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Kolumne VotumGehaltsdiskriminierung genau berechnen

Ein aktuelles Urteil zeigt Handlungsbedarf an. Das Bundesarbeitsgericht muss nun Klarheit schaffen. Das ist für Unternehmen und Betroffene wichtig.Hans-Peter Löw 25.11.2024 - 11:30 Uhr Artikel anhören
Frau bei der Arbeit: Das Gesetz sieht die gleichberechtigte Bezahlung von Männern und Frauen vor. Foto: IMAGO/Westend61

Frankfurt. Frauen schlechter zu bezahlen als Männer, verbietet das Gesetz. Unklar sind die Berechnungsmethoden. So kann man die Gehälter von Frauen und Männern nach dem Median oder dem Durchschnittswert vergleichen. Wenn eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts festgestellt ist, stellt sich die weitergehende Frage, auf welches Niveau das Gehalt anzuheben ist, um die Benachteiligung auszugleichen.

In einem aktuellen Fall des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) standen fünf verschiedene Werte im Raum. Der niedrigste Wert war das Gehalt der Klägerin, dann kam der Median aller weiblichen Peers, der Median aller männlichen Peers, das Gehalt eines von der Klägerin konkret benannten Kollegen und der bestbezahlte männliche Peer.

Anpassung ganz nach oben

Die Klägerin wollte eine Anpassung nach ganz oben, das Gericht gab ihr jedoch lediglich die Differenz zwischen dem weiblichen und dem männlichen Median der Vergleichsgruppe.

Jetzt wird das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden müssen, da ein anderes LAG kürzlich anders entschieden hatte. Es ist ohnehin umstritten, ob der Median eine angemessene Vergleichsgröße darstellt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollte der Gesetzgeber diese Fragen dringend klären, um den Unternehmen Handlungsanleitungen zu geben und auch den Betroffenen eine realistische Einschätzung ihrer Situation zu ermöglichen.

Dr. Hans-Peter Löw ist Rechtsanwalt bei DLA Piper UK LLP und Autor der Fachzeitschrift „Betriebsberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.

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