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BalkonkraftwerkVerbot von Mini-Solaranlage nur im Ausnahmefall möglich

Eine neue Gesetzesänderung macht leichter, eine Mini-Solaranlage auf ihrem Balkon einer Mietwohnung zu installieren. Worauf Mieter künftig achten sollten.Julia Rieder, Simone Gröneweg 16.07.2024 - 16:15 Uhr Artikel anhören
Balkonkraftwerke zu nutzen wird durch die Gesetzesänderung deutlich einfacher. Foto: dpa

Berlin. Erst wird gebastelt, danach kann die heimische Stromproduktion starten: Die Vereine „Balkon.Solar“ und „Solare Zukunft“ haben zu einem Upcycling-Weltrekordversuch an diesem Wochenende nach Freiburg eingeladen. Aus gespendeten gebrauchten Solarmodulen wollen sie gemeinsam mit mehr als 100 Bürgerinnen und Bürgern funktionsfähige Solarkraftwerke bauen.

Die Teilnehmer dürfen ihre fertigen Steckersolargeräte – also Solarmodul, Wechselrichter, Kabel und Stecker – mit nach Hause nehmen. Schon jetzt sind in Deutschland laut Marktstammdatenregister mehr als eine halbe Million Balkonkraftwerke in Betrieb. Allein 152.000 gingen im zweiten Quartal dieses Jahres ans Netz – ein neuer Rekord.

Wer ein solches Gerät zu Hause nutzen möchte, hat es in Zukunft leichter. Denn der Bundestag hat Anfang Juli eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der Balkonkraftwerke künftig als „privilegierte Maßnahme“ im Miet- und Wohneigentumsrecht gelten.

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