Kolumne Votum: Die Nachhaltigkeit-Berichterstattung muss vereinfacht werden
Angesichts der Irrungen und Wirrungen um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das europäische Pendant in Form einer Richtlinie gibt es nach wie vor viele Fragen auf Unternehmerseite und durchaus auch einige Verunsicherung.
Immerhin hat sich die Bundesregierung im Juli durchgerungen, im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein paar Erleichterungen vorzunehmen. Aus dem Bundesministerium der Justiz kommt der Gesetzesentwurf, mit dem verbindliche Vorgaben aus Europa 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Das heißt, das deutsche Recht trifft keine Vorgaben, die über diejenigen des europäischen Gesetzgebers hinausgehen.
Außerdem zielt der Entwurf darauf ab, eine unnötige Dopplung der Berichtspflichten zu vermeiden. Und: Unternehmen, die einen Bericht nach den europäischen Vorgaben erstellen, sollen damit gleichzeitig auch ihre Berichtspflicht nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfüllen.
Bundesminister Marco Buschmann (FDP) sprach davon, „nicht glücklich“ über die Ausdehnung der Pflichten für Unternehmen zu sein, die eine „drastische Mehrbelastung“ darstellten. Er versprach, dass die Bundesregierung sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen werde, die sehr umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder deutlich zu reduzieren. Man darf gespannt sein, was da passieren wird.
Alexander Pradka ist Assessor juris und leitender Redakteur der Fachzeitschrift „In-house Counsel“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.