Cum-Ex-Skandal: Warburg-Eigner Olearius scheitert mit Beschwerde gegen Anklage
Christian Olearius war lange Jahre Chef der Privatbank.
Foto: Getty ImagesDüsseldorf. Es ist ein Rückschlag für Christian Olearius: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Beschwerde des langjährigen Chefs und Hauptgesellschafters der Hamburger Traditionsbank M.M. Warburg gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln verworfen. Der Tag, an dem Olearius sich vor dem Landgericht Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verantworten muss, rückt damit näher.
Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Handelsblatt den Beschluss. Das Anhörungsrecht sei zwar nicht vollständig gewahrt worden. Jedoch hätten Olearius und seine Anwälte während des bereits seit Jahren andauernden Ermittlungsverfahrens mehrere Male die Akten einsehen können.
Auch sei die Anklage nicht überraschend gekommen. „Aus alledem folgt ohne Weiteres, dass der Angeschuldigte von den gegen ihn geführten Ermittlungen und den erhobenen Tatvorwürfen, die nunmehr Gegenstand der Anklageschrift vom 1. Juli 2022 sind, Kenntnis hatte, Gelegenheit zur Stellungnahme besaß und wiederholt über seine Verteidigung auch Stellung genommen hat“, heißt es in der Begründung des Beschlusses, der dem Handelsblatt vorliegt. Unter dem Strich lehnte der Senat die Beschwerde ab.
Die OLG-Entscheidung bedeutet nicht, dass damit schon die Anklage gegen den 80-jährigen Olearius zugelassen ist. Aber der einflussreiche Bankier ist damit gescheitert, das Zwischenverfahren zu verhindern.
Die Staatsanwaltschaft Köln beschuldigt Olearius der Steuerhinterziehung in Höhe von fast 300 Millionen Euro. Mittel zum Zweck sollen sogenannte Cum-Ex-Geschäfte gewesen sein. Die Beteiligten handelten dabei Aktien in Milliardenvolumen im Kreis und ließen sich Steuern erstatten, die sie gar nicht gezahlt hatten.
Olearius hat die Vorwürfe bislang stets bestritten. Gemeinsam mit seinem Mitgesellschafter Max Warburg – der ebenfalls beschuldigt ist – hat er in der Causa Cum-Ex zuletzt sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Konkret moniert Peter Gauweiler, Anwalt von Olearius und Warburg, dass die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten verletzt wurden und kein faires Verfahren gewährleistet sei.
Gauweiler kritisiert, dass gegenüber Olearius und Warburg mehrmals Schuldvorwürfe im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen der Jahre 2007 bis 2011 erhoben wurden, ohne dass die beiden durch ein deutsches Gericht gehört wurden. Im Kern ging es auch bei Olearius’ Anhörungsrüge vor dem Oberlandesgericht Köln um diese Frage.
Doch der Senat wies die Rüge in einem 14-seitigen Beschluss mit einer ausführlichen Begründung zurück. Damit liegt der Fall nun wieder beim Landgericht Bonn, das über die Zulassung der Anklage entscheidet.
Das Gericht dort hat viel Erfahrung mit Cum-Ex-Strafprozessen und bereits mehrere Urteile gegen ehemalige Geschäftspartner und Mitarbeiter der M.M. Warburg gesprochen. Alle endeten mit Schuldsprüchen.
Olearius kann trotzdem nicht verstehen, warum er selbst sich verantworten soll. Sein Sprecher sagte noch vor Kurzem: „Herr Olearius hat sich nichts zuschulden kommen lassen.“
Kehrtwende von M.M. Warburg
Mit dieser Meinung steht Olearius zunehmend allein. Die Bank selbst hat vor Kurzem eine Rubrik auf der Startseite ihres Internetauftritts eingerichtet.
