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BankingLastschrift zurückgeben und Einzugsermächtigung widerrufen

Lastschriften werden heute innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Doch lassen sie sich wieder zurückbuchen und kann man eine Einzugsermächtigung widerrufen? 14.03.2024 - 11:55 Uhr Artikel anhören

Lastschriften zurückgeben und Einzugsermächtigungen widerrufen

Foto: dpa

Düsseldorf. Der Zahlendreher in der IBAN, das vergessene Komma beim Überweisungsbetrag oder eine Betrugsmasche: Jeden Tag wechseln größere und kleinere Geldbeträge ungewollt den Besitzer. Doch was passiert, wenn man eine Lastschrift zurückholen möchte? Geht das überhaupt? Ein Überblick. 

Kann man Lastschriften zurückbuchen?

Ja, Kontoinhaberinnen und -inhaber können Lastschriften zurückbuchen lassen. Dabei ist allerdings wichtig, ob es sich bei der Lastschrift um eine genehmigte oder eine ungenehmigte Lastschrift handelt. Das ist entscheidend dafür, wie lange eine Lastschrift widerrufen werden kann. Grundsätzlich können Kontobesitzer aber beide Formen zurückbuchen.

Wie lange kann man genehmigte Lastschriften zurückbuchen?

Bei einer genehmigten Lastschrift handelt es sich um eine Überweisung, für welche der Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Eine genehmigte Lastschrift kann innerhalb des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens innerhalb von acht Wochen widerrufen werden. Dafür ist auch keine Angabe eines Grundes nötig.

Am einfachsten ist der Widerruf laut Verbraucherzentralen, wenn das Geld noch nicht von dem belasteten Konto abgebucht und dem Empfängerkonto gut geschrieben wurde. Denn in diesem Fall muss die Bank des Kontoinhabers nicht mit der Bank des Empfängers kommunizieren. In der Regel dauert es zwischen drei und 24 Stunden bis eine Überweisung zwischen zwei Kreditinstituten abgewickelt ist. Am Wochenende ist das Fenster etwas länger und kann bis zum nächsten Bankarbeitstag dauern. Falls das Geld innerhalb einer Bank transferiert wird, geschieht das oft in Echtzeit.

Wie lange kann man ungenehmigte Lastschriften zurückbuchen?

Überweisung, welche vorher nicht durch den Kontoinhaber gestattet wurden, sind ungenehmigte Lastschriften. Eine ungenehmigte und dadurch widerrechtliche Lastschrift können Banken nach Angaben der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFinbis zu 13 Monate zurückbuchen. Ausgangspunkt dieser 13 Monate ist der Tag, an dem die Bank dem Kunden den Zahlungsvorgang gemeldet hat – beispielsweise durch Kontoauszüge. Per Anruf, E-Mail oder dem persönlichen Besuch in der Bankfiliale können Kontoinhaberinnen die Rückerstattung anstoßen. 

Entstehen durch den Widerruf einer Lastschrift zusätzliche Kosten oder Gebühren?

Generell werden durch den Widerruf der Lastschrift keine Kosten verursacht. Allerdings können durch diese Bankgebühren anfallen, welche in der Regel derjenige trägt, welcher die Rückgabe verursacht hat. So ist beispielsweise der Gläubiger Schuld, falls er zu viel oder zu oft abgebucht hat oder er kein Mandat besaß. Diese Gebühren unterscheiden sich von Bank zu Bank.

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Was ist eine Einzugsermächtigung?

Bei einer Einzugsermächtigung erteilt ein Kontoinhaber einem Vertragspartner das Recht (eine Vollmacht), eine Zahlungen eigenständig von seinem Konto abzubuchen, um einen Schuldenbetrag zu begleichen. Dies kann in Form einer einmaligen oder mehrfachen Zahlung geschehen.

Kann man Einzugsermächtigungen widerrufen?

Auch eine Einzugsermächtigung kann widerrufen werden. Dazu ist allerdings ein Schreiben an den Vertragspartner nötig. Generell hat eine Einzugsermächtigung keine zeitliche Begrenzung. Eine Ausnahme ist, wenn in 36 Monaten keine Überweisung vollzogen wird. Dann verfällt die Vollmacht. Es gibt keine allgemeinen Kündigungsfristen, aber natürlich ist das Datum der nächsten Zahlung zu beachten, falls die Kontoinhaberin diese nicht mehr leisten möchte.

Kündigt man mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung auch den eigentlichen Vertrag?

Mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung kündigt man nicht den eigentlichen Vertrag. Dementsprechend müssen Kontoinhaber die vereinbarten Beträge auch weiter durch eigenständige Überweisungen leisten. Bei regelmäßig fälligen Beträgen bietet sich ein Dauerauftrag an, welcher ohne großen Aufwand jederzeit gekündigt werden kann.

Falls nach der Kündigung der Einzugsermächtigung weiterhin Geld von dem Konto abgebucht werden sollte, können Kontoinhaber diese als ungenehmigte Lastschriften zurückfordern.

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Dieser Artikel erschien bereits am 02.04.2020. Der Artikel wurde am 14.03.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

nb
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