Nach Bilanzskandal: Gutachten verstärkt Kritik an Bafin im Fall Wirecard
Der Chef der Finanzaufsicht verteidigt das Verhalten seiner Behörde im Fall Wirecard gegen Vorwürfe aus der Politik.
Foto: dpaDüsseldorf. Im Bilanzskandal um Wirecard gerät die Finanzaufsicht Bafin verstärkt unter Druck. Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags hätte Bafin-Chef Felix Hufeld früher eingreifen können. Das geht aus einem Gutachten der Einrichtung hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.
Dem Gutachten zufolge hätte die Bafin bei erheblichen Zweifeln tätig werden können. In dem Gutachten wird geklärt, inwieweit „noch Prüfungsbefugnisse der Bafin bestehen, wenn die Prüfstelle ihren Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt.“ Insbesondere werde eine Einschätzung dazu abgegeben, „ob solche Prüfungsbefugnisse der Bafin schon während der Prüfung durch die Prüfstelle bestehen“.
Hufeld hatte noch beim Finanzausschuss in der vergangenen Woche das Verhalten seiner Behörde im Fall Wirecard verteidigt. Er verwies darauf, dass man nur die Wirecard Bank beaufsichtigte, nicht aber den Rest des Konzerns. Denn obwohl Wirecard ein Zahlungsdienstleister ist, galt es als Technologieunternehmen und unterstand deshalb nicht als Ganzes der Aufsicht der Bafin.
Doch so einfach ist die Sache nicht, wie das Gutachten nun nahelegt. Darin ist erklärt, wie das Wertpapierhandelsgesetz genau zu verstehen ist. Demnach gesteht dieses der Bafin zu, in zwei Fällen einzugreifen: Zum einen, wenn es „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses“ gebe und zum anderen, wenn es durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Zweifel „an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung“ gebe.
Grundsätzlich führe die DPR in eigener Hoheit Prüfungen durch, führt der wissenschaftliche Dienst aus. „Die Bafin hat allerdings auch eine Überwachungsaufgabe gegenüber der Prüfstelle.“ Das gelte etwa im Fall „erheblicher Zweifel“ an der Arbeit der DPR.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Professor Klaus Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): „Wird ein Prüfungsauftrag der Bafin nach deren Einschätzung durch die DPR nicht zeitgerecht oder nach Einsatz entsprechender Ressourcen durchgeführt, begründet dies meines Erachtens erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die DPR, sodass die BaFin das Verfahren an sich ziehen kann.“
Das Gutachten zieht die Bilanz, „dass schon vor Abschluss der Prüfung durch die Prüfstelle eine eigenständige Prüfung durch die Bafin (...) möglich ist“, wenn erhebliche Zweifel an dem Prozedere bestünden.
Forderung nach Rücktritt Hufelds
Noch deutlichere Wort fand der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte: „Die Bafin hätte im Fall Wirecard einschreiten können, und aus meiner Sicht auch müssen“, sagte er dem Spiegel.
Seiner Meinung nach hätten die zahlreichen Berichte über die Probleme bei Wirecard ausgereicht, um erhebliche Zweifel zu begründen und somit seitens der Bafin eine Bilanzprüfung durchzuführen. Dafür sehe der FDP-Politiker die Bafin-Spitze deshalb persönlich in der Verantwortung. Demnach müssten aus seiner Sicht sowohl Behördenchef Hufeld, als auch die Exekutivdirektorin für die Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, „ihren Posten aufgeben“, heißt es weiter in dem Medienbericht. Dies sei auch für eine unvoreingenommene Aufarbeitung der Versäumnisse bei Wirecard notwendig.
Auf eine Anfrage des Spiegels erklärte die Bafin, dass Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard „nicht automatisch erhebliche Zweifel an der Durchführung der ordnungsgemäßen Prüfung durch die DPR“ begründeten. Die Hürde liege „schon nach dem Gesetzeswortlaut“ sehr hoch: Weder „einfache Zweifel oder auch nur ernstliche Zweifel“ reichten aus, um ein Eingreifen der Bafin zu rechtfertigen. Auch die DPR betont, dass „zu keinem Zeitpunkt Mängel im Prüfablauf vorlagen“, heißt es in dem Bericht.