Immobilien: So können Vermieter die Mietpreisbremse noch umgehen
Düsseldorf. Die beiden Kabinetts- und Parteikolleginnen Verena Hubertz und Stefanie Hubig sind sich einig: Für beide hat das Thema Wohnen derzeit Priorität. Während Bundesbauministerin Hubertz den „Bau-Turbo“ zündet, hat Justizministerin Hubig als ersten Gesetzentwurf die Verlängerung der Ende des Jahres auslaufenden Mietpreisbremse vorgelegt.
Und damit nicht genug: Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei „nur ein erster Schritt“, sagt Hubig mit Verweis auf den Koalitionsvertrag. Es seien weitere „Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern“ in Arbeit. Die Begründung: „Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“
Was aber bedeutet das umgekehrt für Vermieter? Sie müssen sich nicht nur darauf einstellen, dass ihre legalen Möglichkeiten, die Mietpreisbremse zu umgehen, weiter eingeschränkt werden. Wer dies dennoch versuche, müsse mit Bußgeldern rechnen, bekräftigte Bauministerin Hubertz kürzlich die bereits im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung im Gespräch mit der „Bild“-Zeitung.
Doch was genau müssen Vermieter im Blick behalten?