unrecht.“ Doch wie kann so ein Unrecht geahndet werden bei einer Sache, die allen gehört, wie das Meer, die Luft, der Wald?

In vielen Fällen von Umweltverschmutzung gilt hier der juristische Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Vorsätzlich gelegte Brände in Urwäldern, Abwasserverschmutzung, Luftverpestung – vieles wird nicht geahndet, weil die Strafverfolgungsbehörden nicht hinterherkommen.

Doch seit einigen Jahren gibt es immer mehr Fälle von sogenannten Klimaklagen: Von den Folgen des Klimawandels betroffene Menschen klagen vor hohen Gerichten gegen Staaten oder Unternehmen wegen der von ihnen verursachten Schäden. Und immer öfter gewinnen sie – wie zuletzt die Schweizer Seniorinnen.

Ein für Steinke und Markard bahnbrechendes Urteil erging im April 2021 vom Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten neun junge Menschen gegen das aus ihrer Sicht ungenügende Klimaschutzgesetz. Das Verfassungsgericht verdonnerte daraufhin die Große Koalition zu strengeren Klimazielen. In „Jura not alone“ werden auch ähnliche Fälle in anderen Ländern beschrieben. Steinke und Markard schildern detailreich, wer die Klagen auf den Weg brachte und wie genau die Gerichte entschieden.

All das ist nicht neu, weil die Urteile dem geneigten „Tagesschau“-Rezipienten bekannt sein dürften. Doch als gesammelte Einordnung des Phänomens „Klimaurteile“ schafft das Buch einen Mehrwert. Denn derartige Fälle dürften in den kommenden Jahren häufiger auftreten.

Weltrettung nicht allein mit Jura

Allerdings: Für eine echte Wende im Klimaschutz reichen auch die beschriebenen Urteile noch nicht aus. Denn bislang blieb eine radikale Veränderung in den Bemühungen der betroffenen Regierungen aus. Die Klimaurteile erreichten also eher kleine Veränderungen. Dennoch feiern die Optimisten Steinke und Markard die Fortschritte.

Die Münsteraner Juraprofessorin Markard sagt aber auch: „Das Recht allein wird uns nicht retten. Es braucht Menschen, die Recht mit Leben und Werten füllen!“ Sie setzt besondere Hoffnung in den juristischen Nachwuchs, dem sie täglich im Hörsaal begegnet. Aber ist die Zeit für radikalen Klimaschutz nicht viel zu knapp, um auf heutige Jurastudierende zu warten?

Nora Markard, Ronen Steinke:
Jura not alone
campus
282 Seiten
ISBN: 9783593518503
25 Euro

Das Recht gilt in „Jura not alone“ auch als Korrektiv zu kurzfristig und egoistisch orientierten Mandatsträgern. „Gerichte halten die Minderheitenrechte hoch von denen, die nicht am Tisch sitzen“, sagt Steinke. Etwa von Kindern, die noch nicht wählen können, aber am heftigsten vom Klimawandel betroffen sein werden.

„Wenn man eine Forderung hat, die populär ist, dann braucht man sich dafür nicht erst auf ein Recht zu berufen“, so Steinke. So könne das Rechtssystem helfen, längerfristiger zu denken und zu handeln als bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode.

Auch gegen sexistische Probleme sollte das Recht stärker wirken, fordert Nora Markard. Sie benennt etwa die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Der bereinigte Wert gibt an, wie viel weniger Frauen bei der gleichen Tätigkeit und Qualifikation im Vergleich zu Männern verdienen.

„Die knapp sieben Prozent bereinigter Gender-Pay-Gap sind rechtswidrig!“, sagt Markard. Und dabei sei Lohngleichheit bereits seit 1955 in Deutschland verbindlich. Doch da die Frauen individuell für ihr Recht klagen müssten, würden sie diese Diskriminierung häufig hinnehmen oder den Arbeitsplatz wechseln. Eine Lösung wäre also, häufiger dagegen zu klagen. Besser wäre es laut Markard aber, das System umzudrehen, damit Unternehmen Transparenz schaffen und rechenschaftspflichtig werden müssten.

Eine stärkere Justiz, nicht „Law and Order“

Allerdings bemängeln die beiden Juristen in vielen Fällen auch die fehlende Rechtsdurchsetzung – die in Deutschland auch an einer unterfinanzierten Justiz liege. Doch „eine heruntergesparte Justiz ist zum Vorteil der Starken in der Gesellschaft und zum Nachteil der Kleineren“, bemängelt Ronen Steinke. Reichere könnten sich mit ihren Ressourcen dann noch besser durchsetzen.

So werden Verfahren eingestellt, Straftaten verjähren – oder ihnen wird erst gar nicht nachgegangen. Dabei sei der Ruf nach einer stärkeren Justiz keine Forderung nach „Law and Order“, betont der Jurist.

Steinkes Forderung steht allerdings die „schwarze Null“ entgegen, die Milliardeninvestitionen in das Rechtssystem erschwert. Das wirke sich negativ auf die demokratische Selbstbestimmung der Bevölkerung aus, kritisiert Steinke. Doch: Eine politische Mehrheit, um daran etwas zu ändern, ist aktuell nicht zu erkennen. Optimismus hin oder her.

Kontinuität des Unrechts

Frustrierend bleiben die Erkenntnisse aus dem Kapitel zum Eigentum, in dem auch Kolonialraub und „Arisierungen“ thematisiert werden. Zumal das Unrecht bis heute vielfach nicht ausgeglichen wurde. Im Gegenteil, so Steinke: „An den Wänden so vieler Museen hängt frisch gestohlene Ware, und der deutsche Staat betreibt diese Museen. Es ist verblüffend, dass niemand da ein schlechtes Gewissen hat.“

Hier seien zudem die Gesetze Teil des Problems, weil täterfreundliche Regelungen teilweise fortbestünden. Die Autoren fordern ein Gesetz, das dieses Unrecht als solches kennzeichnet und Rückgaben anordnet.

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Insgesamt ist „Jura not alone“ ein optimistischer Versuch der Autoren, die Welt mithilfe des Rechts zu verbessern. Wie realistisch die Umsetzung ihrer Vorschläge ist, bleibt offen. Andererseits dürfte genau so ein Schuss Optimismus in der aktuellen Zeit der Polykrisen vielen Menschen guttun. Und erst durch das Wissen über theoretisch begehbare Wege der Veränderung wird diese überhaupt möglich.

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