Sparverträge: Aufsicht legt im Streit um Zinsen Berufung ein
Frankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin geht im Streit um die korrekte Verzinsung von Sparverträgen den nächsten juristischen Schritt: Sie legt Berufung ein und zieht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Das teilte die Bafin am Montagvormittag mit.
„Wir stehen als Bafin auch weiterhin für eine Auslegung der Eingriffsbefugnisse im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes ein und streben in der Berufung eine höherinstanzliche Bestätigung unserer Rechtsposition an“, sagt Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Zudem erwarte die Aufsicht durch ein weiteres Urteil eine größere Rechtssicherheit für ihre künftige Verwaltungspraxis.
Ende Oktober hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage mehrerer Banken gegen eine Allgemeinverfügung der Bafin zu Nachzahlungen von Zinsen stattgegeben. Laut der Gerichtsentscheidung ist die Aufsicht mit ihrer Anweisung aus dem Jahr 2021 zu weit gegangen.
Die Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, unter welchen Bedingungen die Bafin im Sinne des Verbraucherschutzes handeln und Banken ein bestimmtes Vorgehen gegenüber Kundinnen und Kunden auferlegen darf. Letztlich geht es auch darum, wie viel Macht die Aufsichtsbehörde gegenüber den Finanzinstituten hat.
Die Bafin hatte Banken vor dreieinhalb Jahren per Allgemeinverfügung aufgefordert, ihre Kunden über unwirksame Zinsklauseln in lang laufenden Sparverträgen zu informieren und sich zu Zinsnachzahlungen zu verpflichten – entweder über individuelle Verträge oder im Zuge weiterer Entscheidungen von Zivilgerichten. Die Aufsicht reagierte, weil sie einen „verbraucherschutzrelevanten Missstand“ sah und „eine Vielzahl“ von Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln.
Mehr als 1000 Banken legten Widerspruch ein
Die Finanzbranche kritisierte die Allgemeinverfügung vehement. Mehr als 1100 Geldhäuser – fast alle deutschen Banken – legten zunächst Widerspruch ein. Später klagten sechs Kreditinstitute stellvertretend für die Branche vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.
Hintergrund ist ein langwieriger Streit um die korrekte Verzinsung von Prämiensparverträgen. Laut Bafin gab es im Jahr 2021 rund 1,1 Millionen solcher Sparverträge, die meist in den Jahren 1990 bis 2005 abgeschlossen wurden. Ihre Zahl dürfte inzwischen allerdings drastisch gesunken sein, weil zahlreiche Sparkassen Prämiensparverträge in großem Stil gekündigt haben. Je nach Verjährungsfrist – meist drei Jahre – könnten aber auch auf gekündigte Sparverträge Nachzahlungen fällig werden.
Bei Prämiensparverträgen erhalten Verbraucher neben einem steigenden Bonus einen variablen Grundzins. Über die Berechnung des variablen Grundzinses wurde gestritten – unter anderem über den dabei zu nutzenden Referenzzins.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Oktober 2021 und im Juli 2024 wichtige Urteile gefällt, aus denen Zinsnachzahlungen für viele Prämiensparer folgen könnten. Allerdings zahlt nur ein Teil der Sparkassen von sich aus Zinsen nach.
So ergab eine Handelsblatt-Umfrage unter den 35 größten Sparkassen kürzlich, dass nicht einmal die Hälfte der Kreditinstitute aktiv auf Sparerinnen und Sparer zugeht und Nachzahlungen anbietet. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) moniert, dass die Kreditinstitute selten proaktiv ihre Kunden auf Nachzahlungen ansprächen. Die Bafin rät Prämiensparern, ihre Verträge zu prüfen und Ansprüche geltend zu machen, bevor diese verjähren.
Verbraucherschützer begrüßten das Vorgehen der Aufsicht. „Die Bafin setzt sich erkennbar für praxisnahen Verbraucherschutz ein“, sagte Dorothea Mohn, die Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV. Sie hält es für ein Problem, wenn Banken und Sparkassen „ein gutes und richtiges Eingreifen der BaFin vor Gericht einfach verhindern können“. So würden die Rechtsgrundlagen der Aufsicht nicht stimmen.