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Cum-Ex-SkandalM.M. Warburg scheitert mit Klage gegen die Deutsche Bank

Das Oberlandesgericht Frankfurt weist die Forderungen der Hamburger Privatbank deutlich zurück. Das Urteil ist für die gesamte Branche wegweisend.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 02.03.2022 - 15:03 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Trotz der juristischen Rückschläge setzt die Hamburger Privatbank weiterhin alles daran, andere Beteiligte in Mithaftung zu nehmen.

Foto: imago images/teamwork

Düsseldorf. Die M.M. Warburg Bank muss im Streit über die Schäden aus Cum-Ex-Geschäften vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine glatte Niederlage einstecken. Damit scheitert die Hamburger Privatbank auch in zweiter Instanz.

Die Deutsche Bank reagierte erleichtert. „Wir sind sehr zufrieden, dass auch das Oberlandesgericht die Klage von Warburg gegen die Deutsche Bank vollumfänglich abgewiesen hat“, teilte ein Sprecher mit.

Nach der Niederlage in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt hatte das Hamburger Institut versucht, das Ruder herumzureißen. Als sich abzeichnete, dass es keinesfalls gelingen würde, die Deutsche Bank für den kompletten Steuerschaden von 170 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen, änderte Warburg die Strategie und forderte nur noch 63 Millionen Euro.

Das sei der Anteil des Profits, den die Deutsche Bank und deren Geschäftspartner aus den Cum-Ex-Geschäften erhalten hätten. Außerdem tauschte die Bank ihre Anwälte aus: Statt der Kanzlei Raue verpflichtete sie sehr teure Anwälte von der amerikanischen Sozietät Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan.

Geholfen hat das alles nicht – zumindest vorerst. Der Senat des Oberlandesgerichts war der Meinung, dass M.M. Warburg die Frankfurter auch für einen Teil des Schadens nicht heranziehen kann. Bei diesen Kreislaufgeschäften mit kurzer Haltedauer werde seitens des Käufers kein wirtschaftliches Eigentum an den Aktien erworben, entschieden die Richter.

Letztlich muss nach Ansicht des Gerichts die Bank zahlen, die bei den Cum-Ex-Kreisgeschäften die Papiere von dem Leerverkäufer gekauft hat. Sie hätte sich als Käuferin die Kapitalertragsteuer auf die Dividenden nicht erstatten lassen dürfen. Warburg könne sich auch nicht darauf berufen, sittenwidrig geschädigt worden zu sein. Eine Gutgläubigkeit der Klägerseite sei nicht dargetan und auch fernliegend, so das Gericht.

Warburg wehrt sich weiter

Warburg vertritt die Auffassung, dass die Deutsche Bank als Depotbank der Leerverkäuferin verpflichtet gewesen wäre, die Steuern an das Finanzamt zu überweisen Außerdem habe die Deutsche Bank an den Geschäften mitverdient und müsse daher für einen Teil des Schadens geradestehen.

Die Warburg Bank betonte, dass sie 2020 die gesamten Steuerforderungen wegen der in Rede stehenden Cum-Ex-Geschäfte der Jahre 2007 bis 2011 beglichen hat.

„Die Zahlung der gesamten Summe allein durch die Warburg Bank steht im Widerspruch zum gesetzlich vorgesehenen Gesamtschuldnerausgleich, der nach den in diesen Fällen ergangenen Strafurteilen des Landgerichts Bonn und des Bundesgerichtshofs anzuwenden ist“, teilte eine Anwältin der Bank mit. Danach müssten sich alle Beteiligten in Höhe der ihnen zuzurechnenden Erträge an der Rückzahlung beteiligen.


Ob die Bank die Entscheidung anfechten wird, ist noch nicht entschieden, scheint aber wahrscheinlich zu sein. „Das Urteil des OLG Frankfurt wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung sorgfältig geprüft, um gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen“, so die Warburg-Anwältin.

Die Frage nach einem Gesamtschuldnerausgleich treibt die gesamte Branche um. Denn neben den Leerverkäufern waren auch Depotbanken, Eigen- und Fremdkapitalgeber, Broker, Börsen und Anwälte notwendig, um das Gesamtsystem am Laufen zu halten. Alle Parteien haben an den Profiten partizipiert, die aus der Steuerkasse stammten.

Trotz der juristischen Rückschläge setzt die Warburg Bank deshalb weiterhin alles daran, andere Beteiligte in Mithaftung zu nehmen. Christian Olearius – langjähriger Bankchef und neben Max Warburg Haupteigner von M.M. Warburg – hat deshalb auch einen bekannten Mediator mit ins Spiel gebracht: Er fragte bei Clemens Vedder an, um einen Kompromiss mit der Deutschen Bank auszuloten.

Vedder hatte schon in einem anderen Cum-Ex-Streit erfolgreich zwischen dem Sohn des verstorbenen Investors Rafael Roth und der Hypo-Vereinsbank vermittelt. Auch diese Parteien lagen wegen eines gescheiterten Cum-Ex-Investments miteinander im Clinch.

Aufgeben scheint für Warburg keine Option zu sein. Neben der Klage in Frankfurt sucht die Bank ihr Glück vor Gericht in Hamburg. Auch dort verklagt sie ehemalige Berater und Geschäftspartner.

Die Hamburger Klage richtet sich auch gegen Hanno Berger

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Neben der Deutschen Bank geht es in dieser Klage auch gegen den Broker Icap und zwei ehemalige Anwälte der Bank. Dazu gehört auch: Hanno Berger, der als Cum-Ex-Strippenzieher in Deutschland schlechthin gilt. Berger hat fast zehn Jahre im Schweizer Exil verbracht. Vor wenigen Tagen wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Schon in einigen Wochen muss Berger auf der Anklagebank Platz nehmen. Dann dürften sich die Blicke der Hamburger Warburg-Banker auf ihren ehemaligen Anwalt richten.

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