Erbe: Wie Sie den Pflichtteil von unliebsamen Verwandten senken
Nachlass regeln: Erben sind verpflichtet, den Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis zur Verfügung zu stellen. Foto: IMAGO/Westend61
Frankfurt. Ob Thiele, Veltins, Müller oder zuletzt Lauda – selbst in sehr vermögenden Familien gibt es häufig Personen, die vom Erbe ausgeschlossen werden sollen. Doch das ist nur in Extremfällen möglich. In der Regel haben die engsten Verwandten einen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung vom Erbe – auf den sogenannten Pflichtteil.
„Wenn man es rechtzeitig zu Lebzeiten angeht, gibt es einige Wege, den Pflichtteil eines unliebsamen Erben zu reduzieren“, sagt Holger Hoffmann, Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Menz & Menz. Das Handelsblatt erklärt, was Sie dazu wissen müssen.