BGH-Urteil: Kinder müssen für Eltern zahlen – auch ohne Kontakt
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BGH-UrteilKinder müssen für Eltern zahlen – auch ohne Kontakt
Sein Vater hatte offenbar keinen Kontakt gewollt und ihn teilenterbt. Dennoch muss ein Bremer Heimkosten für seinen pflegebedürftigen Angehörigen nachzahlen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Ein Präzedenzfall.
Karlsruhe Eltern können den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern grundsätzlich abbrechen, ohne deshalb im Alter Unterhaltsansprüche gegen sie zu verlieren. Solch ein einseitiger Kontaktabbruch allein ist noch keine „vorsätzliche schwere Verfehlung“, die zum Verlust des sogenannten Elternunterhalts führt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Beschluss entschied. Az.: XII ZB 607/12
Der BGH präzisierte damit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternunterhalt. Laut einer früheren Entscheidung verlieren Eltern diesen Anspruch, wenn sie den Kontakt zu minderjährigen Kindern abbrechen.
Im vorliegenden Fall hatte ein zuletzt pflegebedürftiger Vater 1972 den Kontakt zu seinem damals 18-jährigen Sohn abgebrochen. Der Mann bezog später ein geringe Rente und bestimmte in einem Testament, dass sein Sohn nur „den strengsten Pflichtteil“ erhalten solle. Nachdem der Vater dann in ein Pflegeheim kam, zahlte die Stadt Bremen rund 9.000 Euro der Heimkosten. Dem Karlsruher Beschluss zufolge hat die Stadt nun gegenüber dem Sohn Anspruch auf Erstattung.
Wann ist das Kind ein Kind?
Bei Minderjährigen haben die Eltern immer einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Egal, ob der Nachwuchs schon berufstätig ist oder nicht.
Bei volljährigen Kindern, die aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es nur unter bestimmten Bedingungen Kindergeld, siehe nachfolgend.
Wenn der Nachwuchs eine erste Berufsausbildung macht oder studiert, haben die Eltern weiter Anspruch auf Kindergeld.
Zwischen Abitur und Studienbeginn und allgemein zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der Ausbildung liegen oft einige freie Monate. Während einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten wird das Kindergeld weiter gezahlt.
Wer seine Berufsausbildung nicht fortsetzen kann, da er keinen Ausbildungsplatz bekommen hat, wird in dieser Zeit mit Kindergeld unterstützt. Allerdings muss der Ausbildungswille da sein.
Wenn unter 25-Jährige ein freiwilliges soziales (FSJ) oder ökologisches (FÖJ) Jahr leisten, gibt es währenddessen Kindergeld. Das gilt aber nur bis zum 21. Lebensjahr.
Wenn Sohn oder Tochter wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, bekommen die Eltern Kindergeld.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat das BGH-Urteil zur Verpflichtung von Kindern, sich an den Pflegekosten mittelloser Eltern zu beteiligen, auch wenn diese den Kontakt mit den Kindern abgebrochen haben, grundsätzlich begrüßt. „Die gegenseitige Verpflichtung von Eltern und Kindern, füreinander auch finanziell einzustehen, wenn man als junger Mensch oder als Pflegebedürftiger nicht für sich alleine sorgen kann, ist grundsätzlich richtig“, sagte Spahn der „Rheinischen Post“. „Familie ist man halt ein Leben lang.“ Spahn verwies darauf, dass die Freigrenzen so hoch seien, „dass man schon ziemlich gut verdienen muss, um überhaupt herangezogen zu werden“. Das reiche als Absicherung aus.
.Laut BGH verletzen Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen zwar die vom Gesetz geforderte gegenseitige Pflicht auf „Beistand und Rücksicht“. Dies sei aber noch keine „schwere Verfehlung“, wenn sie ihre Elternpflichten bis zur Volljährigkeit des Kindes erfüllt haben. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt schulden sie Kindern eine „besonders intensive elterliche Fürsorge“. Danach dürften Eltern das „familiäre Band“ zu ihren Kindern aber „aufkündigen“, ohne den Anspruch auf Unterhalt im Alter etwa bei Heimaufenthalten zu verlieren.