„Die steuerliche Beurteilung der Cum-Ex-Geschäfte durch die Warburg Gruppe hat sich als falsch erwiesen“, steht dort. „Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands von M.M. Warburg & Co missbilligen unrechtmäßige Steuergestaltungen jeder Art.“
Bis hierhin war es ein langer Weg. 2016 setzte Olearius, damals noch Aufsichtsratschef der M.M. Warburg, alle Hebel in Bewegung, um Rückforderungen an seine Bank wegen unrechtmäßig erstatteten Steuern zu verhindern. Er wandte sich an Johannes Kahrs, einen einflussreichen Hamburger SPD-Politiker.
Dieser arrangierte mehrere Treffen mit Olaf Scholz, heute Bundeskanzler und damals Erster Bürgermeister der Hansestadt Hamburg. Scholz schaltete Peter Tschentscher ein, damals Finanzsenator und heute selbst Erster Bürgermeister in Hamburg.
Vor dem Untersuchungsausschuss glänzt er mit Erinnerungslücken.
Foto: ReutersDas Hamburger Finanzamt für Großunternehmen ließ dann eine Forderung von 47 Millionen Euro gegen die Warburg Bank verjähren. Vor den Treffen von Olearius und Scholz wollte die zuständige Finanzbeamtin das Geld noch eintreiben. Als diese Gefahr gebannt war, bat SPD-Mann Kahrs Olearius um eine Spende.
Wenig später floss ein fünfstelliger Betrag aus dem Umfeld der Bank und ihrer Gesellschafter an die Hamburger SPD. Die Partei hat das Geld bis heute behalten.
Scholz bestritt später jegliche politische Einflussnahme auf die Cum-Ex-Probleme der M.M. Warburg. An einzelne Treffen mit Olearius konnte er sich nicht mehr erinnern, dies galt auch für sämtliche Gesprächsinhalte.
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Laut Eigendarstellung schätzte Scholz Cum-Ex-Geschäfte immer schon als kriminell ein. Trotzdem hörte er Olearius lange zu, als der erklärte, warum er seine Cum-Ex-Millionen behalten wollte. Scholz hat dies nie erklärt – auch nicht während seiner zwei Auftritte im immer noch laufenden Cum-Ex-Untersuchungsausschuss im Hamburger Rathaus.
Es ist das große Pech von Olearius und Scholz, dass die Causa Cum-Ex nicht in Hamburg blieb. Die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt hatte die Akten schon geschlossen, als Kollegen aus Köln bei Ermittlungen in einem anderen Fall auf den Fall M.M. Warburg aufmerksam wurden. Sie nahmen das Verfahren an sich.
Es wird deshalb nicht in Hamburg verhandelt, sondern in Bonn. Daher war auch das Oberlandesgericht Bonn für die Beschwerde von Olearius zuständig.
Eine lange Reihe juristischer Niederlagen
Nun ist sie abgewiesen – für Olearius und die M.M. Warburg eine weitere Niederlange in einer langen Reihe. 2017 scheiterte ihr Versuch, sich gegen die Rückforderung von weiteren 43 Millionen Euro zu stemmen.
2018 zeichneten sich Anklagen gegen Mitarbeiter der M.M. Warburg ab. 2019 ordnete die Finanzaufsicht Bafin eine Prüfung an, ob Olearius noch geeignet sei, sein Amt als Aufsichtsratschef auszuführen. Als das Ergebnis feststand, trat Olearius zurück.
Inzwischen gibt es drei Strafurteile in der Cum-Ex-Affäre der M.M. Warburg. Ein ehemaliger Manager der Warburg-Tochter Warburg Invest wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der ehemalige Generalbevollmächtige der Bank – die rechte Hand von Olearius – muss für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.
Das Landgericht Bonn ordnete außerdem an, Warburg solle 176 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung bestätigt. Allerdings hat die Bank inzwischen ihre Steuerschuld beglichen – auch die 47 Millionen Euro, auf die die Hansestadt Hamburg schon verzichtet hatte.
Für M.M. Warburg haben sich die Cum-Ex-Geschäfte zu einem finanziellen Desaster entwickelt. Ihrem ehemaligen langjährigen Chef steht das Schlimmste noch bevor.