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GeldwäscheSchweizer Bundesanwaltschaft erlässt Strafbefehl gegen Bank Pictet

Die Bank muss eine Geldbuße in Millionenhöhe bezahlen, ein ehemaliger Kundenberater wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Pictet legt keinen Einspruch ein. 17.06.2025 - 11:59 Uhr Artikel anhören
Das Pictet-Logo: Die Bank war wegen Straftaten in einer Korruptionsaffäre angeklagt. Foto: REUTERS

Zürich. Die Schweiz hat die Bank Pictet und einen ehemaligen Mitarbeiter in einem brasilianischen Geldwäsche-Fall bestraft.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte einen ehemaligen Kundenberater per Strafbefehl wegen schwerer Geldwäsche zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die Bank müsse eine Geldbuße von zwei Millionen Franken bezahlen, weil sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine solche Straftat zu verhindern.

Ein Strafbefehl in der Schweiz ist ein Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Ohne Einspruch kommt es nicht zu einer Gerichtsverhandlung, der Strafbefehl wird dann zum vollstreckbaren Urteil.

Der Strafbefehl erfolgte im Rahmen einer Reihe von Verfahren, die die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit einer internationalen, mehrheitlich von Brasilien ausgehenden Korruptionsaffäre eröffnet hatte. Die Affäre, in die der staatliche Erdölkonzern Petrobras verwickelt war, erzeugte Auswirkungen bis in die Schweiz.

Die Strafuntersuchung habe ergeben, dass der ehemalige Pictet-Vermögensverwalter zwischen Juni 2010 und Mai 2013 insgesamt 54 Überweisungen in der Höhe von insgesamt über 4,1 Millionen Dollar von einem Konto bei der Bank auf andere Konten in der Schweiz und im Ausland abgesegnet hatte.

Das Konto bei der Bank sei im Namen einer Offshore-Gesellschaft eröffnet worden, wirtschaftlich Berechtigter sei ein Petrobras-Angestellter gewesen. Die abgebuchten Beträge stammten von Bestechungsgeldern, die ein Mittelsmann im Rahmen von Verträgen mit Petrobras über die Vercharterung und den Betrieb von Ölplattformen an den Angestellten bezahlt hatte.

Strafmaß ist rechtskräftig

Für die Weiterleitung der Bestechungsgelder habe der Mittelsmann auf Namen von Offshore-Gesellschaften lautende Bankkonten in der Schweiz benutzt, von denen eines bei Pictet eröffnet worden war.

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Sowohl der ehemalige Vermögensverwalter als auch die Bank hätten erklärt, auf eine Einsprache zu verzichten. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte die Behörde mit. Pictet bestätigte, dass diese Angelegenheit abgeschlossen sei. Die Verfügung stelle weder ein Schuldeingeständnis noch eine Haftungsübernahme dar, teilte die Bank mit.

rtr
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