Dass der Vater im nun entschiedenen Fall seinen Sohn auch noch enterbte, ist aus Sicht des BGH keine zusätzliche „Verfehlung“. Der Mann habe damit „lediglich sein Recht auf Testierfreiheit“ genutzt, heißt es in dem Beschluss weiter.
46 Kommentare zu "BGH-Urteil: Kinder müssen für Eltern zahlen – auch ohne Kontakt"
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Klab
Wenn du deine Kinder gegen Geld eintauschen möchtest... Vielleicht kommen wir ins Geschäft? Wieviel setzt du für sie an?
mike
Sieht irgendwie so aus, als wären wieder mal die Familien die dummen. Die Eltern zahlen erhebliche Summen bis die Kinder groß sind, damit die Kinder die Renten auch der Kinderlosen zahlen. Und wenns dann hart auf hart kommt, dürfen sie zusätzlich noch die eigenen Alten durchfüttern. Wäre ja an sich wenig zu meckern, wenn da nicht die Kinderlosen wären, deren Anzahl in der Gesellschaft stetig zunimmt.
popo
aber man kann das Ganze auch positiv seh'n. Wenn, Gott bewahre, ich mal alt bin und ,Gott bewahre, ich komplett im Clinch mit meinen Kindern bin, dann such ich mir einfach ein übertrieben teures Altersheim aus und wuerg's ihnen so richtig rein...
Väter müssen für Kinder* zahlen - auch wenn es nicht die ihren sind!
~~~
* (der Ex)
Familienvater
@Libero Es geht doch nicht darum Kosten abzuwälzen. Es geht darum dass bei Kinderlosen die Gemeinschaft zahlt bei Eltern werden die Kinder herangezogen.
PeterKock
Recht ? Hier wird mittels Richterspruch doch nur die Staatskasse geschont. Würden die vernünftig mit dem Steuergeld umgehen ( siehe BER oder Stuttgart21 und EnbW,Nürburgring und zigtausend weitere Fälle ) wäre genug Geld da.
locked...
Diese Rechtsprechung ist im bestehenden System nur konsequent. Wer hat schon persönliche Beziehungen zu seinem Politiker oder Bankmanager und dennoch lasst Ihr Euch für deren Scheiß, ohne danach eine Revolution zu starten, haftbar machen und das auch noch, wenn diese selbst mit einem goldenen Handschlag in den Ruhestand geschickt werden. Ihr spendet sogar freiwillig gezwungen an andere Staaten, damit deren Feudalkaste ungeniert weiter ihrer Dekadenz frönen können. Wer so schmerzfrei ist, der schluckt noch ganz andere Sachen.
Wie sieht das eigentlich mit adoptierten Kindern aus, müssen die auch für die leiblichen Eltern zahlen?! Wäre doch evtl. eine interessante Umgehungsmöglichkeit?!
Zork
Ginge es um eine muslimische oder gar jüdische Familie wäre anstandslos gezahlt worden.
Wudnerbar, eine alleinerziehenden Schlampen-/Nutti muß nur erfolgreich den Kontakt zum anderen Elternteil verhindern - beim Erben nannte man sowas früher SEELSICHE GRAUSAMKIET - damit der neue Stecher dessen Rentenanteil übernehmn kann - beliebn aber ERBBERECHTIGT - oder wie?
Das ist ja wie bei den ausgebeueteten jungen Ausländern die angeblich so gut sind für unsere Sozialsysteme. De bekommen das was sie ins System geben (bei Kindern ist das zukünftige Arbeistkraft) auch nicht wieder heraus.
Wir lösen das militärisch. Mänenr erhlaten ihre Inavlidenrente = Pfleeganspruch von der Truppe (zivildienst) und Fraeun müssen eben zusehen wo sie bleiben.
Es_geht_noch_krasser
Dieses Urteil wurde ausdrücklich nur deshalb so gefällt, weil besagter Vater immerhin die ersten 18 Lebensjahre für den Sohn da war. Hätte er die Familie im Kleinkindalter des Sohnes verlassen, müsste der jetzt auch nicht zahlen! Im übrigen gibt es vergleichbare Urteile zu Beerdigungskosten! Um diese kommt man überhaupt nicht herum, wenn die das Sozialamt vorab übernommen hat! Selbst wenn man seinen Vater noch nie im Leben gesehen hat oder man von ihm im Kleinkindalter geschändet wurde und er deswegen im Gefängnis saß! Alles kein Grund, keine Beerdigungskosten zahlen zu müssen, wenn es sonst keinen nahen Verwandten gibt!
