Cum-Ex-Skandal: Gericht sieht Merkmale der organisierten Kriminalität und verurteilt Anwalt zu Haftstrafe
Frankfurt. Es ist ein tiefer Fall für einen ehemaligen Topjuristen: Im Skandal um Aktienkreisgeschäfte der Maple Bank zulasten des Fiskus hat das Landgericht Frankfurt den bekannten Steueranwalt Ulf Johannemann wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Werner Gröschel begründete das Urteil gegen den einstigen weltweiten Steuerchef der Topkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer mit den verursachten „aberwitzig hohen Steuerschäden“ sowie „einer hohen kriminellen Energie“. Johannemann habe „ganz zentrale Tatbeiträge“ geleistet, dies stünde völlig außer Frage.
In Richtung Johannemann sagte er: „Sie haben es uns schwer gemacht. Ich hatte die ganze Zeit den Eindruck, dass Sie in der Verhandlung auf das Tor in der Nachspielzeit gewartet haben.“ Johannemann hatte erst kurz vor Ende des Prozesses ein Geständnis abgelegt.
Ein zusammen mit Johannemann angeklagter früherer Maple-Banker, der deutlich früher geständig war, kam milder davon. Ihn verurteilte das Gericht zu einer Strafe von zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Bei ihm wird außerdem Vermögen in Höhe von 1,9 Millionen Euro abgeschöpft, und er muss 360 Tagessätze zu je 175 Euro zahlen, also 63.000 Euro.
Die Maple Bank betrieb Cum-Ex-Geschäfte, mit denen zwischen 2006 und 2011 insgesamt 374 Millionen Euro Steuern hinterzogen wurden. Das Prinzip dieser Geschäfte bestand darin, Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch kurz vor dem Ausschüttungstag zwischen verschiedenen Beteiligten hin- und herzuschieben. Dann beantragten mehrere Beteiligte die Rückerstattung von Kapitalertragsteuern, aber nur einer von ihnen hatte sie vorher tatsächlich gezahlt.
Nach Ansicht des Gerichts gab es „bandenmäßige Strukturen bei der Maple Bank“, die Cum-Ex-Geschäfte hätten die Merkmale der „organisierten Kriminalität“ weitgehend erfüllt.
Mehrere Beteiligte bereits verurteilt
In einem ersten Strafverfahren zu den Cum-Ex-Geschäften hatte das Landgericht Frankfurt bereits vier ehemalige Maple-Banker verurteilt. Der frühere Chef der Bank musste für vier Jahre und vier Monate in Haft. Zwei weitere Banker erhielten Haftstrafen ohne Bewährung, einer kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Das Strafmaß für Johannemann bemisst sich daran, dass er der maßgebliche Berater der Maple Bank bei den Cum-Ex-Geschäften war.
„Sie haben ganz eindeutig eine zentrale Position eingenommen und die Gespräche gelenkt“, sagte Gröschel in der Urteilsbegründung. Dabei habe Johannemann von Anfang an gewusst, was bei der Maple Bank lief.
Konkret erstellte Johannemann in den Jahren 2006 bis 2009 jeweils vor der Dividendensaison Gutachten für die Bank. Im Ergebnis bejahte Johannemann darin die Rechtmäßigkeit der Deals, mit denen die Bank den Steuerzahler schädigte.
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der Jurist in seinen Expertisen die geplanten Cum-Ex-Geschäfte teilweise bewusst falsch dargestellt haben. Die Ermittler sprachen davon, dass die Johannemann-Gutachten auch „abwegige Schlussfolgerungen" enthielten. Bei einer späteren Betriebsprüfung behinderte der Freshfields-Anwalt die Beamten, anstatt sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Vor dem Hintergrund betonte das Gericht jetzt die eigentliche Rolle des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege. In der Praxis sei dagegen das Motto oft, die Wünsche des Mandanten zu erfüllen. Johannemann hätte objektiv und subjektiv die Möglichkeit gehabt, die Maple Bank anders zu beraten. Dass er es nicht tat, wiege umso schwerer, weil es bei Cum-Ex nicht darum ging, dass der Mandant Steuern spart, sondern darum, dem Staat in die Tasche zu greifen.
Hart ins Gericht ging Gröschel mit Johannemann auch mit Blick auf sein späteres Verhalten, sogar bis in den Prozess hinein. Er habe ihm geraten, „die Zeit zu nutzen, um eine rückhaltlose Aufklärung zu befördern. Das haben Sie nicht gemacht.“
Zu seinem Nachteil wertete das Gericht auch, dass die Geschäfte letztlich zur Insolvenz der Maple Bank geführt haben und Johannemanns frühere Kanzlei Freshfields durch den Skandal in Mitleidenschaft gezogen worden ist.
In den letzten Wochen der Hauptverhandlung hatte sich bereits abgezeichnet, dass das Gericht zu einem Schuldspruch kommen würde. Richter Gröschel hatte in einem Zwischenfazit Anfang Dezember 2023 von einer „hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit“ gesprochen. Die bisherige Beweisaufnahme habe in weiten Teilen ergeben, dass die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft zuträfen. Johannemann seien die Details der Geschäfte bekannt gewesen, auch deren Struktur.
Gröschel hielt Johannemann allerdings zugute, dass dieser anders als der vor dem Landgericht Bonn rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilte Anwalt Hanno Berger „nicht in der Form konzeptionell beteiligt“ gewesen sei und „auch nicht finanziell in der Form partizipiert“ habe. Auch deshalb sei er nur Gehilfe und nicht Mittäter.
Ohne Freshfields keine Cum-Ex-Geschäfte
Im Wesentlichen folgte die Strafkammer den Feststellungen der Staatsanwaltschaft. „Ohne die Beratung durch die Kanzlei Freshfields hätte es die Cum-Ex-Geschäfte nicht gegeben“, sagte der federführende Ankläger Hun Chai im Plädoyer der Staatsanwaltschaft Mitte Januar. Die Ankläger hatten deshalb sogar eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für Johannemann gefordert.
Erst kurz zuvor hatte Johannemann in einer persönlichen Erklärung vor Gericht eingeräumt, im Maple-Mandat Fehler gemacht zu haben. Er sprach sogar davon, „als Berater versagt zu haben“. Er hätte „nicht schweigen dürfen, sondern es schon viel früher zum Schwur kommen lassen müssen“.
Johannemanns Verteidiger forderten in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe. Ihr Mandant sei nicht Täter gewesen, sondern habe Beihilfe geleistet. Er habe der Maple Bank lediglich dabei geholfen, die illegalen Geschäfte zu betreiben.
Verteidiger Werner Leitner erklärte, Johannemann habe nicht mit direktem Vorsatz gehandelt. Vielmehr habe er in Kauf genommen, dass die Maple Bank mit ihren Cum-Ex-Geschäften Steuern hinterzog. Mit seinen Vorstellungen zum Strafmaß konnte Leitner das Gericht nicht überzeugen.
Ob Johannemanns Anwälte Revision einlegen werden, ist noch nicht bekannt. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, müsste Johannemann in Haft.
Erfahrung mit der Gefängniszelle hat Johannemann bereits im November 2019 gemacht. Seinerzeit saß er in Untersuchungshaft, kam aber nach vier Wochen unter anderem gegen vier Millionen Euro Kaution wieder frei.