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Kapitalerträge 2024Was ist ein Freistellungsauftrag – und warum ist er wichtig?

Im vergangenen Jahr wurde der Freibetrag auf Kapitalerträge zuletzt erhöht. Man kann diesen mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank beanspruchen. Warum das sinnvoll ist und wie das Ganze funktioniert.Luca Schafiyha 30.01.2024 - 15:40 Uhr Artikel anhören

Lesen Sie hier, wie Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen.

Foto: imago images/Noah Wedel

Wer 2024 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss einen Teil davon versteuern. Kapitalerträge von bis zu 1.000 Euro sind jedoch schon seit 2023 steuerfrei. Damit der Freibetrag jedoch gilt, benötigt die Bank oder das Kreditinstitut einen sogenannten „Freistellungsauftrag“ – fristgerecht. Ein Überblick. 

Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Gewinne, die Sie aus einer Geldanlage erzielen. Das können Zinsen aus Tagesgeld- oder Sparkonto sein oder aber auch realisierte Gewinne aus beispielsweise Wertpapieren, Fondsausschüttungen und Dividenden. Auch Derivate und Gewinne aus Kryptowährungen fallen unter den rechtlich festgelegten Begriff.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Wer mit seinen jährlichen Kapitalerträgen den Freibetrag von 1.000 oder 2.000 Euro übersteigt, muss den Überschuss mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuern, dazu kommen gegebenenfalls noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Doch um den Freibetrag geltend zu machen, ist ein Freistellungsauftrag notwendig. Wichtig: Der Freistellungsauftrag muss aktiv erteilt werden, um zu vermeiden, dass auf die gesamten Kapitalerträge Steuern fällig werden.

Wie erteilt man den Freistellungsauftrag?

Normalerweise bietet jede Bank ein Formular an, das Kunden schlicht ausfüllen und einreichen. Besitzen Kunden mehrere Konten bei verschiedenen Banken, muss man separat bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen und diesen auf die verschiedenen Konten und Depots aufteilen. Kunden sollten daher in etwa abschätzen, wie viel Gewinn wo erzielt wird. Bei einigen Banken funktioniert das auch digital oder im Online-Banking.

Achtung bei zu hoher Freistellung: Es ist wichtig, dass die Summe der erteilten Freistellungsaufträge insgesamt nicht 1.000 Euro überschreitet. Für Eheleute liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Überhöhte Freistellungsaufträge gelten als Verletzung des Steuerrechts.

Bei einer Falschangabe droht eine Strafe, da das Finanzamt jegliche Freistellungsaufträge überprüft. Sollte man also mehr angeben, als einem zusteht, stellt das einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar, was üblicherweise mit einer Ordnungsstrafe geahndet wird.

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Wer kommt für einen Freistellungsauftrag infrage?

Grundsätzlich steht die Möglichkeit eines Freistellungsauftrages jedem zu – sogar Kindern. Parat haben sollten Anleger in erster Linie ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Ohne sie läuft nichts; die aus elf Ziffern bestehende Nummer kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZsT) erfragt werden. Ein Freistellungsauftrag gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr und kann nur zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gekündigt werden. 

Dabei ist eine unbefristete Erteilung möglich. Sie gilt so lange, bis sie entweder durch einen neuen Auftrag geändert oder aber aktiv widerrufen wird. Rückwirkend sind keine Änderungen möglich. Berücksichtigt werden nur Änderungen vor dem neuen Kalenderjahr, üblicherweise der letzte Arbeitstag des Jahres. In manchen Fällen variiert dieser Stichtag jedoch, sodass man sich im Zweifelsfall bei seinem Kreditinstitut informieren sollte.

Was gilt es noch zu beachten?

Menschen mit Kapitalerträgen sind gut beraten, den Freistellungsauftrag gleich bei der Konto- oder Depoteröffnung zu erteilen. Sollte kein Freistellungsauftrag vorliegen, führen Banken gezwungenermaßen die fällige Abgeltungssteuer ohne Berücksichtigung des Freibetrags ans Finanzamt ab, sobald beispielsweise Zinsen gutgeschrieben werden. Nehmen Kunden während des Jahres eine Änderung an einem Freistellungsauftrag vor, ist es möglich, bereits abgeführte Abgeltungssteuern erstattet zu bekommen. Bei Kontoauflösung müssen Kunden zusätzlich die Löschung eines Freistellungsauftrags beauftragen, damit kein ungenutzter Freibetrag bestehen bleibt.

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Schließlich kümmert sich nach erfolgreichem Antrag eines Freistellungsauftrages die Bank darum, dass die Steuern ans Finanzamt abgeführt werden – und der Gewinn nach Steuern ausgezahlt wird. Ist kein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt, lässt sich im Nachgang die zu viel gezahlte Steuer per Einkommensteuererklärung zurückholen. Nachteil: Der Weg ist deutlich umständlicher und erfordert das Warten auf den Steuerbescheid, bevor man das Geld zurückerhält.

Erstpublikation: 23.01.2023, 16:18 Uhr (zuletzt aktualisiert am 30.01.2024, 15:40 Uhr).

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