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Wenn du deine Kinder gegen Geld eintauschen möchtest...
Vielleicht kommen wir ins Geschäft? Wieviel setzt du für sie an?
Sieht irgendwie so aus, als wären wieder mal die Familien die dummen. Die Eltern zahlen erhebliche Summen bis die Kinder groß sind, damit die Kinder die Renten auch der Kinderlosen zahlen. Und wenns dann hart auf hart kommt, dürfen sie zusätzlich noch die eigenen Alten durchfüttern. Wäre ja an sich wenig zu meckern, wenn da nicht die Kinderlosen wären, deren Anzahl in der Gesellschaft stetig zunimmt.
aber man kann das Ganze auch positiv seh'n. Wenn, Gott bewahre, ich mal alt bin und ,Gott bewahre, ich komplett im Clinch mit meinen Kindern bin, dann such ich mir einfach ein übertrieben teures Altersheim aus und wuerg's ihnen so richtig rein...
Väter müssen für Kinder* zahlen -
auch wenn es nicht die ihren sind!
~~~
* (der Ex)
@Libero
Es geht doch nicht darum Kosten abzuwälzen. Es geht darum dass bei Kinderlosen die Gemeinschaft zahlt bei Eltern werden die Kinder herangezogen.
Recht ? Hier wird mittels Richterspruch doch nur die Staatskasse geschont. Würden die vernünftig mit dem Steuergeld umgehen ( siehe BER oder Stuttgart21 und EnbW,Nürburgring und zigtausend weitere Fälle ) wäre genug Geld da.
Diese Rechtsprechung ist im bestehenden System nur konsequent. Wer hat schon persönliche Beziehungen zu seinem Politiker oder Bankmanager und dennoch lasst Ihr Euch für deren Scheiß, ohne danach eine Revolution zu starten, haftbar machen und das auch noch, wenn diese selbst mit einem goldenen Handschlag in den Ruhestand geschickt werden. Ihr spendet sogar freiwillig gezwungen an andere Staaten, damit deren Feudalkaste ungeniert weiter ihrer Dekadenz frönen können. Wer so schmerzfrei ist, der schluckt noch ganz andere Sachen.
Wie sieht das eigentlich mit adoptierten Kindern aus, müssen die auch für die leiblichen Eltern zahlen?! Wäre doch evtl. eine interessante Umgehungsmöglichkeit?!
Ginge es um eine muslimische oder gar jüdische Familie wäre anstandslos gezahlt worden.
Wudnerbar, eine alleinerziehenden Schlampen-/Nutti muß nur erfolgreich den Kontakt zum anderen Elternteil verhindern - beim Erben nannte man sowas früher SEELSICHE GRAUSAMKIET - damit der neue Stecher dessen Rentenanteil übernehmn kann - beliebn aber ERBBERECHTIGT - oder wie?
Das ist ja wie bei den ausgebeueteten jungen Ausländern die angeblich so gut sind für unsere Sozialsysteme. De bekommen das was sie ins System geben (bei Kindern ist das zukünftige Arbeistkraft) auch nicht wieder heraus.
Wir lösen das militärisch. Mänenr erhlaten ihre Inavlidenrente = Pfleeganspruch von der Truppe (zivildienst) und Fraeun müssen eben zusehen wo sie bleiben.
Dieses Urteil wurde ausdrücklich nur deshalb so gefällt, weil besagter Vater immerhin die ersten 18 Lebensjahre für den Sohn da war. Hätte er die Familie im Kleinkindalter des Sohnes verlassen, müsste der jetzt auch nicht zahlen! Im übrigen gibt es vergleichbare Urteile zu Beerdigungskosten! Um diese kommt man überhaupt nicht herum, wenn die das Sozialamt vorab übernommen hat! Selbst wenn man seinen Vater noch nie im Leben gesehen hat oder man von ihm im Kleinkindalter geschändet wurde und er deswegen im Gefängnis saß! Alles kein Grund, keine Beerdigungskosten zahlen zu müssen, wenn es sonst keinen nahen Verwandten gibt!