BGH-Urteil: Mieter bekommen mehr Zeit für Anfragen an ihre Vermieter
Auskünfte des Vermieters etwa zum genauen Baujahr oder zu Modernisierungen sind wichtig für den Mieter – vor allem in Gebieten, in denen die sogenannte Mietpreisbremse gilt. Ohne detaillierte Auskünfte kann der Mieter jedoch nur schwer einschätzen, ob die gezahlte Miete angemessen ist.
Foto: IMAGO / ShotshopFrankfurt. Wer den Verdacht hat, zu viel Miete zu bezahlen, hat künftig gegenüber dem Vermieter mehr Möglichkeiten, Auskunft zu verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einem Urteil in Karlsruhe. Demnach dürfen Vermieter entsprechende Anfragen der Mieter nicht pauschal unter Verweis auf eine Verjährungsfrist ablehnen.
Der 8. Senat entschied in einem Grundsatzurteil, dass diese dreijährige Frist nicht mit Abschluss des Mietvertrags beginnt. Stattdessen beginnt sie, wenn der Mieter zum ersten Mal Auskunft vom Vermieter verlangt. Damit haben Mieter künftig mehr Zeit, bei Verdacht auf Verstößen gegen die sogenannte Mietpreisbremse notwendige Informationen vom Wohnungsbesitzer einzuholen.
Die Juristen stärken damit die Rechte der Mieter beim Auskunftsanspruch zur Miethöhe. Denn Auskünfte des Vermieters etwa zum genauen Baujahr oder zu Modernisierungen sind wichtig für den Mieter – vor allem in Gebieten, in denen die sogenannte Mietpreisbremse gilt. Diese deckelt die Bestandsmieten in besonders begehrten Wohnvierteln, Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ohne detaillierte Auskünfte kann der Mieter jedoch nur schwer einschätzen, ob die gezahlte Miete angemessen ist.